Pflegestufe 5 in Österreich: Voraussetzungen und Leistungen

Pflegestufe 5 richtet sich an Menschen, die mindestens 180 Stunden Pflege pro Monat benötigen und auf intensive Betreuung angewiesen sind. Doch was bedeutet das für Betroffene und ihre Angehörigen? Welche Leistungen stehen Ihnen zu, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie viel Pflegegeld gibt es? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

Manchmal bringt das Leben Herausforderungen mit sich, die besondere Lösungen erfordern. Wenn ein lieber Angehöriger auf sehr intensive Pflege angewiesen ist, steht die Familie vor der Aufgabe, diese Pflege bestmöglich zu organisieren und gleichzeitig den Überblick zu behalten.

Körperpflege, Mobilität und Ernährung – mit einem hohen Pflegebedarf werden selbst grundlegende Aufgaben zu einer täglichen Herausforderung.

Das österreichische Pflegegeldsystem bietet hier eine wertvolle Unterstützung. Pflegestufe 5 richtet sich an Personen mit einem sehr hohen Pflegebedarf und entlastet sowohl Betroffene als auch pflegende Angehörige finanziell.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Pflegestufe 5 erfüllt sein müssen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die Unterstützung beantragen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Stufen: Pflegestufe 5 ist die fünfte von sieben Pflegestufen in Österreich und wird ab einem Pflegebedarf von mindestens 180 Stunden pro Monat gewährt.
  • Pflegegeld: Ab 1.1.2025 beträgt das Pflegegeld in Stufe 5 monatlich 1.123,50 Euro.
  • Voraussetzungen: Der Pflegebedarf wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt, das die Einstufung in die fünfte Pflegestufe bestätigt.
  • Leistungen: Neben dem Pflegegeld können auch Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Betreuungspersonen beantragt werden.

Inhaltsverzeichnis

Pflegestufe 5: Definition

Pflegestufe 5 gehört zu den sieben Stufen des österreichischen Pflegegeldsystems. Sie gilt für Menschen, die einen sehr hohen Pflegebedarf haben – mehr als 180 Stunden pro Monat.

Betroffene brauchen Unterstützung bei fast allen alltäglichen Aufgaben, wie:

  • Waschen und Körperpflege,
  • Hilfe beim Anziehen,
  • Essen und Trinken sowie
  • Fortbewegung in der Wohnung oder draußen.

Die Pflege ist meist den ganzen Tag über nötig, da viele Tätigkeiten nicht mehr alleine bewältigt werden können. Als pflegender Angehöriger ist Ihre dauernde Bereitschaft gefragt.

Ein ärztliches Gutachten entscheidet, ob jemand in Pflegestufe 5 eingestuft wird. Dabei wird geprüft, wie viel Hilfe nötig ist und welche Einschränkungen bestehen.

Pflegestufe 5: Unterschiede zu Stufe 4 und 6

Pflegestufe 5 bedeutet, dass jemand fast durchgehend Pflege braucht. Die Unterstützung geht weit über das hinaus, was in Pflegestufe 4 nötig ist, wo Betroffene oft noch etwas selbstständig erledigen können.

Im Vergleich dazu sind Personen in Pflegestufe 6 meist komplett auf Pflege angewiesen, oft auch in medizinischen Bereichen.

Das Pflegegeld in Stufe 5 hilft, intensive Betreuung zu finanzieren – sei es durch 24-Stunden-Pflege, stationäre Unterbringung oder spezielle Hilfsmittel. Ziel ist es, den Alltag trotz hoher Pflegebedürftigkeit so gut wie möglich zu erleichtern.

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Pflegestufe 5: Ansprüche und Leistungen

Das Pflegegeld in Österreich ist eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf. In Pflegestufe 5 benötigen Betroffene intensive und umfassende Betreuung.

Für diese Stufe ist ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden erforderlich. Der tatsächliche Bedarf wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.

Das Pflegegeld entlastet finanziell und gibt Betroffenen sowie Angehörigen mehr Spielraum, um die bestmögliche Pflege zu organisieren.

Wie viel Geld gibt es für Pflegestufe 5 in Österreich?

Ab dem 1. Jänner 2025 beträgt das Pflegegeld in Pflegestufe 5 monatlich 1.123,50 Euro. Der Betrag wird jährlich angepasst und direkt an die betroffene Person ausgezahlt.

