Pflegestufe 3 in Österreich: Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Pflegestufe 3 ist eine der höheren Stufen im österreichischen Pflegegeldsystem und richtet sich an Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Alltagskompetenz. Doch was bedeutet das konkret? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, welche Unterstützungen gibt es, und wie können Angehörige bestmöglich helfen? Hier finden Sie Antworten auf all diese Fragen.
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Redaktion Humanocare24 · Beträge nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Stand: 1. Jänner 2026
- 592,60 Euro Pflegegeld pro Monat (ab 1.1.2026)
- mehr als 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat
- Ab dieser Stufe wird erstmals eine geförderte 24-Stunden-Betreuung möglich
Es gibt Zeiten, in denen das Leben uns vor besonders große Herausforderungen stellt. Wenn jemand im Alltag auf umfassendere Hilfe angewiesen ist, stehen Betroffene und Angehörige oft vor vielen schwierigen Entscheidungen.
Körperpflege, Ernährung oder Mobilität – viele alltägliche Aufgaben werden mit zunehmendem Pflegebedarf zu einer echten Hürde.
Das österreichische Pflegegeldsystem ist in sieben Pflegestufen gegliedert und leistet hier eine wertvolle Unterstützung. Es bietet Betroffenen und pflegenden Angehörigen finanzielle Entlastung.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Pflegestufe 3 erfüllt sein müssen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die Unterstützung beantragen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Stufen: Pflegestufe 3 ist die dritte von sieben Pflegestufen in Österreich und wird bei einem Pflegebedarf von mindestens 120 Stunden pro Monat gewährt.
- Pflegegeld: Ab 1.1.2026 beträgt das Pflegegeld in Stufe 3 monatlich 592,60 Euro.
- Leistungen: Neben dem Pflegegeld können auch Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Betreuungspersonen beantragt werden.
- Voraussetzungen: Mit einem ärztlichen Gutachten wird der erforderliche Pflegebedarf festgestellt.
Pflegestufe 3: Definition
Pflegestufe 3 gehört zu den sieben Pflegestufen in Österreich. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden, jedoch maximal 160 Stunden, haben, werden Sie dieser Pflegestufe zugewiesen.
Steigt der Pflegebedarf auf über 160 Stunden, werden Sie in Pflegestufe 4 eingestuft. Liegt der Bedarf unter 120 Stunden, kommen die Pflegestufen 1 oder Pflegestufe 2 in Betracht.
In der Pflegestufe 3 benötigen Betroffene oft intensive Unterstützung bei täglichen Aufgaben. Dazu zählen:
- Körperpflege,
- An- und Auskleiden,
- Nahrungsaufnahme und
- Mobilität
sowohl innerhalb der Wohnung als auch außerhalb. Diese Unterstützung wird häufig mehrmals täglich erforderlich, da viele Tätigkeiten ab Stufe 3 nicht mehr eigenständig ausgeführt werden können.
Betroffene Personen werden bei einer professionellen Begutachtung untersucht. Dabei prüft der Gutachter körperliche, geistige und psychische Einschränkungen und ermittelt die monatlichen Stunden, die eine Person gepflegt werden muss.
Zwei verbreitete Irrtümer zu Pflegestufe 3
„Wer Pflegestufe 3 bekommt, muss ins Pflegeheim.“ Das stimmt so nicht. Pflegestufe 3 ist im Gegenteil oft der Punkt, ab dem eine staatlich geförderte 24-Stunden-Betreuung zu Hause überhaupt erst möglich wird. Viele Familien bleiben mit dieser Unterstützung noch lange im gewohnten Zuhause.
„Die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung kommt automatisch mit dem Pflegegeldbescheid.“ Auch das ist ein Irrtum. Pflegegeld und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sind zwei getrennte Verfahren bei unterschiedlichen Stellen. Die Förderung muss separat beim Sozialministeriumservice beantragt werden – dort wird bei Pflegestufe 3 und 4 zusätzlich eigens geprüft, ob die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung überhaupt vorliegt.
