Pflegestufe 2 in Österreich: Das müssen Sie 2025 wissen

Pflegestufe 2 unterstützt Personen mit einem Pflegebedarf von mindestens 95 Stunden pro Monat. Doch wie stellt man den Antrag, welche finanziellen Hilfen gibt es und worauf sollten Betroffene oder Angehörige besonders achten? Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Beitrag!

Manchmal gibt es Phasen im Leben, in denen tägliche Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder die Körperpflege nicht mehr alleine bewältigt werden können.

Das Pflegegeldsystem in Österreich bietet genau in solchen Situationen eine hilfreiche Unterstützung, um die Lebensqualität zu sichern und Angehörige zu entlasten.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Leistungen Sie erhalten können und wie Sie den Antrag erfolgreich stellen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Stufen: Pflegestufe 2 gehört zu den sieben Pflegestufen in Österreich und wird ab 95 Stunden Pflegebedarf pro Monat gewährt.
  • Pflegegeld: Ab 1.1.2025 beträgt das Pflegegeld in Stufe 2 monatlich 370,30 Euro.
  • Voraussetzungen: Ein ärztliches Gutachten legt die Einstufung in Pflegestufe 2 fest.
  • Ziel: Die Unterstützung ermöglicht es, den Alltag besser zu meistern und möglichst eigenständig zu bleiben.

Pflegestufe 2: Definition

Pflegestufe 2 ist die zweite von insgesamt sieben Pflegestufen in Österreich. Wird eine Person dieser Stufe zugeteilt, hat sie einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden, aber maximal 120 Stunden.

Sind mehr als 120 Stunden nötig, fällt der Betroffene in Pflegestufe 3, sind es weniger als 95 Stunden, kommt Pflegestufe 1 zum Tragen.

Der Pflegebedarf umfasst regelmäßige Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie An- und Auskleiden, Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität innerhalb der Wohnung.

Betroffene Personen brauchen eine gewisse Hilfe bei diesen Tätigkeiten, können aber vieles noch eigenständig machen.

Die genaue Ermittlung des Pflegebedarfs erfolgt durch eine Begutachtung. Bei diesem Termin werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Pflegestufe 2: Abgrenzung zu Stufe 1 und 3

Die Unterschiede zwischen Pflegestufe 2 und den angrenzenden Stufen zeigen sich sowohl in der Höhe des Pflegebedarfs als auch in der Art der erforderlichen Unterstützung.

In Pflegestufe 2 brauchen Betroffene regelmäßige Hilfe bei mehreren täglichen Aufgaben. Der Schwerpunkt liegt auf Tätigkeiten, die sie nicht mehr selbstständig oder nur mit großem Aufwand ausführen können. Dazu gehören Anziehen, Essen oder das Bewältigen von Treppen.

In Pflegestufe 1 schaffen viele Personen diese Aufgaben noch eigenständig, benötigen aber gelegentlich Unterstützung. In Pflegestufe 3 ist der Pflegebedarf deutlich höher, sodass eine Pflegeperson viele Aufgaben vollständig übernehmen muss.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei der Verwendung des Pflegegeldes: In Pflegestufe 1 wird es oft für kleinere Anschaffungen genutzt. In Pflegestufe 2 dient es häufig dazu, regelmäßige Unterstützung durch Angehörige oder externe Pflegedienste zu finanzieren.

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Pflegestufe 2: Ansprüche und Leistungen

In Österreich unterstützt das Pflegegeld Menschen, die regelmäßig Hilfe benötigen, um ihren Alltag zu bewältigen. Für Pflegestufe 2 ist ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden Voraussetzung, der von einem Gutachter festgestellt wird.

Das Ziel des Pflegegeldes ist es, Betroffenen ein selbstständiges und würdiges Leben zu ermöglichen und pflegende Angehörige finanziell zu entlasten.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Stufe 2?

Ab dem 1. Jänner 2025 beträgt das Pflegegeld in Pflegestufe 2 monatlich 377,80 Euro. Der Betrag wird jedes Jahr angepasst und direkt an die Betroffenen überwiesen.

Dieses Pflegegeld ist unabhängig vom Einkommen und kann flexibel genutzt werden – etwa für professionelle Pflegekräfte, die Anschaffung von Hilfsmitteln oder zur Unterstützung von Angehörigen.

Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen, etwa für sehbehinderte, blinde oder taubblinde Personen. Auch Personen, die aufgrund bestimmter Krankheiten oder Behinderungen auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können zusätzliche Leistungen erhalten.

Ein wichtiger Punkt: Während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die Kosten von einem anderen Träger übernommen werden.

Leistung Unterstützung Zahlungsweise
Pflegegeld 377,80 Euro monatlich
Haushaltshilfe Finanzierung über Pflegegeld nach Bedarf
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel bis zu 6.000 Euro pro Maßnahme
Zuschüsse für Wohnraumanpassung bis zu 6.000 Euro pro Maßnahme
Ersatzpflege bis zu 1.200 Euro pro Jahr (mind. 1 Woche, max. 4 Wochen)
Beratungsleistungen kostenfrei
Vollstationäre Pflege (Zuschuss möglich) abhängig von Einkommen und Vermögen monatlich

Habe ich Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

In Pflegestufe 2 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Das Pflegegeld kann flexibel genutzt werden, unter anderem für die Anschaffung solcher Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern oder die Pflege unterstützen.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören etwa:

  • Rollatoren oder Rollstühle
  • Pflegebetten oder spezielle Matratzen
  • Haltegriffe für Bad und WC
  • Treppenlifte

Für notwendige Hilfsmittel können Betroffene und Angehörige Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro pro Maßnahme beantragen. Diese Zuschüsse sind unabhängig vom Pflegegeld und dienen dazu, die Lebensqualität zu verbessern und die Pflege sicherer und einfacher zu gestalten.

Förderungen durch Bundesländer

Zusätzlich zu den bundesweit geregelten Zuschüssen bieten viele Bundesländer in Österreich eigene Förderprogramme an. Diese Programme unterstützen vor allem bei:

  • Wohnraumanpassungen, etwa für barrierefreie Badezimmer
  • Pflegehilfsmitteln, wie Treppenliften oder spezielle Pflegebetten

Die Höhe der Förderung und die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland. Es lohnt sich, bei der zuständigen Landesregierung oder regionalen Sozialhilfeverbänden nachzufragen, welche spezifischen Zuschüsse verfügbar sind.

Wichtig: Die Notwendigkeit eines Pflegehilfsmittels muss oft durch ein ärztliches Attest oder eine Einschätzung der Pflegeperson nachgewiesen werden. Anschließend erfolgt die Beantragung bei der zuständigen Stelle, wie etwa der Pensionsversicherungsanstalt oder der Landesregierung.

Steuerliche Absetzbarkeit

Ausgaben für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen können oft steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu gehören:

  • Anschaffungskosten für Hilfsmittel, etwa Rollstühle oder Treppenlifte
  • Kosten für barrierefreie Umbauten, z. B. Badezimmeranpassungen

Wichtig ist, alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig aufzubewahren. Steuerliche Vorteile hängen davon ab, ob eine Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird. Ein Steuerberater oder die Arbeiterkammer kann Ihnen nähere Informationen geben.

Welche Leistungen sind mit Pflegestufe 2 verbunden?

Pflegegeld ist nicht die einzige Unterstützung, die in Pflegestufe 2 genutzt werden kann. Es gibt weitere Hilfen, die individuell auf den Pflegebedarf abgestimmt werden:

Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen

Pflegestufe 2 eröffnet die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für notwendige Hilfsmittel oder Anpassungen im Wohnraum zu beantragen.

Ob es sich um einen Treppenlift, einen barrierefreien Umbau des Badezimmers oder Rollstühle handelt – Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro pro Maßnahme können beantragt werden.

Haushaltshilfe und Ersatzpflege

Das Pflegegeld kann genutzt werden, um regelmäßige Unterstützung im Haushalt zu finanzieren. Alternativ steht für pflegende Angehörige eine Ersatzpflege zur Verfügung, die bis zu 1.200 Euro pro Jahr abdeckt.

Beratung und Entlastung

Pflegende Angehörige können kostenfreie Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Organisationen wie das Rote Kreuz, die Caritas oder die Volkshilfe bieten Beratungsdienste für pflegende Angehörige. Sie informieren über Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen und Entlastungsangebote.