Das Pflegegeld kann flexibel genutzt werden, z. B. für die Unterstützung durch Angehörige, professionelle Pflegekräfte oder die Anschaffung von Hilfsmitteln. Ziel ist es, den Alltag für Betroffene und Angehörige zu erleichtern.

Besondere Regelungen: Während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die Kosten von einem anderen Leistungsträger übernommen werden.

Überblick Pflegeleistungen bei Pflegestufe 5 in Österreich

Leistung Unterstützung Zahlungsweise
Pflegegeld 1.123,50 Euro monatlich
Haushaltshilfe Finanzierung über Pflegegeld nach Bedarf
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel bis zu 6.000 Euro pro Maßnahme
Zuschüsse für Wohnraumanpassung bis zu 6.000 Euro pro Maßnahme
Ersatzpflege bis zu 1.200 Euro pro Jahr (mind. 1 Woche, max. 4 Wochen)
Beratungsleistungen kostenfrei nach Bedarf
Vollstationäre Pflege (Zuschuss möglich) abhängig von Einkommen und Vermögen

An wen wird das Pflegegeld in Pflegestufe 5 bezahlt?

Das Pflegegeld wird direkt an die Person ausbezahlt, die Pflege benötigt. So bleibt die finanzielle Entscheidungsfreiheit bei der betroffenen Person.

Sie kann selbst bestimmen, wofür die Mittel eingesetzt werden, sei es für professionelle Pflege, Haushaltshilfen oder notwendige Pflegehilfsmittel.

Kann die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, übernimmt ein gesetzlicher Vertreter oder ein naher Angehöriger die Verwaltung des Pflegegeldes.

Pflegehilfsmittel in Pflegestufe 5

In Pflegestufe 5 können Sie finanzielle Zuschüsse für notwendige Pflegehilfsmittel beantragen. Diese Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag und unterstützen sowohl Betroffene als auch pflegende Angehörige.

Dazu gehören:

  • Rollstühle oder elektrische Rollstühle
  • Pflegebetten mit höhenverstellbarer Funktion
  • Antidekubitus-Matratzen, die Druckstellen vermeiden
  • Hebelifte für den Transfer aus dem Bett oder in die Badewanne
  • Hausnotrufsysteme für mehr Sicherheit

Für jedes Pflegehilfsmittel können Sie einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro bekommen. Diese finanzielle Unterstützung kann bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder der zuständigen Stelle beantragt werden.

Wichtig: Bevor Sie ein Hilfsmittel anschaffen, benötigen Sie ein ärztliches Attest und eine Genehmigung durch die zuständige Stelle.

Wohnraumanpassungen in Pflegestufe 5

Neben Pflegehilfsmitteln können Sie auch Zuschüsse für barrierefreie Umbauten beantragen. Diese Anpassungen helfen, die Wohnung oder das Haus auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen auszurichten und den Alltag zu erleichtern.

Beispiele für solche Maßnahmen sind:

  • Einbau einer bodenebenen Dusche oder einer barrierefreien Badewanne
  • Installation eines Treppenlifts oder Hebeliftes
  • Erweiterung von Türrahmen, um Rollstühle oder Rollatoren hindurchzuführen
  • Montage von Haltegriffen im Badezimmer oder an anderen Stellen in der Wohnung
  • Anpassung der Küchenhöhe für Rollstuhlfahrer

Auch hier können pro Maßnahme bis zu 6.000 Euro beantragt werden.

Hinweis:

  • Vor der Durchführung muss ein Angebot eingeholt und genehmigt werden.
  • Arbeiten dürfen erst nach der Zusage gestartet werden.
  • Alle Rechnungen und Nachweise müssen für die Abrechnung aufbewahrt werden.

Mit diesen Anpassungen können Sie das Zuhause sicherer und komfortabler gestalten – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die pflegenden Angehörigen.

Haushaltshilfe in Pflegestufe 5

Das Pflegegeld kann genutzt werden, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Diese unterstützt bei alltäglichen Aufgaben, die pflegende Angehörige entlasten. Zu den Tätigkeiten gehören:

  • Einkaufen von Lebensmitteln und wichtigen Haushaltsartikeln
  • Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
  • Reinigen der Wohnung
  • Waschen und Bügeln der Wäsche

Eine Haushaltshilfe ist eine wertvolle Unterstützung, besonders bei hohem Pflegebedarf. Sie können bei regionalen Stellen oder Pflegeorganisationen weitere Informationen zu zusätzlichen Förderungen oder Vermittlungen von Haushaltshilfen einholen.

