Pflegestufen in Österreich: Der große Ratgeber ums Pflegegeld 2025

Möchten Sie sich über die verschiedenen Pflegestufen in Österreich informieren? Hier finden Sie eine übersichtliche Tabelle zu den Pflegestufen 1 bis 7 mit hilfreichen Informationen für Angehörige, Pflegebedürftige und Pflegepersonal.

Pflegebedürftigkeit betrifft viele Menschen in Österreich – sei es durch Alter, Krankheit oder einen plötzlichen Unfall.

In solchen Situationen stehen Familien oft vor einer Vielzahl an Fragen: Welche Unterstützung gibt es? Wie unterscheiden sich die Pflegestufen 1 bis 7? Und welche Leistungen sind damit verbunden? Was steht der betroffenen Person wirklich zu?

Für Angehörige, die einen geliebten Menschen pflegen, kann es herausfordernd sein, den Überblick über die vielen Regelungen zu behalten.

Hier möchten wir Ihnen Orientierung bieten. In diesem Beitrag finden Sie eine übersichtliche Tabelle zu den Pflegestufen in Österreich, die alle wichtigen Leistungen und Voraussetzungen zusammenfasst.

Zusätzlich erklären wir Ihnen, wie Sie Pflegegeld beantragen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: Je nach Pflegestufe erhalten Sie 2025 zwischen 200,80 Euro und 2.156,60 Euro monatlich an Pflegegeld.
  • Höhe: Mit steigender Pflegestufe erhöhen sich die finanziellen Unterstützungen.
  • Einstufung: Die Zuweisung in eine Pflegestufe erfolgt durch ein Gutachten der zuständigen Pflegebehörde.
  • Antrag: Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle (z. B. Pensionsversicherung) stellen. Ein Gutachter beurteilt anschließend den Pflegebedarf.
  • Widerspruch: Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.
  • Übersicht: Unsere Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die Voraussetzungen und Leistungen der Pflegestufen 1 bis 7 in Österreich.

Wichtige Begriffe rund um Pflegegeld und Pflegestufen in Österreich

Was ist Pflegebedarf?

Pflegebedarf beschreibt, wie viel Unterstützung eine Person für ihren Alltag braucht. Das kann ganz unterschiedlich sein: Manche brauchen Hilfe beim Waschen, Anziehen oder bei der Körperpflege.

Andere benötigen Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder Saubermachen.

Pflegebedarf entsteht, wenn jemand diese Dinge nicht mehr alleine schaffen kann, etwa wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder nach einem Unfall.

Wie viele Pflegestufen gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es sieben Pflegestufen. Sie richten sich danach, wie viel Hilfe eine Person monatlich braucht.

Je höher die Pflegestufe, desto größer ist der Pflegeaufwand. Damit steigt auch das Pflegegeld, das die betroffene Person erhält. Es beginnt bei Pflegestufe 1 mit mindestens 65 Stunden Hilfe pro Monat und reicht bis Pflegestufe 7, wenn der Pflegeaufwand über 180 Stunden liegt und zusätzlich eine besondere Betreuung nötig ist.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die dauerhaft Hilfe im Alltag brauchen. Es soll helfen, die Kosten für Pflege auszugleichen.

Dazu gehören Ausgaben für Pflegehilfsmittel, die Unterstützung durch Angehörige oder die Bezahlung von professioneller Pflege.

Pflegegeld soll auch dazu beitragen, dass Menschen trotz Pflegebedarf möglichst selbstständig leben können. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach den sieben Pflegestufen und wird monatlich ausbezahlt.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld bekommt, wer

  • regelmäßig mindestens 65 Stunden Hilfe im Monat benötigt und dieser Pflegebedarf mindestens sechs Monate lang bestehen wird.
  • zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt wird.
  • in Österreich lebt. In einigen Fällen kann Pflegegeld auch im Ausland, zum Beispiel in EU-Staaten, ausbezahlt werden.

Was ist eine Erschwerniszulage?

Die Erschwerniszulage ist ein zusätzlicher Betrag zum Pflegegeld, wenn der Pflegeaufwand besonders hoch ist. Das betrifft etwa Menschen mit Demenz oder schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen.

