Pflegestufe 6 in Österreich: Darauf haben Sie Anspruch

Pflegestufe 6 wird vergeben, wenn jemand mehr als 180 Stunden Pflege im Monat benötigt und auf durchgehende Betreuung angewiesen ist. Doch was bedeutet das für Sie als Angehöriger? Welche Unterstützung gibt es, welche Anforderungen sind zu beachten, und wie hoch fällt das Pflegegeld in der sechsten Pflegestufe aus? In diesem Beitrag finden Sie alle Antworten.

Das Leben kann Situationen mit sich bringen, die Familien vor große Herausforderungen stellen. Wenn ein lieber Mensch rund um die Uhr auf Pflege angewiesen ist, sind Angehörige gefordert. Sie müssen die Unterstützung organisieren, helfen, wo sie können und gleichzeitig eigene Kräfte schonen.

Körperpflege, Mobilität und Ernährung – bei einem besonders hohen Pflegebedarf stoßen viele an ihre Grenzen. Hier setzt das österreichische Pflegegeldsystem an. Es bietet finanzielle Entlastung und erleichtert die tägliche Betreuung.

Pflegestufe 6 richtet sich an Menschen mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie bei dieser Stufe beachten sollten, wie Sie Unterstützung beantragen und welche Leistungen Ihnen zustehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Stufen: Pflegestufe 6 ist eine der sieben Pflegestufen in Österreich und wird ab einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand gewährt.
  • Pflegegeld: Ab 1.1.2025 beträgt das Pflegegeld in Stufe 6 monatlich 1.641,10 Euro.
  • Anforderungen: Ein ärztliches Gutachten bestätigt den hohen Pflegeaufwand, der für die Einstufung notwendig ist.
  • Unterstützung: Zusätzlich zum Pflegegeld können Hilfsmittel und Zuschüsse für Betreuungspersonen beantragt werden.

Inhaltsverzeichnis

Pflegestufe 6: Definition

Pflegestufe 6 gehört zu den höchsten Stufen im österreichischen Pflegegeldsystem. Sie wird Menschen zugeteilt, die mehr als 180 Stunden Pflege im Monat benötigen und fast vollständig auf Hilfe angewiesen sind.

Betroffene können viele alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig erledigen, wie:

  • Körperpflege,
  • Anziehen,
  • Essensaufnahme oder
  • Fortbewegung innerhalb und außerhalb des Hauses.

Die Pflege muss meist rund um die Uhr sichergestellt werden, da ohne Unterstützung weder der Alltag noch die Grundversorgung bewältigt werden können.

Ein ärztliches Gutachten entscheidet, ob jemand in Pflegestufe 6 eingestuft wird. Dabei werden die Einschränkungen und die notwendige Unterstützung genau ermittelt.

Pflegestufe 6: Unterschiede zu Stufe 5 und 7

Pflegestufe 6 verlangt mehr Unterstützung als Stufe 5. Betroffene benötigen oft rund um die Uhr Pflege, manchmal auch medizinische Hilfe.

In Stufe 7 ist der Pflegeaufwand noch höher. Betroffene sind vollkommen auf Hilfe angewiesen, oft in allen Bereichen des täglichen Lebens.

Es gibt auch finanzielle Unterschiede: In höheren Pflegestufen wird mehr Pflegegeld ausgezahlt, um den steigenden Aufwand zu decken. Das Pflegegeld in Stufe 6 hilft, intensive Betreuung zu finanzieren. Es kann für Pflegehilfsmittel, eine 24-Stunden-Betreuung oder stationäre Pflege genutzt werden.

Ziel ist es, Betroffene und Angehörige im Alltag zu entlasten.

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Pflegestufe 6: Ansprüche und Leistungen

Die sechste Pflegestufe in Österreich richtet sich an Menschen mit einem außergewöhnlich hohen Pflegebedarf. Sobald Sie die Bestätigung haben, dass der Bedarf bei mehr als 180 Stunden pro Monat liegt, haben Sie Anspruch auf Leistungen der sechsten Stufe.

Die größte finanzielle Entlastung ist das monatliche Pflegegeld, mit dem Angehörige die Pflege organisieren können.

Es ist flexibel einsetzbar und kann etwa für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung verwendet werden.

Wie viel Geld gibt es für Pflegestufe 6 in Österreich?