Ersatzpflege in Pflegestufe 5

Wenn Sie als Hauptpflegeperson ausfallen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen – kann eine Ersatzpflege organisiert werden. Dafür steht ein Zuschuss von bis zu 1.200 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die Ersatzpflege kann durch:

  • Professionelle Pflegekräfte
  • Ambulante Pflegedienste
  • Andere Angehörige oder Freunde erfolgen

Der Zuschuss kann flexibel eingesetzt werden, um die Pflege während der Abwesenheit der Hauptpflegeperson sicherzustellen. Wichtig ist, dass Sie die Ersatzpflege vorab planen und sich bei Bedarf über lokale Angebote informieren.

Mit der Ersatzpflege haben Sie die Möglichkeit, sich zu erholen und neue Kraft zu schöpfen, während die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt bleibt.

Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten

  • Erschwerniszulage: Für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sowie für Menschen mit schweren körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen kann eine zusätzliche Erschwerniszulage beantragt werden.
  • Förderungen der Bundesländer: Viele Bundesländer bieten eigene Zuschüsse an, etwa für barrierefreie Umbauten oder spezielle Pflegehilfsmittel. Die Voraussetzungen und Fördersummen variieren je nach Region.

Steuerliche Vorteile für Pflegekosten

Haben Sie gewusst, dass pflegebedingte Ausgaben oft steuerlich geltend gemacht werden können? Dazu gehören:

  • Kosten für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln (wie Rollstühle, Duschhocker)
  • Ausgaben für barrierefreie Umbauten (wie Badanpassungen oder Treppenlifte)
  • Aufwendungen für professionelle Pflegekräfte

Bewahren Sie sämtliche Belege und Nachweise auf, um sie bei der Steuererklärung anzugeben. Informieren Sie sich bei einem Steuerberater oder der Arbeiterkammer.

Tipp: Informieren Sie sich vorab über alle möglichen Unterstützungen und Beratungsangebote, um von allen Vorteilen zu profitieren.

Was sind die Voraussetzungen für Pflegestufe 5?

Pflegestufe 5 ist für Menschen ausgelegt, die wegen schwerer gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft eine intensive Pflege und Unterstützung benötigen.

Sie betrifft Personen, die nahezu vollständig von der Hilfe anderer abhängig sind und selbst grundlegende Aufgaben nicht mehr eigenständig ausführen können.

Welche Tätigkeiten erfordern Unterstützung?

  • Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Anziehen und anderen hygienischen Bedürfnissen.
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen oder Fortbewegen innerhalb und außerhalb der Wohnung.
  • Essen und Trinken: Zubereitung von Mahlzeiten sowie Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
  • Haushalt: Übernahme von alltäglichen Aufgaben wie Putzen, Einkaufen oder Wäschepflege.

Die wichtigste Voraussetzung für Pflegestufe 5 ist ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, der in einer Begutachtung durch medizinische Fachkräfte ermittelt wird.

Wie wird der Pflegebedarf geprüft?

Während der Begutachtung werden die Einschränkungen der betroffenen Person detailliert bewertet. Dabei berücksichtigen die Fachkräfte:

  • Körperliche Einschränkungen: Bedarf an Hilfe bei grundlegenden Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen oder Fortbewegung.
  • Geistige und psychische Beeinträchtigungen: Beispiele sind Gedächtnisprobleme, Orientierungslosigkeit oder eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit.
  • Unterstützungsbedarf im Alltag: etwa bei der Einnahme von Medikamenten oder der Nutzung von Hilfsmitteln.

Der Pflegeaufwand muss dauerhaft bestehen, damit Pflegestufe 5 gewährt wird. Eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit, beispielsweise nach einer Operation, führt nicht zu einer Einstufung in diese Stufe.

