Pflegestufe 4 in Österreich: Das steht Ihnen 2025 zu
Pflegestufe 4 gilt für Menschen, die mindestens 160 Stunden Pflege im Monat benötigen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wie hoch ist das Pflegegeld, und wie können Betroffene oder Angehörige den Alltag meistern? Alle wichtigen Antworten finden Sie in diesem Beitrag.
Es gibt Situationen im Leben, die von großer Belastung geprägt sind – sowohl für Betroffene als auch für ihre Angehörigen.
Wenn jemand im Alltag auf intensive Unterstützung angewiesen ist, werden einfache Aufgaben wie Körperpflege, Mobilität oder die Ernährung schnell zu einer großen Herausforderung.
Das österreichische Pflegegeldsystem ist eine wichtige finanzielle Stütze, die Betroffene entlastet und die Pflege vereinfacht. Die vierte Pflegestufe ist eine der höheren Stufen und unterstützt Menschen mit einem hohen Pflegebedarf.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Pflegestufe 4 erfüllt sein müssen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die notwendige Unterstützung beantragen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Stufen: Pflegestufe 4 gehört zu den sieben Pflegestufen in Österreich und wird ab 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat gewährt.
- Pflegegeld: Ab 1.1.2025 beträgt das Pflegegeld in Stufe 4 monatlich 865,10 Euro.
- Voraussetzungen: Ein ärztliches Gutachten legt die Einstufung in Pflegestufe 4 fest.
- Ziel: Die Unterstützung ermöglicht es, intensive Pflege zu finanzieren und die Lebensqualität zu sichern.
Inhaltsverzeichnis
- Pflegestufe 4: Definition
- Pflegestufe 4: Ansprüche und Leistungen
- Was sind die Voraussetzungen für Pflegestufe 4?
- Pflegestufe 4: Fallbeispiele
- Wie kann man Pflegestufe 4 beantragen?
- Häufig gestellte Fragen rund um die vierte Pflegestufe
- Was steht einem in Pflegestufe 4 zu?
- Kann man mit Pflegestufe 4 alleine zu Hause leben?
- Wie viel kostet ein Heimplatz bei Pflegestufe 4?
- An wen wende ich mich, wenn ich eine 24-Stunden-Betreuung beantragen möchte?
- Kann man Pflegestufe 4 erhöhen lassen?
- Kann man Pflegegeld rückwirkend beantragen?
- Ich bin pflegender Angehöriger und mit der Situation überfordert – was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden?
- Ab wann macht eine 24-Stunden-Pflege Sinn?
- Fazit zu Pflegestufe 4
Pflegestufe 4: Definition
Pflegestufe 4 ist die vierte von insgesamt sieben Pflegestufen in Österreich. Personen dieser Stufe haben einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden, jedoch maximal 180 Stunden.
Steigt der Pflegebedarf auf über 180 Stunden, wird die Einstufung in Pflegestufe 5 vorgenommen. Liegt der Bedarf unter 160 Stunden, kommt Pflegestufe 3 oder eine niedrigere Stufe zum Einsatz.
In der vierten Pflegestufe benötigen Betroffene umfassende Unterstützung bei täglichen Aktivitäten wie:
- Körperpflege,
- An- und Auskleiden,
- Ernährung und
- Mobilität innerhalb und außerhalb der Wohnung.
Die Hilfe ist meist rund um die Uhr erforderlich, weil viele Tätigkeiten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können.
Der Pflegebedarf wird durch eine professionelle Begutachtung festgestellt. Dabei berücksichtigt der Gutachter körperliche, geistige und psychische Einschränkungen und errechnet den monatlichen Pflegeaufwand der betroffenen Person.
Pflegestufe 4: Abgrenzung zu Stufe 3 und 5
Die Unterschiede zwischen Pflegestufe 4 und den angrenzenden Stufen zeigen sich vor allem im Umfang der Betreuung und der Art der Unterstützung.
In Pflegestufe 4 sind Betroffene nahezu vollständig auf externe oder familiäre Pflege angewiesen. Die Unterstützung umfasst oft alle alltäglichen Aufgaben, einschließlich intensiver Pflegeleistungen.
In Pflegestufe 3 besteht noch ein geringerer Pflegebedarf. Hier können manche Tätigkeiten zumindest teilweise selbstständig ausgeführt werden. In Pflegestufe 5 ist die Abhängigkeit noch größer. Die Pflegebedürftigen brauchen permanent Unterstützung.