Pflegestufe 3: Abgrenzung zu Stufe 2 und 4
Die Unterschiede zwischen Pflegestufe 3 und den angrenzenden Stufen liegen vor allem in den Stunden des Pflegebedarfs und der Art der Unterstützung.
In Pflegestufe 3 benötigen Betroffene viel Hilfe bei fast allen alltäglichen Aufgaben. Sie können Tätigkeiten wie Körperpflege, Essen oder den Gang zur Toilette häufig nicht mehr eigenständig bewältigen. Eine Pflegeperson unterstützt oder übernimmt diese Aufgaben oft vollständig.
In Pflegestufe 2 ist der Pflegebedarf geringer. Hier können Betroffene viele Tätigkeiten noch teilweise selbstständig durchführen, aber mit Unterstützung.
In Pflegestufe 4 steigt der Pflegebedarf noch einmal deutlich. Betroffene sind fast durchgängig auf Betreuung angewiesen.
Auch bei der Verwendung des Pflegegeldes gibt es Unterschiede. In Pflegestufe 2 wird es oft genutzt, um Angehörige oder ambulante Pflegedienste zu unterstützen. In Pflegestufe 3 deckt es meist die Kosten für intensivere Pflegeleistungen. Dazu gehören etwa eine 24-Stunden-Betreuung, stundenweise mobile Pflege oder stationäre Pflege.
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Pflegestufe 3: Ansprüche und Leistungen
In Österreich hilft das Pflegegeld Menschen, die aufgrund eines höheren Pflegebedarfs regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen. Für Pflegestufe 3 ist ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden Voraussetzung.
Das Pflegegeld erleichtert den Alltag, entlastet finanziell und ermöglicht es Ihnen als betroffene Person, ein Leben mit mehr Selbstbestimmung zu führen.
Dafür gibt es Förderungen und Geldleistungen in Stufe 3.
Wie viel Pflegegeld bekommt man in Stufe 3?
Ab dem 1. Jänner 2026 beträgt das Pflegegeld in Pflegestufe 3 monatlich 592,60 Euro. Dieser Betrag wird jährlich angepasst (2026 um 2,7 Prozent gegenüber 2025) und direkt an die betroffene Person ausgezahlt.
Das Pflegegeld soll die Pflegekosten abdecken und es Betroffenen ermöglichen, notwendige Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen.
Sie können das Pflegegeld flexibel einsetzen und nutzen – etwa für die Unterstützung durch Angehörige, die Bezahlung professioneller Pflegekräfte oder die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln.
Überblick Pflegeleistungen bei Pflegestufe 3 in Österreich
| Leistung | Unterstützung | Zahlungsweise |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 592,60 Euro | monatlich |
| Haushaltshilfe | Finanzierung über Pflegegeld | nach Bedarf |
| Zuschüsse für Pflegehilfsmittel | einzelfallabhängig, abhängig von Einkommen | pro Maßnahme |
| Zuschüsse für Wohnraumanpassung | einzelfallabhängig, abhängig von Einkommen | pro Maßnahme |
| Ersatzpflege | einzelfallabhängig, bis zu 1.200 Euro möglich | pro Jahr (mind. 1 Woche, max. 4 Wochen) |
| Beratungsleistungen | kostenfrei | nach Bedarf |
| Vollstationäre Pflege (Zuschuss möglich) | abhängig von Einkommen und Vermögen |
Wer bekommt das Geld in Stufe 3 – der Betroffene oder der Pflegende?
Das Pflegegeld wird direkt an die betroffene Person überwiesen. Dadurch bleibt sie finanziell unabhängig und kann frei entscheiden, wofür die Mittel verwendet werden.
Pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte erhalten das Geld nicht automatisch. Sie können aber Vereinbarungen mit der pflegebedürftigen Person treffen, um Unterstützung oder Hilfsmittel direkt zu finanzieren.
Habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Pflegestufe 3?
In Pflegestufe 3 gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Sie können jedoch das Pflegegeld nutzen, um eine private Haushaltshilfe zu finanzieren.
Diese Unterstützung kann Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Reinigen oder Wäschewaschen übernehmen. Besonders bei höherem Pflegebedarf ist eine Haushaltshilfe eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige.