Ab dem 1. Jänner 2025 beträgt das Pflegegeld für Pflegestufe 6 monatlich 1.641,10 Euro. Dieser Betrag wird jährlich angepasst und direkt an die betroffene Person ausgezahlt.

Das Pflegegeld unterstützt dabei, den Alltag zu bewältigen, sei es durch professionelle Pflegekräfte, Angehörige oder spezielle Hilfsmittel.

Besondere Regelungen: Während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die Kosten von einem anderen Leistungsträger übernommen werden.

Überblick Pflegeleistungen bei Pflegestufe 6 in Österreich

Leistung Unterstützung Zahlungsweise
Pflegegeld 1.641,10 Euro monatlich
Haushaltshilfe Finanzierung über Pflegegeld nach Bedarf
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel bis zu 6.000 Euro pro Maßnahme
Zuschüsse für Wohnraumanpassung bis zu 6.000 Euro pro Maßnahme
Ersatzpflege bis zu 1.200 Euro pro Jahr (mind. 1 Woche, max. 4 Wochen)
Beratungsleistungen kostenfrei nach Bedarf
Vollstationäre Pflege (Zuschuss möglich) abhängig von Einkommen und Vermögen

An wen wird das Pflegegeld in Pflegestufe 6 bezahlt?

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt, um die finanzielle Entscheidungsfreiheit zu wahren. So können Betroffene selbst festlegen, ob sie das Geld für professionelle Pflege, Haushaltshilfen oder notwendige Hilfsmittel einsetzen möchten.

Wenn die pflegebedürftige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann, übernimmt ein gesetzlicher Vertreter oder ein naher Angehöriger die Verwaltung des Pflegegeldes.

Pflegehilfsmittel in Pflegestufe 6

In Pflegestufe 6 können Zuschüsse für notwendige Pflegehilfsmittel beantragt werden. Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege erheblich und tragen zur Entlastung der Angehörigen bei. Beispiele dafür sind:

  • Elektrische Rollstühle
  • Pflegebetten mit verstellbarer Höhe
  • Anti-Dekubitus-Matratzen zur Vermeidung von Druckstellen
  • Patientenlifter für Transfers
  • Hausnotrufsysteme
Pro Hilfsmittel können bis zu 6.000 Euro beantragt werden. Wichtig ist, die Genehmigung der zuständigen Stelle einzuholen, bevor das Hilfsmittel angeschafft wird.

Wohnraumanpassungen in Pflegestufe 6

Neben Pflegehilfsmitteln können auch Zuschüsse für barrierefreie Umbauten beantragt werden. Sie tragen dazu bei, das Zuhause sicherer und besser an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen.

Beispiele:

  • Bodengleiche Duschen oder barrierefreie Badewannen
  • Treppenlifte oder Hebelifte
  • Haltegriffe in Badezimmern oder Fluren
  • Verbreiterung von Türrahmen für Rollstühle/Rollatoren
  • Ergonomische Anpassungen von Küchen

Auch hier gilt: Arbeiten dürfen erst nach Genehmigung gestartet werden, und Belege müssen sorgfältig aufbewahrt werden.

Ersatzpflege in Pflegestufe 6

Falls Sie als Hauptpflegeperson verhindert sind, etwa durch Krankheit oder Urlaub, kann eine Ersatzpflege organisiert werden. Dafür steht ein Zuschuss von bis zu 1.200 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die Ersatzpflege kann von:

  • Professionellen Pflegekräften
  • Ambulanten Diensten
  • Freunden oder Angehörigen übernommen werden

Dieser Zuschuss ermöglicht es Ihnen, sich Auszeiten zu nehmen, ohne die Versorgung der pflegebedürftigen Person zu gefährden.

Was sind die Voraussetzungen für Pflegestufe 6?

Pflegestufe 6 wird Personen zugeteilt, die aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft auf umfassende Pflege angewiesen sind.

Diese Stufe umfasst Menschen, die nahezu vollständig von der Unterstützung anderer abhängen und auch einfache Tätigkeiten nicht mehr eigenständig ausführen können.

Welche Tätigkeiten erfordern Unterstützung?

Betroffene benötigen Hilfe bei grundlegenden Aufgaben wie:

  • Körperpflege: Waschen, Anziehen und weitere hygienische Maßnahmen.
  • Mobilität: Aufstehen, Hinlegen oder Fortbewegen innerhalb und außerhalb des Wohnraums.
  • Essen und Trinken: Zubereitung von Mahlzeiten sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
  • Haushalt: Übernahme alltäglicher Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Wäschepflege.