Auch bei der Verwendung des Pflegegeldes gibt es Unterschiede. Während in Pflegestufe 3 oft eine stundenweise Betreuung oder ambulante Pflege im Fokus steht, wird das Pflegegeld in Stufe 4 häufig zur Finanzierung von 24-Stunden-Betreuung, intensiven Pflegeleistungen, stationärer Betreuung oder spezialisierter Hilfsmittel verwendet.
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Pflegestufe 4: Ansprüche und Leistungen
Das österreichische Pflegegeld hilft bei erheblichem, regelmäßigem Pflegebedarf.
Für die vierte Pflegestufe ist ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden nötig. Dieser wird durch eine ärztliche Begutachtung festgestellt.
Pflegegeld fördert Selbstbestimmung und entlastet Angehörige finanziell.
Wie viel Geld gibt es für Pflegestufe 4 in Österreich?
Ab dem 1. Jänner 2025 beträgt das Pflegegeld für Pflegestufe 4 monatlich 865,10 Euro. Der Betrag wird jährlich angepasst und direkt an die betroffene Person ausgezahlt.
Mit dem Pflegegeld können Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihre Angehörigen sicherstellen – sei es durch professionelle Pflege, Hilfsmittel oder Entlastung im Alltag.
Besondere Regelungen: Auch bei dieser Pflegestufe gelten spezifische Vorgaben, etwa für Personen mit schwerer Sehbehinderung oder besonderen gesundheitlichen Herausforderungen.
Während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die Kosten durch einen anderen Träger übernommen werden.
Leistung | Unterstützung | Zahlungsweise |
---|---|---|
Pflegegeld | 865,10 Euro | monatlich |
Haushaltshilfe | Finanzierung über Pflegegeld | nach Bedarf |
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel | bis zu 6.000 Euro | pro Maßnahme |
Zuschüsse für Wohnraumanpassung | bis zu 6.000 Euro | pro Maßnahme |
Ersatzpflege | bis zu 1.200 Euro | pro Jahr (mind. 1 Woche, max. 4 Wochen) |
Beratungsleistungen | kostenfrei | nach Bedarf |
Vollstationäre Pflege (Zuschuss möglich) | abhängig von Einkommen und Vermögen |
Wer erhält das Pflegegeld in Stufe 4?
Das Pflegegeld wird direkt an die Person überwiesen, die Pflege benötigt. So kann sie selbst entscheiden, wofür das Geld verwendet wird – zum Beispiel für professionelle Pflege oder Unterstützung durch Angehörige.
Wenn die Person Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, übernimmt ein gesetzlicher Vertreter oder ein naher Angehöriger die Verwaltung des Pflegegeldes.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen
In Pflegestufe 4 können Sie finanzielle Zuschüsse für notwendige Pflegehilfsmittel und Anpassungen in Ihrem Wohnraum beantragen. Dazu zählen etwa:
- Rollstühle und Pflegebetten
- Barrierefreie Umbauten wie Treppenlifte
- Spezielle Matratzen, die Druckstellen verhindern
Pro Maßnahme sind Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro möglich.
Sie können damit das Badezimmer an die Pflegesituation anpassen und eine bodenebene, breite Dusche einbauen oder einen Hebelift, um in die Badewanne zu gelangen.
Ebenso bauen die meisten Angehörigen Haltegriffe beim WC oder in der Dusche ein. Sie können auch einen speziellen Duschsessel kaufen oder die Türrahmen in der Wohnung verbreitern, um sie an die Breite von Rollstühlen oder Rollatoren anzupassen.
Wichtig:
- Vor dem Beginn eines Umbaus oder einer Anschaffung müssen Sie zunächst ein Angebot einholen.
- Dieses Angebot muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Fragen Sie am besten bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nach.
- Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit dem Umbau oder der Anschaffung beginnen.
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf. Sie brauchen sie für die Abrechnung.
Haushaltshilfe und Ersatzpflege
Das Pflegegeld kann verwendet werden, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren, die Sie bei täglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen unterstützt.
Sollte die Hauptpflegeperson verhindert sein, können Sie eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Dafür steht ein Zuschuss von bis zu 1.200 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Erschwerniszulage
Für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sowie für Personen mit schweren psychischen oder physischen Beeinträchtigungen können Sie zusätzlich zum Pflegegeld eine Erschwerniszulage beantragen.
Förderungen durch Bundesländer
Einige Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme an, etwa für:
- Barrierefreie Wohnraumanpassungen
- Spezielle Pflegehilfsmittel
Die Voraussetzungen und Förderhöhen unterscheiden sich nach Regionen. Fragen Sie bei der zuständigen Landesregierung oder regionalen Sozialhilfeverbänden nach, welche Zuschüsse verfügbar sind.