Manche Gemeinden und soziale Organisationen bieten zusätzliche Hilfen an. Fragen Sie bei regionalen Stellen oder Pflegeorganisationen nach, ob es Programme oder Zuschüsse für Haushaltshilfen gibt – es lohnt sich in vielen Fällen!
Gibt es Zusatzleistungen in Stufe 3?
Zusätzlich zum Pflegegeld können Sie als Betroffener oder Ihr Angehöriger in Pflegestufe 3 weitere finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen:
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung: Ab Pflegestufe 3 kann beim Sozialministeriumservice eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragt werden – 400 Euro pro selbstständiger Betreuungskraft, im üblichen Rotationsmodell mit zwei Kräften also meist 800 Euro monatlich. Bei unselbstständig beschäftigten Betreuungskräften sind bis zu 1.600 Euro monatlich möglich. Wichtig: Dieser Zuschuss ist ein eigenes Verfahren und muss zusätzlich zum Pflegegeldantrag gestellt werden.
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel: Die Höhe ist einzelfallabhängig – etwa für die Anschaffung von Rollstühlen, Rollatoren, Pflegebetten oder Haltegriffen. Eine fixe Pauschale gibt es nicht.
- Zuschüsse für Wohnraumanpassungen: Barrierefreie Umbauten, wie der Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Treppenlifts, können Sie sich einzelfallabhängig fördern lassen.
- Ersatzpflege: Wenn Ihre Hauptpflegeperson ausfällt, steht in Pflegestufe 3 ein Zuschuss von bis zu 1.200 Euro pro Jahr bereit (einzelfallabhängig, Einkommensgrenze 2.000 Euro netto).
Diese Leistungen können Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt oder der zuständigen Landesstelle beantragen.
Welche Hilfsmittel für Pflegestufe 3?
In Pflegestufe 3 haben Betroffene Anspruch auf Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören:
- Rollatoren, Rollstühle oder Pflegebetten
- Hilfsmittel für die Körperpflege, wie Duschhocker oder Badelifter
- Haltegriffe für Bad und WC
- Technische Geräte, wie Hausnotrufsysteme
- Treppenlifte
Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Einkommen des Haushalts ab.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, müssen Sie dafür ein ärztliches Attest bei Ihrem Hausarzt beantragen.
Förderungen durch Bundesländer
Neben den bundesweiten Leistungen bieten viele Bundesländer in Österreich zusätzliche Förderprogramme an. Wie
- Beratungsdienste für pflegende Angehörige
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassungen
Die Voraussetzungen und Fördersummen unterscheiden sich je nach Bundesland. Informationen dazu erhalten Sie bei den jeweiligen Landesregierungen oder regionalen Sozialhilfeverbänden.
Steuerliche Vorteile
Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei. Ihre eigenen Ausgaben für die Pflege können Sie aber unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen. Dazu gehören:
- Anschaffungskosten für Hilfsmittel
- Ausgaben für barrierefreie Umbauten
- Kosten für professionelle Pflegekräfte, mobile Pflegedienste oder 24-Stunden-Betreuung
Absetzbar ist dabei nur der tatsächliche Eigenanteil, der nach Abzug von Pflegegeld und allen Förderungen übrig bleibt – und nur, wenn er den einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigt. Um steuerliche Vorteile geltend zu machen, bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig auf. Eine kostenlose Erstauskunft bietet die Arbeiterkammer; bei größeren Beträgen lohnt sich ein Steuerberater.
Was pflegende Angehörige selbst erhalten können
Die meisten Leistungen rund um Pflegestufe 3 richten sich an die pflegebedürftige Person. Es gibt aber auch Unterstützung, die direkt bei den pflegenden Angehörigen ankommt:
- Pensionsversicherung für pflegende Angehörige: Wer einen Angehörigen mit Pflegestufe 3 überwiegend zu Hause pflegt, kann sich kostenlos in der Pensionsversicherung weiter- oder selbstversichern – die Beiträge übernimmt der Bund. Die Weiterversicherung ist auch neben einer Teilzeitbeschäftigung möglich.
- Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: Arbeitnehmer:innen können für die Pflege eines Angehörigen mit Pflegestufe 3 eine Pflegekarenz von ein bis drei Monaten vereinbaren. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Pflegekarenzgeld in Höhe von 55 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, mindestens jedoch in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze. Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt, ein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht.
- Angehörigenbonus: Dieser monatliche Zuschuss für pflegende Angehörige gilt erst ab Pflegestufe 4 – wichtig zu wissen, falls bei Ihrem Angehörigen eine Höherstufung ansteht.
Was ist die Voraussetzung für Pflegestufe 3?
Ab wann bekommt man Pflegestufe 3? Es gibt Bedingungen, die man erfüllen muss, um in die dritte Pflegestufe eingeordnet zu werden.
Pflegestufe 3 wird Personen zugeteilt, die wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen umfangreiche Unterstützung im Alltag benötigen. Dazu gehören Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilität, Essen oder das Bewältigen von Haushaltsaufgaben. Die Betroffenen können diese Aufgaben nicht mehr alleine erledigen.
Die wichtigste Voraussetzung für Pflegestufe 3 ist ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden, jedoch maximal 160 Stunden. Dieser wird bei einer Begutachtung durch speziell geschulte Fachkräfte festgestellt.
Während dieser Begutachtung werden verschiedene Bereiche des täglichen Lebens betrachtet:
- Körperliche Einschränkungen: Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Fortbewegung.
- Psychische und geistige Beeinträchtigungen: Etwa Gedächtnisverlust, Orientierungsprobleme oder eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit.
- Allgemeiner Unterstützungsbedarf: Etwa Hilfe beim Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten oder der Haushaltsführung.
Um besser nachzuvollziehen, wie ein Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden entstehen kann, finden Sie hier typische Tätigkeiten und den geschätzten Zeitaufwand:
| Aufgabe | Aufwand pro Tag | Monatsstunden |
|---|---|---|
| Körperpflege (z. B. Waschen, Anziehen) | 2 x 40 Minuten | 40 Stunden |
| Zubereitung und Anreichen von Mahlzeiten | 2 Stunden | 60 Stunden |
| Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen | 2 x 20 Minuten | 20 Stunden |
| Begleitung bei Toilettengängen | 5 x 15 Minuten | 37,5 Stunden |
| Mobilitätshilfen (z. B. Umsetzen in einen Rollstuhl) | 2 x 20 Minuten | 20 Stunden |
Weitere Tätigkeiten, die Pflegezeit erfordern können
- Hilfestellung bei der Medikamenteneinnahme (ca. 10 Minuten pro Einnahme)
- Pflege und Reinigung von Hilfsmitteln, wie einem Pflegebett oder Rollstuhl (15 Minuten täglich)
- Einkaufen und Erledigungen außer Haus (je nach Bedarf, z. B. 2 Stunden wöchentlich = 8 Stunden pro Monat)
- Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben, z. B. Telefonate oder Terminplanung (10 Minuten täglich = 5 Stunden im Monat)
Der Gutachter ermittelt den tatsächlichen Pflegebedarf der betroffenen Person. Er sieht sich an, ob der Pflegebedarf dauerhaft nötig ist. Bei einer kurzfristigen Pflegebedürftigkeit, wie nach einem Unfall oder einer Krankheit, kommt keine Pflegestufe zum Tragen.
Pflegestufe 3: Fallbeispiele
Um besser zu verstehen, was Pflegestufe 3 bedeutet und wie Betroffene sowie Angehörige davon profitieren können, finden Sie hier zwei Beispiele:
Anna Berger (82 Jahre) und ihre Tochter Lisa
Anna Berger leidet an fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung, die ihre Beweglichkeit stark einschränkt. Sie lebt in einer kleinen Wohnung und benötigt rund um die Uhr Unterstützung bei vielen Tätigkeiten.
Ihre Tochter Lisa lebt in der Nachbarwohnung und hilft ihrer Mutter bei Kleinigkeiten im Alltag.
Probleme im Alltag:
- Anna kann sich alleine nicht mehr sicher fortbewegen und benötigt Hilfe beim Aufstehen, Umsetzen und Zubettgehen.