Wie wird der Pflegebedarf festgestellt?

Ein Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden im Monat ist die Voraussetzung für diese Stufe. Während einer Begutachtung prüfen medizinische Fachkräfte, wie viel Unterstützung im Alltag notwendig ist.

Dabei berücksichtigen sie:

  • Körperliche Einschränkungen: Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege oder Fortbewegung.
  • Geistige und psychische Beeinträchtigungen: Gedächtnisprobleme, Orientierungslosigkeit oder Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung.
  • Zusätzliche Hilfen: etwa bei der Einnahme von Medikamenten oder der Nutzung von Pflegehilfsmitteln.

Pflegeaufwand in Pflegestufe 6: Typische Tätigkeiten und Zeiten

Ein Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden ergibt sich aus täglichen Aufgaben, die umfassende Unterstützung erfordern. Hier sind einige Beispiele mit geschätztem Zeitaufwand:

Tätigkeit Täglicher Aufwand Monatliche Stunden
Körperpflege (wie Waschen, Anziehen) 2 x 45 Minuten 45 Stunden
Zubereitung und Füttern der Mahlzeiten 3 Stunden 90 Stunden
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen 2 x 30 Minuten 30 Stunden
Begleitung zu Toilettengängen oder Wickeln 6 x 10 Minuten 30 Stunden
Mobilitätshilfen (wie Rollstuhltransfer) 3 x 20 Minuten 30 Stunden

Zusätzliche Tätigkeiten, die den Pflegeaufwand erhöhen können

Neben den grundlegenden Aufgaben gibt es weitere Tätigkeiten, die viel Zeit in Anspruch nehmen und den Pflegeaufwand erhöhen. Dazu gehören:

  • Reinigung und Pflege von Hilfsmitteln: Rollstühle, Pflegebetten oder andere Geräte müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden (ca. 15 Minuten täglich).
  • Erledigungen außer Haus: Arztbesuche, Einkäufe oder Behördengänge nehmen oft zusätzliche Zeit in Anspruch (etwa 2 Stunden pro Woche = 8 Stunden monatlich).
  • Organisation: Termine planen, Telefonate führen oder Absprachen treffen kostet im Alltag viel Zeit (rund 10 Minuten täglich = 5 Stunden im Monat).
  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme: Unterstützung bei der Einnahme und Überprüfung der richtigen Dosierung (ca. 10 Minuten pro Einnahme).
Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigkeit dauerhaft vorliegt. Vorübergehende Pflege nach einer Erkrankung oder Operation führt nicht zu einer Einstufung in Pflegestufe 6.

Pflegestufe 6: Fallbeispiele

Um zu verdeutlichen, wie Pflegestufe 6 das Leben von Betroffenen und Angehörigen beeinflusst, finden Sie hier zwei Beispiele:

Anna Gruber (86 Jahre), ihre Tochter Claudia und eine Pflegekraft

Anna Gruber ist nach einem Schlaganfall vollständig auf Pflege angewiesen. Sie lebt mit ihrer Tochter Claudia und einer 24-Stunden-Pflegekraft in einem kleinen Haus.

Probleme im Alltag:

  • Anna kann sich weder eigenständig bewegen noch zur Toilette gehen. Sie benötigt Hilfe bei der Körperpflege und wird mit Inkontinenzmaterial versorgt.
  • Das Essen muss zubereitet und angereicht werden, da sie nicht selbstständig essen kann.
  • Anna ist bettlägerig und muss regelmäßig umlagert werden, um Druckstellen zu vermeiden.
  • Claudia organisiert Arztbesuche und Therapien, während die Pflegekraft sich um die tägliche Betreuung kümmert.

Claudia beschreibt die Pflege ihrer Mutter als fordernd, aber auch als eine wichtige Aufgabe:

„Es ist eine große Verantwortung, aber die Unterstützung der Pflegekraft gibt mir die Möglichkeit, mich auch um meine eigenen Aufgaben zu kümmern. So kann ich für meine Mutter da sein, ohne selbst auszubrennen.“

Mit dem Pflegegeld konnte Claudia ein Pflegebett mit Anti-Dekubitus-Matratze sowie einen Patientenlifter finanzieren. Zusätzlich erhielt sie Zuschüsse für die barrierefreie Gestaltung des Badezimmers.