Diese Angebote helfen dabei, die Pflege zu organisieren und die eigenen Kräfte zu schonen.

Was ist die Voraussetzung für Pflegestufe 2?

Um Pflegestufe 2 zu erhalten, muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden, jedoch maximal 120 Stunden, vorliegen. Dieser Pflegebedarf wird in einer Begutachtung durch medizinische Fachkräfte festgestellt.

Die Begutachtung erfolgt im Rahmen eines Hausbesuchs durch speziell geschulte Gutachter. Dabei werden folgende Bereiche berücksichtigt:

  • Körperliche Einschränkungen: Unterstützung bei Tätigkeiten wie An- und Auskleiden, Körperpflege oder Mobilität.
  • Geistige und psychische Beeinträchtigungen: Probleme wie Gedächtnisverlust oder Orientierungsstörungen.
  • Hilfebedarf im Alltag: Notwendigkeit von Unterstützung bei der Haushaltsführung oder der Nahrungsaufnahme.

Um besser zu veranschaulichen, wie mehr als 95 Stunden Pflegebedarf im Monat entstehen können, finden Sie hier typische Tätigkeiten und den geschätzten Zeitaufwand:

Aufgabe Aufwand pro Tag Monatsstunden
Körperpflege (z. B. Waschen, Ankleiden) 2 x 30 Minuten 30 Stunden
Zubereitung und Anreichen von Mahlzeiten 1,5 Stunden 45 Stunden
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen 2 x 15 Minuten 15 Stunden
Begleitung bei Toilettengängen 4 x 10 Minuten 20 Stunden
Mobilitätshilfen (z. B. Umsetzen in einen Rollstuhl) 2 x 15 Minuten 15 Stunden

Zusätzliche Tätigkeiten, die Pflegezeit beanspruchen könnten:

  • Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten (z. B. 10 Minuten pro Einnahme)
  • Reinigung und Pflege von Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett oder Rollstuhl, ca. 15 Minuten täglich)
  • Einkäufe erledigen (je nach Bedarf, z. B. 2 Stunden pro Woche = ca. 8 Stunden im Monat)
  • Unterstützung bei der Kommunikation, etwa beim Telefonieren oder Verwalten von Terminen (z. B. 10 Minuten täglich = ca. 5 Stunden im Monat)

Pflegestufe 2: Fallbeispiele

Ein Fallbeispiel für Pflegestufe 2 hilft Ihnen dabei, besser zu verstehen, welche Unterstützung Sie in Anspruch nehmen und welche Herausforderungen im Alltag entstehen können.

Hier haben wir zwei neue Beispiele für Sie aufbereitet:

Franz (79 Jahre)

Franz lebt seit dem Tod seiner Frau alleine in einem Einfamilienhaus. Seine Tochter Sarah besucht ihn regelmäßig und hilft ihm, den Alltag zu meistern. Doch seit seine Arthritis schlimmer geworden ist, fällt es Franz zunehmend schwerer, einfache Tätigkeiten auszuführen.

Probleme im Alltag:

  • Franz braucht Unterstützung beim Anziehen und Waschen, besonders morgens, da ihm die Bewegungen seiner Hände schwerfallen.
  • Das Zubereiten von Mahlzeiten ist für ihn fast unmöglich, da er Schwierigkeiten hat, Messer oder Kochutensilien zu halten.
  • Die Treppen in seinem Haus sind für ihn ein großes Hindernis, weshalb Sarah ihn oft begleiten muss.

Mit dem Pflegegeld konnte Sarah einen Rollator und Haltegriffe im Bad finanzieren, die Franz mehr Sicherheit geben. Zudem erhielt sie Zuschüsse für den Einbau eines Treppenlifts, was den Alltag erheblich erleichtert hat.