Steuerliche Absetzbarkeit
Ausgaben für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen können oft als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen:
- Anschaffungskosten für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Treppenlifte
- Kosten für barrierefreie Umbauten, z. B. Badezimmeranpassungen
Wichtig ist, alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig aufzubewahren. Ein Steuerberater oder die Arbeiterkammer kann nähere Informationen geben.
Was sind die Voraussetzungen für Pflegestufe 4?
Pflegestufe 4 wird Personen zugeteilt, die schwere gesundheitliche Einschränkungen haben und dauerhaft intensive Unterstützung im Alltag benötigen.
Dazu gehören Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilität, Essen und Haushaltsführung, die nicht mehr eigenständig erledigt werden können.
Die wichtigste Voraussetzung für Pflegestufe 4 ist ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden, jedoch maximal 180 Stunden. Dieser Pflegebedarf wird in einer Begutachtung durch speziell geschulte medizinische Fachkräfte ermittelt.
Während der Begutachtung werden verschiedene Bereiche des täglichen Lebens geprüft:
- Körperliche Einschränkungen: Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Fortbewegung.
- Psychische und geistige Beeinträchtigungen: Gedächtnisverlust, Orientierungslosigkeit oder eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit.
- Hilfebedarf im Alltag: Unterstützung bei der Haushaltsführung, Nahrungsaufnahme oder Medikamenteneinnahme.
Um besser zu verstehen, wie ein Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden entsteht, finden Sie hier typische Tätigkeiten und den geschätzten Zeitaufwand:
Aufgabe | Aufwand pro Tag | Monatsstunden |
---|---|---|
Körperpflege (Waschen, Anziehen) | 2 x 30 Minuten | 30 Stunden |
Zubereitung und Anreichen von Mahlzeiten | 2 Stunden | 60 Stunden |
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen | 2 x 20 Minuten | 20 Stunden |
Begleitung bei Toilettengängen | 4 x 10 Minuten | 20 Stunden |
Mobilitätshilfen (Umsetzen in einen Rollstuhl) | 2 x 15 Minuten | 15 Stunden |
Weitere Tätigkeiten, die Pflegezeit erfordern können
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme (10 Minuten pro Einnahme)
- Pflege und Reinigung von Hilfsmitteln wie Pflegebett oder Rollstuhl (15 Minuten täglich)
- Einkaufen und Erledigungen außer Haus (2 Stunden wöchentlich = 8 Stunden im Monat)
- Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben, wie Terminplanung oder Telefonaten (10 Minuten täglich = 5 Stunden im Monat)
Pflegestufe 4: Fallbeispiele
Um besser zu verstehen, was Pflegestufe 4 bedeutet und wie Betroffene sowie ihre Angehörigen unterstützt werden können, finden Sie hier zwei Beispiele:
Maria Huber (85 Jahre) und ihr Sohn Stefan
Maria Huber leidet an fortgeschrittener Demenz und ist seit einem Oberschenkelhalsbruch stark bewegungseingeschränkt. Sie lebt bei ihrem Sohn Stefan, der sie gemeinsam mit einer Pflegekraft betreut.
Probleme im Alltag:
- Maria kann nicht mehr alleine aufstehen oder sich im Bett drehen. Sie benötigt Unterstützung bei der Körperpflege und beim Ankleiden.
- Sie ist bettlägerig und braucht Hilfe beim Essen, da sie das Besteck nicht mehr sicher halten kann.
- Aufgrund ihrer Demenz ist sie oft desorientiert und muss rund um die Uhr betreut werden.
- Stefan und die Pflegekraft kümmern sich um die Medikamentengabe und begleiten sie zu Arztterminen.
Stefan beschreibt die Pflege seiner Mutter als emotional belastend, aber auch erfüllend:
„Es ist nicht leicht zu sehen, wie jemand, den man liebt, so stark abbaut. Aber die 24-Stunden-Betreuung hat uns allen sehr geholfen – sie gibt uns ein Gefühl von Sicherheit. Ich kann mich wieder auf die schönen Momente mit meiner Mutter konzentrieren, weil ich weiß, dass sie gut versorgt ist.“
Mit dem Pflegegeld konnte Stefan ein höhenverstellbares Pflegebett und einen Duschstuhl anschaffen. Der Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts hat die Pflege zu Hause erleichtert.