Leistungen, die Frau Gruber erhält:

  1. Pflegegeld: 1.641,10 Euro monatlich
  2. Pflegehilfsmittel: Zuschüsse für ein Pflegebett und einen Patientenlifter
  3. Wohnraumanpassung: 6.000 Euro für den Umbau des Badezimmers
  4. 24-Stunden-Betreuung: Unterstützung durch eine Pflegekraft

Michael Hofer (80 Jahre), sein Sohn Paul und eine Pflegekraft

Michael Hofer leidet an fortgeschrittener Multiple Sklerose und kann weder gehen noch einfache Tätigkeiten ausführen. Er lebt mit einer 24-Stunden-Betreuungskraft in einer Wohnung, während sein Sohn Paul direkt nebenan wohnt.

Probleme im Alltag:

  • Michael ist vollständig auf Unterstützung angewiesen, etwa bei der Körperpflege, beim Essen und bei der Lagerung im Bett.
  • Er benötigt eine Magensonde für die Nahrungsaufnahme und regelmäßige physiotherapeutische Behandlungen, um Muskelkrämpfe zu lindern.
  • Paul kümmert sich um organisatorische Aufgaben, wie das Planen von Arztterminen, während die Pflegekraft die tägliche Betreuung übernimmt.

Paul erzählt, wie wichtig die Betreuungskraft für die Pflege seines Vaters ist:

„Die Pflege allein zu übernehmen, wäre unmöglich, weil ich berufstätig bin. Die Betreuungskraft sorgt dafür, dass mein Vater rund um die Uhr versorgt und in unserer Nähe ist. Ich kann mich auf die Organisation konzentrieren.“

Mit dem Pflegegeld konnte Paul einen elektrischen Rollstuhl sowie eine barrierefreie Dusche finanzieren. Diese Hilfsmittel erleichtern sowohl die Pflege als auch den Alltag seines Vaters.

Leistungen, die Herr Hofer erhält:

  1. Pflegegeld: 1.641,10 Euro monatlich
  2. Pflegehilfsmittel: Zuschüsse für einen elektrischen Rollstuhl
  3. Wohnraumanpassung: 6.000 Euro für eine barrierefreie Dusche
  4. 24-Stunden-Betreuung: Unterstützung durch eine Pflegekraft

Wie kann man die sechste Pflegestufe in Österreich beantragen?

Einen Antrag für die Pflegestufe 6 können Sie nicht direkt stellen. Stattdessen beantragen Sie Pflegegeld, das nach einer Begutachtung einer Pflegestufe zugeordnet wird.

Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Stelle, wie der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder dem Sozialministeriumservice, eingereicht. Dafür benötigen Sie:

  • Ein ausgefülltes Antragsformular (online oder direkt bei der Behörde erhältlich)
  • Relevante medizinische Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen
  • Einen Nachweis über die Einkommenssituation, falls zusätzliche Unterstützungen beantragt werden

Nachdem der Antrag eingegangen ist, vereinbaren Sie einen Termin für die Begutachtung. Bei diesem Termin wird der tatsächliche Pflegebedarf festgestellt.

Gut zu wissen: Sie können alle Formulare rund um Pflege und Pflegegeld auf dem Portal oesterreich.gv.at finden.

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Die Begutachtung erfolgt durch geschulte Fachkräfte, meist bei einem Hausbesuch. Ziel ist es, den Pflegebedarf der betroffenen Person genau zu erfassen.

Während der Begutachtung werden folgende Punkte geprüft:

  • Körperliche Einschränkungen: Kann die Person grundlegende Aufgaben wie Körperpflege oder Mobilität selbstständig ausführen?
  • Geistige und psychische Beeinträchtigungen: Gibt es Gedächtnisprobleme, Verwirrtheit oder andere Einschränkungen?
  • Alltagsbewältigung: Wird Unterstützung bei Haushaltsführung, Nahrungsaufnahme oder Organisation benötigt?

Der Gutachter sammelt Informationen von der betroffenen Person und den Angehörigen und prüft die vorgelegten medizinischen Unterlagen.

Auf Basis dieser Informationen wird der Pflegebedarf in Stunden pro Monat berechnet. Die endgültige Einstufung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Tipp: Notieren Sie vor der Begutachtung alle regelmäßigen Pflegeaufgaben in einem Tagebuch. So stellen Sie sicher, dass keine wichtigen Details vergessen werden.

Was kann ich tun, wenn die Einstufung in Pflegestufe 6 abgelehnt wurde?