In solchen Fällen wird mehr Pflegezeit anerkannt, was oft zu einer höheren Pflegestufe führt. Seit Anfang 2023 wird für diese besonderen Pflegefälle mehr Zeit berechnet, was auch mehr Pflegegeld bedeutet.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Diese Begriffe werden häufig als Synonyme verwendet. Aber: In Österreich gibt es keine Pflegegrade, sondern nur Pflegestufen. Pflegegrade gibt es in Deutschland – und zwar von 1 bis 5. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, können Sie sich in unserem Ratgeber über Pflegegrade in Deutschland informieren.

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Pflegestufen in Österreich 2025: Tabelle und Übersicht

In dieser Tabelle finden Sie Informationen zu den Pflegestufen, zum Pflegebedarf mit weiteren Voraussetzungen und der Höhe des Pflegegeldes.

Je nach Pflegestufe können Sie in Österreich bis zu 2.156,60 Euro pro Monat erhalten. Die Höhe der finanziellen Leistungen ist von der Anzahl der Stunden pro Monat abhängig, in der ein Betroffener Hilfe braucht.

Pflegestufe Monatlicher Pflegebedarf von mehr als Weitere Voraussetzungen Pflegegeld ab 1.1.2025
1 65 Stunden 200,80 Euro
2 95 Stunden 370,30 Euro
3 120 Stunden 577,00 Euro
4 160 Stunden 865,10 Euro
5 180 Stunden
  • außergewöhnlicher Pflegeaufwand
  • dauernde Bereitschaft der Pflegeperson
  • regelmäßige Nachschau durch Pflegeperson in relativ kurzen, planbaren Zeitabständen
1.175,20 Euro
6 180 Stunden
  • regelmäßige Tag- und Nachtbetreuung nötig
  • dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig
  • zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen
1.641,10 Euro
7 180 Stunden
  • keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine möglich
  • oder ein ähnlicher Zustand
2.156,60 Euro

Erschwerniszulage in Österreich 2025

Die Erschwerniszulage ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit einem außergewöhnlich hohen Pflegebedarf.

Sie richtet sich an Personen, die wegen

  • schwerer geistiger oder psychischer Behinderungen,
  • fortgeschrittener Demenz
  • oder anderen vergleichbaren Einschränkungen

mehr Betreuung benötigen, als in den regulären Pflegestufen vorgesehen ist.

Ab 2025 werden für diese Personen monatlich 45 zusätzliche Pflegebedarf-Stunden anerkannt. Diese extra Stunden können dazu führen, dass sie in eine höhere Pflegestufe eingestuft werden und damit mehr Pflegegeld erhalten.

Extrastunden werden angerechnet, wenn die zu pflegenden Personen eine schwere Verhaltensstörung haben. Dann benötigen Pflegepersonen mehr Geld und Einfühlvermögen bei der Pflege. Je nach Alter werden diese Extrastunden pro Monat angerechnet:

  • 50 Stunden bis zum 7. Geburtstag
  • 75 Stunden bis zum 15. Geburtstag
  • 45 Stunden ab dem 15. Geburtstag

Die Erschwerniszulage hilft nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch den pflegenden Angehörigen, die durch diese finanzielle Unterstützung entlastet werden.

Pflegestufe 1

Das ist der niedrigste Grad der Pflegestufen in Österreich. Sie wird Personen zugeordnet, die mindestens 65 Stunden Pflege pro Monat benötigen. Dabei handelt es sich oft um Unterstützung bei grundlegenden Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung.

Wenn Sie mehr über die Pflegestufe 1 wissen und sich genauer darüber einlesen möchten, haben wir zu diesem Thema einen ausführlichen Ratgeber geschrieben: Das müssen Sie über Pflegestufe 1 wissen!

Pflegestufe 2

Pflegestufe 2 betrifft Menschen, die mehr Hilfe im Alltag brauchen und mindestens 95 Stunden monatlich auf Unterstützung angewiesen sind.

Die Betroffenen benötigen oft regelmäßigere Betreuung, zum Beispiel beim Essen oder bei der Medikamenteneinnahme. Auch Aufgaben im Haushalt können nicht mehr alleine bewältigt werden.

Möchten Sie mehr über die Pflegestufe 2 erfahren? Hier geht es zu unserem umfassenden Artikel: Pflegestufe 2 in Österreich – Ansprüche, Voraussetzungen und Leistungen.

Pflegestufe 3

In Pflegestufe 3 liegt der Pflegebedarf bei mindestens 120 Stunden im Monat. Personen dieser Stufe benötigen intensivere Unterstützung, da sie viele Tätigkeiten des täglichen Lebens nicht mehr eigenständig ausführen können.