Pflegeaufwand in Pflegestufe 5: Typische Tätigkeiten und Zeiten

Ein Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden ergibt sich aus täglichen Aufgaben, die umfangreiche Unterstützung erfordern. Hier einige Beispiele mit geschätztem Zeitaufwand:

Tätigkeit Täglicher Aufwand Monatliche Stunden
Körperpflege (z. B. Waschen) 2 x 45 Minuten 45 Stunden
Zubereitung und Anreichen von Mahlzeiten 2,5 Stunden 75 Stunden
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen 2 x 20 Minuten 20 Stunden
Begleitung zu Toilettengängen 5 x 10 Minuten 25 Stunden
Mobilitätshilfen (z. B. Rollstuhltransfer) 3 x 15 Minuten 22,5 Stunden

Zusätzliche Tätigkeiten, die den Pflegebedarf erhöhen können:

  • Reinigung und Pflege von Hilfsmitteln, wie Rollstühlen oder Pflegebetten (15 Minuten täglich).
  • Erledigungen außer Haus, z. B. Einkaufen oder Arztbesuche (2 Stunden wöchentlich = 8 Stunden monatlich).
  • Organisatorische Aufgaben, wie Telefonate oder Terminplanung (10 Minuten täglich = 5 Stunden monatlich).

Hinweis: Die Begutachtung stellt sicher, dass der tatsächliche Pflegebedarf und die Abhängigkeit von Hilfe richtig eingeschätzt werden. So kann die betroffene Person die notwendige Unterstützung erhalten.

Pflegestufe 5: Fallbeispiele

Um besser zu verstehen, welche Herausforderungen mit Pflegestufe 5 einhergehen und wie Betroffene sowie Angehörige unterstützt werden können, finden Sie hier zwei Beispiele:

Elisabeth Berger (82 Jahre) und ihre Tochter Anna

Elisabeth Berger ist nach einem schweren Autounfall querschnittsgelähmt und auf permanente Unterstützung angewiesen. Sie lebt bei ihrer Tochter Anna, die gemeinsam mit einem professionellen Pflegedienst die Betreuung übernimmt.

Probleme im Alltag:

  • Elisabeth kann sich nicht mehr eigenständig bewegen und benötigt rund um die Uhr Unterstützung bei der Körperpflege, beim Anziehen und bei der Nahrungsaufnahme.
  • Da sie vollständig bettlägerig ist, muss Anna ihre Mutter regelmäßig umlagern, um Druckstellen zu vermeiden.
  • Die Medikamentengabe und Wundversorgung erfordern professionelle Pflege, weshalb der Pflegedienst täglich kommt.
  • Elisabeth leidet unter Depressionen, weshalb zusätzliche psychologische Unterstützung notwendig ist.

Anna beschreibt die Pflege als herausfordernd, doch mit der Unterstützung des Pflegedienstes und den richtigen Hilfsmitteln ist der Alltag machbar:

„Die Pflege ist oft körperlich und emotional anstrengend, aber es ist ein Privileg, meiner Mutter diese Fürsorge geben zu können. Mit den Hilfsmitteln und der Unterstützung des Pflegedienstes haben wir einen Weg gefunden, der uns allen hilft.“

Dank des Pflegegeldes und der zusätzlichen Zuschüsse konnte Anna ein höhenverstellbares Pflegebett und einen Patientenlifter anschaffen, die den Alltag deutlich erleichtern.

Leistungen, die Frau Berger erhält:

  1. Pflegegeld: 1.123,50 Euro monatlich
  2. Pflegehilfsmittel: Zuschüsse für ein höhenverstellbares Pflegebett und einen Patientenlifter
  3. Mobiler Pflegedienst: Unterstützung bei der täglichen Pflege
  4. Zuschüsse für Wohnraumanpassung: 6.000 Euro für den Einbau einer barrierefreien Dusche

Josef Maier (76 Jahre) und seine Frau Helga

Josef Maier leidet nach einem Schlaganfall an einer schweren Schluckstörung und ist zusätzlich durch eine fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung stark eingeschränkt.

Seine Frau Helga übernimmt die Pflege zu Hause, unterstützt von einer 24-Stunden-Betreuung.

Probleme im Alltag:

  • Josef kann keine Nahrung mehr eigenständig aufnehmen und ist auf eine Magensonde angewiesen.
  • Er benötigt Hilfe bei der Körperpflege, beim Lagern und bei der Mobilität, da er weder gehen noch sitzen kann.
  • Durch die Parkinson-Erkrankung hat Josef starke Muskelkrämpfe, die regelmäßig physiotherapeutische Behandlungen erfordern.
  • Helga organisiert Arzttermine und Therapien, während die Betreuungskraft sich um die Grundpflege kümmert.