Leistungen, die Frau Huber erhält:
- Pflegegeld: 865,10 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel: Zuschuss für ein Pflegebett und einen Duschstuhl
- Zuschüsse für Wohnraumanpassung: 6.000 Euro für den Einbau eines Treppenlifts
- 24-Stunden-Betreuung: Teilfinanzierung durch das Pflegegeld
Franz Leitner (78 Jahre) und seine Frau Karin
Franz Leitner hat nach einem schweren Schlaganfall eine Halbseitenlähmung und kann weder selbstständig gehen noch einfache Tätigkeiten ausführen. Seine Frau Karin pflegt ihn zu Hause und wird dabei von einem mobilen Pflegedienst unterstützt.
Probleme im Alltag:
- Franz benötigt Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und beim Wechseln seiner Position im Bett.
- Er kann nicht mehr eigenständig zur Toilette gehen und benötigt dafür Mobilitätshilfen.
- Karin organisiert regelmäßig Therapien, um die Mobilität von Franz so gut wie möglich zu erhalten.
- Der mobile Pflegedienst hilft ihr morgens und abends bei der Pflege ihres Mannes.
Karin gibt offen zu, dass die Pflege sie oft an ihre Grenzen bringt:
„Ich liebe meinen Mann, aber manchmal ist es einfach überwältigend. Ohne den mobilen Pflegedienst hätte ich es nicht geschafft. Sie zeigen mir Techniken, wie ich Franz besser helfen kann, und geben mir die Möglichkeit, auch mal durchzuatmen.“
Dank des Pflegegeldes konnte Karin Zuschüsse für einen elektrischen Rollstuhl und eine Anti-Dekubitus-Matratze beantragen, die Franz mehr Komfort und Sicherheit bieten. Diese Unterstützung hat ihren Alltag spürbar erleichtert.
Leistungen, die Herr Leitner erhält:
- Pflegegeld: 865,10 Euro monatlich
- Mobiler Pflegedienst: Unterstützung bei der täglichen Pflege
- Pflegehilfsmittel: Zuschuss für einen elektrischen Rollstuhl und eine Anti-Dekubitus-Matratze
- Zuschüsse für Wohnraumanpassung: 6.000 Euro für barrierefreie Umbauten
- Therapiekosten: Teilweise Finanzierung durch Zuschüsse
Wie kann man Pflegestufe 4 beantragen?
Die vierte Pflegestufe kann nicht direkt beantragt werden. Stattdessen wird Pflegegeld beantragt, und die zuständige Stelle entscheidet nach einer Begutachtung, welcher Pflegestufe der Pflegebedarf entspricht.
Schritte zur Beantragung von Pflegegeld
- Antrag einreichen:
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder dem Sozialministeriumservice stellen. Sie können den Antrag persönlich, schriftlich oder online anfordern. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:- Ein ausgefülltes Antragsformular (erhältlich online oder bei der zuständigen Behörde)
- Medizinische Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen
- Falls nötig, Nachweise über zusätzliche Unterstützungsbedarfe
- Begutachtung durch Fachkräfte:
Nach Eingang des Antrags wird eine Begutachtung organisiert. Sie findet zu Hause statt. Dabei wird die tatsächliche Pflegesituation erfasst. Der Gutachter prüft:- Wie viele Stunden Pflege pro Monat nötig sind
- Ob der Pflegebedarf dauerhaft besteht
- Welche Einschränkungen (körperlich, geistig, psychisch) vorliegen
Auf Basis dieser Einschätzung wird der Pflegebedarf dokumentiert, und die zuständige Stelle ordnet die passende Pflegestufe zu.
- Bescheid erhalten:
Nach der Begutachtung wird ein Bescheid ausgestellt, in dem die Pflegestufe und der monatliche Betrag des Pflegegeldes festgelegt werden. Sollte der Bescheid nicht mit dem tatsächlichen Pflegebedarf übereinstimmen, können Sie Widerspruch einlegen.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Ein speziell geschulter Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, um die Pflegesituation Ihres Angehörigen einzuschätzen und die richtige Pflegestufe zu bestimmen. Dabei werden diese Punkte geprüft:
- Körperliche Einschränkungen: Welche Unterstützung ist bei Körperpflege, Mobilität und Ankleiden erforderlich?
- Geistige und psychische Beeinträchtigungen: Liegen Orientierungslosigkeit, Gedächtnisprobleme oder eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit vor? Liegt eine Demenz vor?
- Alltagsbewältigung: Wird Hilfe bei der Haushaltsführung, Nahrungsaufnahme oder Medikamentengabe benötigt?
Wichtige Hinweise
- Die Pflegestufe wird ausschließlich durch den Gutachter bestimmt, nicht durch die Antragsteller.
- Der Pflegebedarf muss dauerhaft bestehen und mindestens 160 Stunden pro Monat betragen, um der vierten Pflegestufe zugeordnet zu werden.