Oft sind auch dauerhafte Pflegeleistungen, wie die Unterstützung beim An- und Auskleiden, erforderlich.

Unser Ratgeber zu Pflegestufe 3 liefert Ihnen weitere Informationen: Alle Infos zu Pflegestufe 3 in Österreich.

Pflegestufe 4

Mit Pflegestufe 4 sind Menschen gemeint, die über 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat haben. In dieser Stufe ist oft eine dauerhafte Betreuung erforderlich, da die Betroffenen viele Bereiche ihres Lebens nicht mehr selbstständig organisieren können.

Die Pflege konzentriert sich häufig auf intensive Unterstützung und spezielle Bedürfnisse. Lesen Sie mehr über die Details zu Pflegestufe 4 in unserem Leitfaden.

Pflegestufe 5

Pflegestufe 5 gilt für Personen mit einem sehr hohen Pflegebedarf von mindestens 180 Stunden pro Monat, die zusätzlich ständige Betreuung benötigen.

Das betrifft oft Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen oder Erkrankungen, die eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erfordern.

Wenn Sie mehr über diese Stufe erfahren möchten, haben wir einen ausführlichen Ratgeber über die Pflegestufe 5 für Sie vorbereitet.

Pflegestufe 6

Diese Stufe betrifft Personen, die mindestens 180 Stunden Pflege im Monat brauchen und eine besonders intensive Betreuung benötigen.

Hierzu zählen oft Menschen, die nicht mehr selbstständig essen, liegen oder sitzen können und bei fast allen Tätigkeiten des Alltags vollständig auf Hilfe angewiesen sind.

Erfahren Sie mehr über diese Stufe und Ihre Ansprüche in unserem detaillierten Beitrag: Das müssen Sie über Pflegestufe 6 wissen!

Pflegestufe 7

Die höchste Pflegestufe in Österreich wird Menschen zugeordnet, die über 180 Stunden Pflegebedarf haben und zusätzlich eine besondere Form der Pflege benötigen.

Sie umfasst meist schwerwiegende Fälle, in denen Betroffene vollständig auf Pflegekräfte angewiesen sind, etwa bei fortgeschrittener Demenz oder schweren neurologischen Erkrankungen.

Alle Infos zur Pflegestufe 7 finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Wie kann man Pflegestufen in Österreich beantragen?

Um eine Pflegestufe in Österreich zu beantragen, müssen Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Dieser Antrag kann bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter oder der Sozialversicherung der Selbstständigen eingereicht werden – je nachdem, wo die pflegebedürftige Person versichert ist.

Wenn die betroffene Person eine Pension bezieht, ist die zuständige Stelle der Versicherungsträger, der die Pension auszahlt. Wenn keine Pension bezogen wird, ist die Pensionsversicherungsanstalt für das Pflegegeld zuständig.

Den Antrag können Sie auf diese Weise stellen:

  • Online: Viele Versicherungsträger bieten die Möglichkeit, den Antrag direkt über ihre Website oder über das Portal oesterreich.gv.at online einzureichen. Dafür benötigen Sie oft eine Handysignatur oder ID Austria.
  • Telefonisch: Sie können den Antrag telefonisch bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen weiter und schicken Ihnen die notwendigen Unterlagen zu.
  • Persönlich: Der Antrag kann auch direkt bei der zuständigen Stelle abgegeben werden, etwa bei der Pensionsversicherungsanstalt, der Sozialversicherung oder der Pflegekasse. Dort erhalten Sie Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen.
  • Per Post: Wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen möchten, können Sie das formlos per Brief tun. Wichtig ist, dass alle notwendigen Angaben wie Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und eine kurze Beschreibung des Pflegebedarfs enthalten sind.

Wichtig: Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos erfolgen, sollte aber die wichtigsten Daten wie Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer der pflegebedürftigen Person enthalten. Auch pflegende Angehörige können den Antrag stellen, wenn die pflegebedürftige Person damit einverstanden ist.

Wie wird die Pflegestufe festgestellt?