Wenn die sechste Pflegestufe abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Begründung von der zuständigen Behörde. Die Ablehnung kann beispielsweise darauf hinweisen, dass der Pflegebedarf nicht die Voraussetzungen für diese Stufe erfüllt.

Diese Schritte können Sie unternehmen:

  1. Widerspruch einlegen: Innerhalb von vier Wochen können Sie schriftlich Einspruch einlegen und zusätzliche Unterlagen oder medizinische Gutachten einreichen.
  2. Beratung einholen: Organisationen wie Caritas, Rotes Kreuz oder Volkshilfe bieten Unterstützung bei der Erstellung eines Widerspruchs an.
  3. Erneute Begutachtung beantragen: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Pflegebedarf nicht korrekt erfasst wurde, können Sie eine neue Begutachtung beantragen.

Falls der Widerspruch erneut abgelehnt wird, können Sie die Entscheidung vor Gericht anfechten.

Häufige Fragen rund um die sechste Pflegestufe

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 5 und Pflegestufe 6?

Der Unterschied zwischen Pflegestufe 5 und Pflegestufe 6 liegt im höheren Pflegeaufwand. Personen in Pflegestufe 6 benötigen meist rund um die Uhr Unterstützung, auch bei medizinischen Tätigkeiten. Der Pflegebedarf ist in dieser Stufe außergewöhnlich hoch.

Wie viel Geld bekommt man in Pflegestufe 6?

Ab dem 1. Jänner 2025 beträgt das Pflegegeld für Pflegestufe 6 monatlich 1.641,10 Euro. Der Betrag wird jährlich angepasst und direkt an die betroffene Person ausgezahlt.

Kann ich eine 24-Stunden-Betreuung mit dem Pflegegeld finanzieren?

Das Pflegegeld kann verwendet werden, um eine 24-Stunden-Betreuung teilweise zu finanzieren. Zusätzlich können Förderungen oder Zuschüsse von Bundesländern beantragt werden. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über mögliche Unterstützungen.

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Nein, das Pflegegeld ist steuerfrei. Es dient ausschließlich dazu, die Pflege zu finanzieren, und kann für Betreuung, Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassungen genutzt werden.

Was kann ich tun, wenn das Pflegegeld in Pflegestufe 6 nicht ausreicht?

Wenn das Pflegegeld nicht ausreicht, können Sie zusätzliche Unterstützungen beantragen, wie Erschwerniszulagen, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Förderungen der Bundesländer. Beratungsstellen wie Caritas oder das Rote Kreuz helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Kann Pflegestufe 6 auch bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit gewährt werden?

Nein, Pflegestufe 6 wird nur bei dauerhaftem Pflegebedarf bestätigt. Vorübergehende Pflegebedürftigkeit, etwa nach einer Operation, führt nicht zu einer Einstufung in diese Stufe.

Gibt es spezielle Förderungen für Angehörige in Pflegestufe 6?

Ja, Angehörige können Entlastungsangebote wie Kurzzeitpflege, Ersatzpflege oder Schulungen für pflegende Angehörige nutzen. Diese Angebote sollen helfen, den Pflegealltag zu erleichtern und Überlastung zu vermeiden.

Wie oft wird der Pflegebedarf in Pflegestufe 6 überprüft?

Der Pflegebedarf wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Häufigkeit hängt von der individuellen Situation ab und wird von der zuständigen Behörde festgelegt.

An wen wende ich mich, wenn ich eine 24-Stunden-Betreuung beantragen möchte?

Wenden Sie sich direkt an uns! Bei Humanocare24 beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie bei der Organisation einer passenden 24-Stunden-Betreuung. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite.

Fazit zur sechsten Pflegestufe

Die sechste Pflegestufe bietet Menschen mit einem außergewöhnlich hohen Pflegebedarf und ihren Angehörigen eine wichtige finanzielle Unterstützung. Sie ermöglicht es, den Alltag trotz großer Herausforderungen besser zu bewältigen.

Neben dem Pflegegeld gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, wie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und barrierefreie Umbauten. Diese Leistungen helfen dabei, die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen spürbar zu erhöhen.

Eine 24-Stunden-Betreuung ist in vielen Fällen unverzichtbar, um die umfangreichen Anforderungen in dieser Pflegestufe zu erfüllen. Mit einer guten Planung und den richtigen Hilfsmitteln kann auch eine Betreuung zu Hause gelingen.

Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Wir von Humanocare24 beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten, begleiten Sie bei der Organisation und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

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