- Es ist hilfreich, vor der Begutachtung eine Liste der täglichen Pflegeaufgaben zu erstellen, um den Bedarf genau darzulegen.
- Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, wie ärztliche Atteste oder Berichte, sorgfältig auf.
Was tun, wenn die Pflegestufe abgelehnt wird?
Falls Pflegestufe 4 abgelehnt wird, prüfen Sie den Bescheid genau. Sie können innerhalb von vier Wochen schriftlich einen Einspruch einlegen.
Legen Sie dabei zusätzliche medizinische Nachweise vor oder beantragen Sie eine erneute Begutachtung. Organisationen wie die Caritas oder das Rote Kreuz bieten Unterstützung bei der Einlegung eines Widerspruchs.
Häufig gestellte Fragen rund um die vierte Pflegestufe
Was steht einem in Pflegestufe 4 zu?
In Pflegestufe 4 stehen Ihnen Pflegegeld, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen sowie weitere Unterstützungen wie Ersatzpflege und Beratungsangebote zu. Die genaue Höhe und Art der Leistungen können Sie bei Ihrer zuständigen Stelle erfragen.
Kann man mit Pflegestufe 4 alleine zu Hause leben?
Ja, das ist möglich, wenn ausreichende Unterstützung organisiert wird. Viele Betroffene in Pflegestufe 4 leben zu Hause, unterstützt durch Angehörige, mobile Pflegedienste oder eine 24-Stunden-Betreuung. Wohnraumanpassungen wie ein Pflegebett oder Haltegriffe erleichtern den Alltag zusätzlich.
Wie viel kostet ein Heimplatz bei Pflegestufe 4?
Die Kosten für einen Heimplatz hängen von der Einrichtung und den benötigten Leistungen ab. In Österreich können die monatlichen Kosten zwischen 3.000 und 6.000 Euro liegen. Pflegegeld und mögliche Zuschüsse können einen Teil der Kosten abdecken.
An wen wende ich mich, wenn ich eine 24-Stunden-Betreuung beantragen möchte?
Da sind Sie bei uns genau richtig! Wir sind seit vielen Jahren Experten in diesem Bereich und beraten Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten und den nächsten Schritten.
Kann man Pflegestufe 4 erhöhen lassen?
Ja, das ist möglich. Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, können Sie einen Antrag auf Neubegutachtung stellen. Ein Gutachter prüft, ob die nächste Pflegestufe gerechtfertigt ist.
Kann man Pflegegeld rückwirkend beantragen?
Ja, Pflegegeld kann rückwirkend beantragt werden, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. In der Regel werden maximal sechs Monate rückwirkend berücksichtigt. Es ist daher sinnvoll, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Ich bin pflegender Angehöriger und mit der Situation überfordert – was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden?
Viele Organisationen wie das Rote Kreuz, die Caritas oder das Hilfswerk bieten Unterstützung für pflegende Angehörige an. Dort können Sie sich beraten lassen und Entlastungsangebote wie Ersatzpflege oder Schulungen nutzen.
Ab wann macht eine 24-Stunden-Pflege Sinn?
Eine 24-Stunden-Pflege ist sinnvoll, wenn der Pflegebedarf so hoch ist, dass rund um die Uhr Unterstützung benötigt wird, etwa bei vollständiger Immobilität oder bei fortgeschrittener Demenz. Diese Betreuung bietet Betroffenen Sicherheit und Angehörigen Entlastung. Auch wenn Angehörige selbst nicht pflegen können, etwa weil sie berufstätig sind oder die Anforderungen der Pflege nicht bewältigen können, ist eine 24-Stunden-Betreuung eine gute Lösung. Pflege ist anspruchsvoll und nicht jeder ist dafür gemacht – professionelle Unterstützung hilft, den Alltag besser zu meistern.
Fazit zu Pflegestufe 4
Pflegestufe 4 bietet finanzielle Unterstützung für Menschen mit einem sehr hohen Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden im Monat.
Das Pflegegeld, kombiniert mit Zuschüssen für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen und weitere Entlastungsangebote sollen den Alltag der Betroffenen erleichtern. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige durch diese Leistungen entlastet.
Mit der richtigen Unterstützung und Organisation können Sie den Alltag Ihres Angehörigen erleichtern und gleichzeitig die Lebensqualität für alle Beteiligten verbessern– sei es durch familiäre Unterstützung, mobile Pflegedienste oder eine 24-Stunden-Betreuung. Auch barrierefreie Anpassungen im Wohnraum tragen dazu bei, die Sicherheit und den Komfort für Betroffene zu erhöhen.
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