Die Pflegestufe wird durch ein Begutachtungsverfahren festgelegt. Dabei wird geprüft, wie viel Unterstützung die betroffene Person in ihrem Alltag benötigt. Hier ist der Ablauf im Detail:

  • Begutachtung durch Sachverständige: Nach der Antragstellung beauftragt die zuständige Versicherung (z. B. die Pensionsversicherungsanstalt) einen Gutachter oder eine Gutachterin. Diese Person ist meist ein Arzt oder eine Pflegefachkraft, die speziell für solche Einschätzungen geschult ist. Der Besuch wird vorher angekündigt und erfolgt auf Termin.
  • Ort der Begutachtung: Die Begutachtung findet in der Regel dort statt, wo die pflegebedürftige Person lebt – also zu Hause oder in einem Pflegeheim. Dadurch können die individuellen Lebensumstände besser berücksichtigt werden.
  • Feststellung des Pflegebedarfs: Während des Termins wird erhoben, welche Tätigkeiten die betroffene Person alleine durchführen kann und wo sie Hilfe benötigt. Dazu gehören etwa Körperpflege, Essen, Mobilität oder Haushaltstätigkeiten. Auch der zeitliche Aufwand, der für die Pflege nötig ist, wird genau dokumentiert.
  • Erstellung eines Gutachtens: Basierend auf der Begutachtung wird ein Bericht erstellt, der den Pflegebedarf in Stunden pro Monat angibt. Zusätzlich werden besondere Umstände, wie etwa die Notwendigkeit von Nachtbetreuung oder außergewöhnlichem Pflegeaufwand, festgehalten.
  • Festlegung der Pflegestufe: Die zuständige Stelle (z. B. die Pensionsversicherungsanstalt) entscheidet auf Basis des Gutachtens, welche Pflegestufe zugewiesen wird. Diese Einstufung bestimmt dann auch die Höhe des Pflegegeldes.

Einstufungskriterien für Pflegestufen in Österreich

Die Pflegestufe wird anhand verschiedener Kriterien festgelegt, die den Pflegebedarf bestimmen. Grundlage für die Beurteilung ist die Bundeseinstufungsverordnung zum Pflegegeld.

Die Verordnung enthält eine Liste von alltäglichen Tätigkeiten, bei denen die betroffene Person Unterstützung benötigt.

Zu diesen Tätigkeiten gehören etwa das An- und Auskleiden, die Einnahme von Mahlzeiten oder die tägliche Körperpflege.

Für jede dieser Tätigkeiten sind feste Zeitwerte definiert, die dazu dienen, den Pflegeaufwand in Stunden pro Tag und Monat zu berechnen.

Neben dem zeitlichen Betreuungsaufwand wird auch berücksichtigt, ob eine Person bei bestimmten Tätigkeiten auf Hilfsmittel oder zusätzliche Unterstützung angewiesen ist.

Beispiele für Zeitwerte alltäglicher Tätigkeiten:

  • An- und Auskleiden: 2 x 20 Minuten
  • Mahlzeiten einnehmen: 1 Stunde
  • Körperpflege: 2 x 25 Minuten

Diese Zeitwerte sind ein wichtiger Bestandteil der Begutachtung und fließen in die Feststellung der Pflegestufe ein.

Wie oft wird die Pflegestufe angepasst und überprüft?

Die Pflegestufe wird nicht automatisch regelmäßig überprüft, sondern bleibt bestehen, solange der Pflegebedarf unverändert ist. Eine Anpassung oder Überprüfung kann in folgenden Fällen erfolgen:

  1. Wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verbessert oder verschlechtert, kann eine neue Begutachtung beantragt werden. Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst, Angehörigen oder auch der Pflegeperson gestellt werden.
  2. In manchen Fällen veranlasst die zuständige Versicherung von sich aus eine Überprüfung, insbesondere wenn die Pflege über einen langen Zeitraum läuft.
  3. Wenn die Pflegeversicherung oder andere Behörden Zweifel an der bisherigen Einstufung haben, kann eine neue Begutachtung angeordnet werden.

Die Überprüfung erfolgt dabei wieder durch einen Gutachter, der den aktuellen Pflegebedarf ermittelt. Auf Basis des neuen Gutachtens kann die Pflegestufe entweder gleichbleiben, herabgesetzt oder angehoben werden.

Was kann man machen, wenn man in der falschen Pflegestufe eingestuft ist?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die zugewiesene Pflegestufe nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht, können Sie gegen die Entscheidung Einspruch erheben.