- Körperpflege wie Duschen, Haare waschen und Anziehen sind ohne Unterstützung nicht möglich.
- Aufgrund von Zittern und Schwäche kann sie Mahlzeiten weder zubereiten noch selbstständig essen.
- Ihre Tochter Lisa hilft ihr täglich bei der Medikamenteneinnahme und begleitet sie zu Arztterminen.
Lisa kümmert sich um ihre Mutter, kommt jedoch selbst an ihre Belastungsgrenzen. Sie hat deshalb mit dem Pflegegeld eine 24-Stunden-Betreuung organisiert, die Anna tagsüber und nachts betreut.
Leistungen, die Frau Berger erhält:
- Pflegegeld: 592,60 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel: Zuschuss für einen elektrischen Rollstuhl und ein höhenverstellbares Pflegebett
- Zuschuss für Wohnraumanpassung: Zuschuss für den Einbau einer barrierefreien Dusche (einzelfallabhängig)
- 24-Stunden-Betreuung: Teilfinanzierung durch das Pflegegeld
Karl Mayer (76 Jahre) und sein Enkel Tobias
Karl Mayer hat nach einem Schlaganfall erhebliche Einschränkungen in der Mobilität und teilweise Lähmungen auf der rechten Körperseite.
Er lebt mit seinem Sohn Günther und seinem Enkel Tobias in einem Haus. Sie helfen ihm und unterstützen ihn bei der Pflege.
Probleme im Alltag:
- Karl benötigt Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen und beim Gang zur Toilette.
- Er kann weder Treppen steigen noch sich ohne Unterstützung im Rollstuhl fortbewegen.
- Mahlzeiten müssen vorbereitet und ihm gereicht werden, da er keine Feinmotorik mehr in der rechten Hand hat.
- Er benötigt regelmäßige Therapien, die Tobias organisiert und ihn dorthin begleitet.
Tobias und Günther nutzen das Pflegegeld, um Unterstützung durch einen mobilen Pflegedienst und einen Physiotherapeuten zu finanzieren. Der mobile Pflegedienst kommt jeden Morgen und jeden Abend, um Karl zu pflegen.
Karls Zustand hat sich aber verschlechtert, weshalb er bald in Pflegestufe 4 kommt.
Zusätzlich wurden Treppenlifte und Handläufe eingebaut, damit sich Karl im Haus sicherer bewegen kann.
Tobias und Günther beschreiben die Situation:
„Es ist schwer zu sehen, wie er auf Hilfe angewiesen ist. Aber gleichzeitig hat uns die Pflege auch näher zusammengebracht. Der mobile Pflegedienst ist für uns alle eine Erleichterung. Aber wir kommen an unsere Grenzen, seit es ihm schlechter geht. Wir denken über eine 24-Stunden-Betreuung nach.“
Leistungen, die Herr Mayer erhält:
- Pflegegeld: 592,60 Euro monatlich
- Mobiler Pflegedienst: Unterstützung bei der Körperpflege und Mobilitätshilfen
- Zuschüsse für Wohnraumanpassung: Zuschuss für den Einbau von Treppenliften und Handläufen (einzelfallabhängig)
- Pflegehilfsmittel: Elektrischer Rollstuhl und Anti-Dekubitus-Matratze
- Therapiekosten: Finanzierung durch Zuschüsse
Wie kann man Pflegestufe 3 beantragen?
Einen Antrag für Pflegestufe 3 können Sie nicht direkt stellen. Sie können aber Pflegegeld beantragen, das dann bei der Begutachtung einer Pflegestufe zugeordnet wird.
Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Stelle, wie der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder dem Sozialministeriumservice, eingereicht. Dafür benötigen Sie:
- Ein ausgefülltes Antragsformular (erhältlich online auf oesterreich.gv.at oder direkt bei der zuständigen Behörde)
- Alle relevanten medizinischen Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen
- Einen Nachweis über Ihre Einkommenssituation, falls zusätzliche Unterstützungen beantragt werden
Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird ein Gutachtertermin vereinbart, um den tatsächlichen Pflegebedarf festzustellen.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Die Begutachtung erfolgt durch speziell geschulte Fachkräfte bei einem Hausbesuch. Ziel ist es, den Pflegebedarf der betroffenen Person zu ermitteln.