Helga gibt zu, dass die Pflege eine große Belastung ist, doch die 24-Stunden-Betreuung und die Hilfsmittel geben ihr den nötigen Freiraum:

„Es war eine schwere Entscheidung, eine Betreuungskraft ins Haus zu holen, aber ich weiß jetzt, dass es die beste Lösung ist. Ich kann mich wieder stärker auf die emotionalen Bedürfnisse meines Mannes konzentrieren.“

Mit dem Pflegegeld konnte Helga einen elektrischen Rollstuhl und eine spezielle Matratze für Josef anschaffen. Außerdem wurden Zuschüsse für barrierefreie Umbauten wie den Einbau eines Treppenlifts gewährt.

Leistungen, die Herr Maier erhält:

  1. Pflegegeld: 1.123,50 Euro monatlich
  2. 24-Stunden-Betreuung: Teilfinanzierung durch das Pflegegeld
  3. Pflegehilfsmittel: Zuschüsse für einen elektrischen Rollstuhl und eine Anti-Dekubitus-Matratze
  4. Zuschüsse für Wohnraumanpassung: 6.000 Euro für einen Treppenlift
  5. Physiotherapie: Finanzierung von regelmäßigen Sitzungen durch zusätzliche Zuschüsse

Wie kann man Pflegestufe 5 beantragen?

Pflegestufe 5 kann nicht direkt beantragt werden. Stattdessen stellen Sie einen Antrag auf Pflegegeld, und die zuständige Stelle entscheidet nach einer Begutachtung, welcher Pflegestufe der ermittelte Pflegebedarf entspricht.

Schritte zur Beantragung von Pflegegeld

  1. Antrag einreichen: Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), dem Sozialministeriumservice oder einer anderen zuständigen Stelle eingereicht. Sie können den Antrag persönlich, schriftlich oder online stellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
    • Ein ausgefülltes Antragsformular (erhältlich online oder bei der zuständigen Behörde)
    • Medizinische Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen
    • Falls zutreffend, Nachweise über besondere Unterstützungsbedarfe
  2. Begutachtung durch Fachkräfte: Nach Eingang des Antrags wird ein Hausbesuch durch einen Gutachter organisiert. Dieser prüft:
    • Wie viele Stunden Pflege pro Monat benötigt werden
    • Ob der Pflegebedarf dauerhaft ist
    • Welche Einschränkungen (körperlich, geistig, psychisch) vorliegen

    Die Ergebnisse werden dokumentiert, und die zuständige Stelle stuft die Person in die entsprechende Pflegestufe ein.

  3. Bescheid erhalten: Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid, in dem die Pflegestufe und der monatliche Betrag des Pflegegeldes festgelegt sind. Falls der Bescheid nicht mit dem tatsächlichen Pflegebedarf übereinstimmt, können Sie Widerspruch einlegen.

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Ein speziell geschulter Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, um die Pflegesituation zu bewerten. Dabei werden folgende Punkte geprüft:

  • Körperliche Einschränkungen: Welche Unterstützung ist bei Körperpflege, Mobilität und Ankleiden erforderlich?
  • Geistige und psychische Beeinträchtigungen: Liegen Gedächtnisprobleme, Orientierungslosigkeit oder eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit vor?
  • Alltagsbewältigung: Wird Hilfe bei der Haushaltsführung, Nahrungsaufnahme oder Medikamentengabe benötigt?

Der Gutachter erstellt einen Bericht, der den Pflegebedarf in Stunden dokumentiert. Auf dieser Basis trifft die zuständige Stelle die endgültige Entscheidung über die Pflegestufe.


Hinweis: Es ist hilfreich, vor der Begutachtung eine Liste der täglichen Pflegeaufgaben zu erstellen. Dies gibt dem Gutachter ein klares Bild vom tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Was tun, wenn Pflegestufe 5 abgelehnt wird?

Falls die Pflegestufe 5 abgelehnt wird, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Bescheid prüfen: Lesen Sie die Ablehnungsbegründung genau durch. Oft wird der Pflegebedarf als nicht ausreichend hoch bewertet.
  2. Widerspruch einlegen: Innerhalb von vier Wochen können Sie schriftlich Einspruch erheben. Fügen Sie zusätzliche medizinische Unterlagen bei, um den Pflegebedarf zu untermauern.
  3. Beratung einholen: Organisationen wie Caritas, Rotes Kreuz oder Volkshilfe bieten Unterstützung bei der Erstellung eines Widerspruchs.
  4. Erneute Begutachtung beantragen: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Bewertung nicht korrekt war, können Sie eine neue Begutachtung anfordern.