  1. Bescheid prüfen: Lesen Sie den Bescheid der Pflegeversicherung sorgfältig durch. Er enthält die Begründung, warum die jeweilige Pflegestufe zugewiesen wurde.
  2. Widerspruch einlegen: Der Widerspruch muss schriftlich bei der zuständigen Stelle (z. B. Pensionsversicherungsanstalt) eingereicht werden. In Ihrem Schreiben sollten Sie klar darlegen, warum Sie die Entscheidung anfechten, und weitere Unterlagen oder Nachweise beilegen, die den Pflegebedarf belegen.
  3. Neue Begutachtung beantragen: Bei einem Widerspruch wird oft eine erneute Begutachtung durchgeführt. Ein Gutachter prüft dabei den Pflegebedarf neu und erstellt ein neues Gutachten.
  4. Rechtsmittel nutzen: Falls der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie den Bescheid vor einem Verwaltungsgericht anfechten. In diesem Fall ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Chancen zu verbessern.

Es ist wichtig, den Einspruch innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist einzureichen – sie beträgt in der Regel vier Wochen.

Habe ich Anspruch auf das Pflegegeld, wenn ich eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause nutze?

Wenn eine Person eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Anspruch nimmt, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld bestehen, solange die Voraussetzungen für eine der Pflegestufen in Österreich erfüllt sind.

Es muss also ein regelmäßiger Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat vorliegen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich weiterhin nach der zugewiesenen Pflegestufe.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Pflegegeld alleine oft nicht ausreicht, um die vollständigen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung zu decken.

In solchen Fällen können zusätzliche Förderungen beantragt werden. Ab Pflegestufe 3 gibt es etwa eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium.

Diese Unterstützung hilft, die finanzielle Belastung zu reduzieren, wenn eine Betreuungsperson im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt.

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Wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Das Pflegegeld wird in Österreich monatlich ausgezahlt und direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Wenn die Empfängerin oder der Empfänger nicht selbst in der Lage ist, die Finanzen zu verwalten, kann eine bevollmächtigte Person oder ein gesetzlicher Vertreter die Auszahlung übernehmen.

Die Auszahlung erfolgt immer für den jeweiligen Monat, meist am Monatsende oder Anfang des Folgemonats.

Das Pflegegeld wird ab dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Auch wenn die Bearbeitung des Antrags etwas länger dauert, erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Wenn sich der Pflegebedarf später ändert und die Pflegestufe erhöht wird, gibt es Nachzahlungen für die betroffenen Monate.

Wichtig zu wissen: Während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die überwiegenden Kosten von einem Sozialversicherungsträger, dem Bund, dem Landesgesundheitsfonds oder einer Krankenfürsorgeanstalt übernommen werden. In einigen Fällen kann das Pflegegeld aber auf Antrag weiter bezogen werden.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn der/die Betroffene ins Alters- oder Pflegeheim zieht?

Wenn eine pflegebedürftige Person in ein Alters- oder Pflegeheim zieht, bleibt der Anspruch auf Pflegegeld erhalten. Allerdings wird das Pflegegeld in diesem Fall nicht vollständig an die betroffene Person ausgezahlt.

Ein Großteil davon wird zur Deckung der Heimkosten verwendet. Das spielt besonders bei höheren Pflegestufen in Österreich eine Rolle, weil die Beträge entsprechend höher ausfallen.

Ein Teil des Pflegegeldes wird direkt an das Pflegeheim weitergeleitet, um die Kosten für Unterbringung und Betreuung zu finanzieren.

Die pflegebedürftige Person erhält einen kleinen Anteil des Pflegegeldes, der für persönliche Ausgaben wie Kleidung oder kleinere Anschaffungen gedacht ist. Der genaue Betrag, der verbleibt, hängt von der Pflegestufe und den Regelungen im jeweiligen Bundesland ab.

Falls Einkommen und Pflegegeld nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, können Sozialhilfe oder Angehörige einspringen.

Fazit

Mit Pflegestufen wird in Österreich der Grad der Pflegebedürftigkeit definiert. Anhand der Pflegestufe wird die Höhe des monatlichen Pflegegeldes berechnet.

Mit unserer übersichtlichen Tabelle über die österreichischen Pflegestufen haben Sie einen praktischen Überblick über die wichtigsten Leistungen und Voraussetzungen erhalten.

Um Pflegegeld für sich oder eine angehörige Person zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen, wie der Pensionsversicherungsanstalt oder dem Sozialministeriumservice. Nach der Antragstellung wird der Pflegebedarf durch einen Gutachter geprüft, der die passende Pflegestufe festlegt.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen weitere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung? Kontaktieren Sie uns gerne.

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