Während der Begutachtung werden diese Aspekte geprüft:
- Körperliche Einschränkungen: Kann die betroffene Person alltägliche Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen oder Mobilität selbstständig bewältigen?
- Geistige und psychische Beeinträchtigungen: Gibt es Gedächtnisprobleme, Orientierungsstörungen oder andere Einschränkungen?
- Alltagsbewältigung: Benötigt die Person Unterstützung bei Haushaltsführung, Nahrungsaufnahme oder der Organisation von Terminen?
Der Gutachter nimmt die Angaben der betroffenen Person sowie der Angehörigen auf und prüft die vorhandenen medizinischen Unterlagen.
Auf Basis der gesammelten Informationen berechnet er den Pflegebedarf in Stunden pro Monat. Die endgültige Einstufung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Häufige Fehler bei der Begutachtung
Das Gutachten entscheidet darüber, ob Pflegestufe 3 oder eine niedrigere Stufe zuerkannt wird. Diese Fehler führen in der Praxis immer wieder zu einer Untereinstufung:
- Nur den „guten Tag“ schildern: Der Gutachter kommt an einem bestimmten Termin – schildern Sie den typischen Aufwand einer normalen Woche, nicht die beste Tagesform. Ein vorab geführtes Pflegeprotokoll hilft dabei.
- Nebenleistungen vergessen: Auch kurze, aber häufige Handgriffe zählen zum Pflegeaufwand – etwa nächtliches Umlagern, Orientierungshilfe oder Sturzsicherung. Diese werden im Gespräch oft nicht erwähnt, weil sie zur Routine geworden sind.
- Fehlende ärztliche Unterlagen: Bringen Sie aktuelle Befunde, Entlassungsbriefe und eine vollständige Medikamentenliste zum Termin mit.
- Grenzfälle nicht ansprechen: Liegt der tatsächliche Pflegebedarf nahe an 160 Stunden im Monat, sollten Sie das aktiv erwähnen – das kann für eine spätere Höherstufung relevant sein.
- Auf einen Einspruch verzichten: Eine als zu niedrig empfundene Einstufung lässt sich durch eine erneute Begutachtung korrigieren – dafür muss aber innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt werden.
Angehörige dürfen beim Begutachtungstermin anwesend sein und konkrete Alltagssituationen schildern – nutzen Sie das aktiv, besonders wenn die betroffene Person selbst Schwierigkeiten hat, ihre Situation vollständig zu beschreiben.
Was kann ich machen, wenn Pflegestufe 3 abgelehnt wurde?
Wenn Pflegestufe 3 abgelehnt wird, sollten Sie die Entscheidung der Behörde genau prüfen. Die Ablehnung wird schriftlich mit einer Begründung zugestellt.
In der Absage kann etwa stehen, dass der Pflegebedarf weniger als 120 Stunden ausmacht und die zu pflegende Person deshalb nicht in Stufe 3 fällt.
Schritte, die Sie unternehmen können:
- Widerspruch einlegen: Sie können innerhalb von vier Wochen schriftlich Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Fügen Sie zusätzliche medizinische Unterlagen oder Gutachten hinzu, die den Pflegebedarf genauer belegen.
- Beratung einholen: Wenden Sie sich an Beratungsstellen wie die Volkshilfe, Caritas oder das Rote Kreuz, die Ihnen bei der Erstellung eines Widerspruchs helfen können.
- Erneute Begutachtung beantragen: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Pflegebedarf nicht korrekt erfasst wurde, beantragen Sie eine neue Begutachtung.
Sollte Ihr Widerspruch erneut abgelehnt werden, können Sie den Fall vor Gericht anfechten: Die Klage ist innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheids beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einzubringen – diese Frist ist nicht verlängerbar. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, es fallen keine Gerichtsgebühren an, und es besteht kein Anwaltszwang. Kostenlose Beratung dazu bieten die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB).