Falls auch der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, den Fall gerichtlich anzufechten. Beratungsstellen können Sie dabei begleiten.

Häufige Fragen rund um die fünfte Pflegestufe

Wann bekommt man Pflegestufe 5 in Österreich?

Pflegestufe 5 erhalten Personen, deren monatlicher Pflegebedarf mehr als 180 Stunden beträgt und die aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft auf umfassende Unterstützung angewiesen sind. Der Pflegebedarf wird in einer Begutachtung durch medizinische Fachkräfte festgestellt.

Wie viel Pflegegeld bekommt man in Pflegestufe 5?

Ab dem 1. Jänner 2025 beträgt das Pflegegeld für Pflegestufe 5 monatlich 1.123,50 Euro. Der Betrag wird jährlich angepasst und direkt an die betroffene Person ausgezahlt.

Was steht einem zusätzlich zu Pflegegeld zu?

Neben dem Pflegegeld können Betroffene Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen, Ersatzpflege und Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Diese Leistungen müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Wie viel kostet ein Heimplatz bei Stufe 5?

Die Kosten für einen Heimplatz hängen von der Einrichtung und den benötigten Leistungen ab. In Österreich liegen die monatlichen Kosten in der Regel zwischen 3.000 und 6.500 Euro. Pflegegeld und mögliche Zuschüsse können einen Teil der Kosten abdecken.

Wie viel kostet eine 24-Stunden-Betreuung für Pflegestufe 5?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung variieren je nach Anbieter und individuellen Anforderungen. In Österreich können diese zwischen 2.000 und 4.000 Euro pro Monat liegen. Das Pflegegeld kann zur Finanzierung beitragen.

Wer hilft mir bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung?

Wir von Humanocare24 sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Unser Team unterstützt Sie bei der Organisation einer individuellen 24-Stunden-Betreuung und berät Sie zu allen Möglichkeiten und notwendigen Schritten. Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da!

Wie kann man seinen Angehörigen auf Pflegestufe 5 erhöhen lassen?

Wenn der Pflegebedarf Ihres Angehörigen gestiegen ist, können Sie eine Neubegutachtung beantragen. Ein Gutachter prüft, ob die Voraussetzungen für eine Höherstufung erfüllt sind. Reichen Sie dafür aktuelle medizinische Unterlagen ein und schreiben Sie ein Tagebuch über den Aufwand.

Ich bin pflegender Angehöriger und mit der Situation überfordert. Was kann ich tun?

Organisationen wie Caritas, Rotes Kreuz und Hilfswerk bieten Unterstützung für pflegende Angehörige an. Dort erhalten Sie Beratung, Entlastungsangebote wie Ersatzpflege und Zugang zu Schulungen, die Ihnen den Alltag erleichtern können.

Ab wann ist eine 24-Stunden-Pflege sinnvoll?

Eine 24-Stunden-Pflege ist sehr hilfreich, wenn der Pflegebedarf so hoch ist, dass rund um die Uhr Unterstützung benötigt wird, etwa bei vollständiger Immobilität oder schwerer Demenz. Sie bietet Betroffenen Sicherheit und Ihnen als Angehörige Entlastung.

Fazit zu Pflegestufe 5

Pflegestufe 5 hilft Menschen mit einem sehr hohen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat und ihren Angehörigen mit finanziellen Unterstützungen.

Das Pflegegeld, ergänzt durch Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, barrierefreie Umbauten und Entlastungsangebote wie Ersatzpflege, erleichtert den Alltag der Betroffenen und unterstützt pflegende Angehörige.

Mit einer durchdachten Organisation und den passenden Hilfsmitteln lässt sich der Alltag in Pflegestufe 5 oft zu Hause bewältigen – sei es durch Unterstützung von Angehörigen, mobilen Pflegediensten oder einer 24-Stunden-Betreuung.

Auch Anpassungen im Wohnraum tragen dazu bei, die Sicherheit und Lebensqualität für alle Beteiligten zu verbessern.

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung von Pflegegeld oder der Organisation einer Betreuung? Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Situation.

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