Häufig gestellte Fragen zur dritten Pflegestufe
Kann man mit Pflegestufe 3 alleine zu Hause wohnen?
Ja, das ist möglich, wenn ausreichend Unterstützung organisiert wird. Viele Betroffene in Pflegestufe 3 leben zu Hause, unterstützt durch Angehörige, mobile Pflegedienste oder eine 24-Stunden-Betreuung. Auch barrierefreie Anpassungen im Wohnraum, wie Haltegriffe oder ein Treppenlift, können dabei helfen.
Welche Pflegemöglichkeiten gibt es für Personen in Pflegestufe 3?
Pflegebedürftige in Pflegestufe 3 können von Angehörigen, mobilen Pflegediensten oder einer 24-Stunden-Betreuung unterstützt werden. Bei höherem Pflegebedarf ist auch eine stationäre Pflege im Pflegeheim möglich.
Wie hoch sind die Kosten für einen Heimplatz in Pflegestufe 3?
Die Kosten für einen Heimplatz variieren je nach Einrichtung und Region zwischen 3.000 und 5.000 Euro monatlich. Das Pflegegeld wird angerechnet, um die Eigenkosten zu reduzieren. In manchen Fällen können auch Angehörige finanziell herangezogen werden.
Kann man Pflegestufe 3 in der Steuererklärung geltend machen?
Ja, die Kosten für Pflegehilfsmittel, mobile Pflegedienste, 24-Stunden-Betreuung oder barrierefreie Umbauten können Sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf.
Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige können das Pflegegeld zur finanziellen Entlastung nutzen. Es gibt auch Zuschüsse für Ersatzpflege, kostenfreie Beratungsangebote und Schulungen, die den Pflegealltag erleichtern.
Kann man Pflegestufe 3 erhöhen lassen?
Ja, bei steigendem Pflegebedarf können Sie eine Höherstufung beantragen. Eine erneute Begutachtung entscheidet darüber, ob die Voraussetzungen für eine höhere Pflegestufe erfüllt sind.
Wie lange dauert es, bis das Pflegegeld bewilligt wird?
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. In dringenden Fällen können Betroffene eine vorläufige Unterstützung beantragen, bis der Antrag vollständig geprüft ist.
Kann Pflegegeld rückwirkend beantragt werden?
Ja, Sie können Pflegegeld bis zu 6 Monate rückwirkend beantragen, sofern die Voraussetzungen in diesem Zeitraum erfüllt waren. Wichtig sind ärztliche Nachweise und die genaue Dokumentation des Pflegebedarfs.
Muss die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung extra beantragt werden?
Ja. Pflegegeld und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sind zwei getrennte Verfahren. Die Förderung wird beim Sozialministeriumservice beantragt, das bei Pflegestufe 3 zusätzlich prüft, ob eine 24-Stunden-Betreuung tatsächlich notwendig ist. Diese Prüfung erfolgt nicht automatisch mit dem Pflegegeldbescheid.
Was kann ich tun, wenn auch mein Widerspruch abgelehnt wird?
Sie können den Bescheid innerhalb von drei Monaten ab Zustellung beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, es besteht kein Anwaltszwang. Beratung dazu bieten die Arbeiterkammer und der ÖGB.
Fazit zur dritten Pflegestufe
Pflegestufe 3 bietet finanzielle Unterstützung für Menschen mit einem Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden im Monat.
Mit dem Pflegegeld und den zusätzlichen Fördermöglichkeiten, wie Zuschüssen für Pflegehilfsmittel oder barrierefreie Umbauten, können Betroffene ihr Leben einfacher gestalten und pflegende Angehörige entlasten.
Die Leistungen der Pflegestufe 3 ermöglichen es oft, den Alltag mit einer Kombination aus familiärer und professioneller Hilfe zu organisieren. Ob Pflege zu Hause oder in einer stationären Einrichtung – mit den richtigen Maßnahmen kann die Lebensqualität deutlich verbessert werden.
Falls Sie unsicher sind, ob Pflegestufe 3 die richtige Einstufung für Ihre Situation ist oder Sie Unterstützung bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