Sarah beschreibt die Situation als herausfordernd, aber auch bereichernd:

„Es ist nicht leicht zu sehen, wie mein Vater immer mehr auf Hilfe angewiesen ist. Aber durch die Zuschüsse und Hilfsmittel können wir seinen Alltag besser gestalten. Der Treppenlift war ein Wendepunkt – jetzt fühlt er sich in seinem Haus wieder sicher.“

Leistungen, die Franz bezieht:

  1. Pflegegeld: 377,80 Euro monatlich
  2. Pflegehilfsmittel: Zuschuss für einen Rollator und Haltegriffe im Bad
  3. Zuschuss für Wohnraumanpassung: 5.000 Euro für den Einbau eines Treppenlifts
  4. Kurzzeitpflege: Bis zu 1.200 Euro jährlich, wenn Sarah eine Auszeit benötigt
  5. Beratungsleistungen: Kostenlose Beratung zur optimalen Nutzung der Pflegeleistungen

Rosa (84 Jahre)

Rosa lebt in einer kleinen Stadtwohnung. Nach einem Sturz hat sich ihr Zustand stark verschlechtert, und sie ist auf Hilfe angewiesen.

Ihr Enkel Jonas und ihr Sohn Christian stehen ihr zur Seite, übernehmen Hausarbeiten und begleiten sie zu Arztterminen.

Probleme im Alltag:

  • Rosa kann nur noch kurze Strecken gehen und fühlt sich ohne Unterstützung unsicher.
  • Das Duschen ist alleine zu gefährlich, und sie benötigt Hilfe bei der Körperpflege.
  • Ihre Vergesslichkeit macht es schwer, Medikamente rechtzeitig einzunehmen und Termine zu organisieren.

Dank der täglichen Unterstützung des Pflegedienstes und „Essen auf Rädern“ kann Rosa weiterhin in ihrer Wohnung bleiben. Zuschüsse für ein Pflegebett und eine Duschhilfe haben ihren Alltag sicherer gemacht.

Christian erzählt:

„Meine Mutter war immer so unabhängig. Es ist schwer zu akzeptieren, dass sie jetzt so viel Hilfe braucht. Der mobile Pflegedienst war die beste Entscheidung – sie bekommt die Pflege, die sie braucht, und wir haben wieder mehr Zeit, um einfach gemeinsam zu sein.“

Leistungen, die Rosa bezieht:

  1. Pflegegeld: 377,80 Euro monatlich
  2. Mobiler Pflegedienst: Kommt täglich und hilft bei der Körperpflege sowie bei Haushaltsaufgaben
  3. Essen auf Rädern: Frische Mahlzeiten, die Rosa täglich erhält
  4. Pflegehilfsmittel: Zuschuss für ein Pflegebett und eine Duschhilfe

Wie kann man die zweite Pflegestufe beantragen?

Die zweite Pflegestufe kann nicht direkt beantragt werden. Stattdessen beantragt man Pflegegeld, und der zuständige Gutachter legt nach einer Prüfung fest, welche Pflegestufe dem Pflegebedarf entspricht.

Schritte zur Beantragung von Pflegegeld

  1. Antrag einreichen:
    Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder einem anderen Sozialversicherungsträger eingereicht. Diesen Antrag können Sie persönlich, schriftlich oder online stellen. Alle Formulare rund ums Pflegegeld und Anträge finden Sie auf der Online-Plattform oesterreich.gv.at
  2. Begutachtung durch Experten:
    Nach dem Eingang des Antrags organisiert die zuständige Stelle eine Begutachtung. Diese findet in der Regel zu Hause statt, damit die tatsächliche Pflegesituation beurteilt werden kann. Der Gutachter prüft dabei:

    • Wie viele Stunden Pflege pro Monat erforderlich sind.
    • Ob der Pflegebedarf regelmäßig besteht.
    • Welche Einschränkungen (körperlich, geistig, psychisch) vorliegen.

    Auf Basis dieser Einschätzung wird der Pflegebedarf dokumentiert, und die passende Pflegestufe wird zugeordnet.

  3. Bescheid erhalten:
    Nach der Begutachtung erhalten die Antragsteller einen Bescheid, in dem die Pflegestufe festgelegt und der Betrag des Pflegegeldes definiert wird. Sollte der Bescheid nicht den tatsächlichen Pflegebedarf widerspiegeln, kann ein Widerspruch eingelegt werden.

Wichtige Hinweise

  • Die Pflegestufe wird immer durch den Gutachter bestimmt, nicht durch die antragstellende Person.
  • Der Pflegebedarf muss regelmäßig bestehen und mindestens 95 Stunden pro Monat betragen, um der zweiten Pflegestufe zugeordnet zu werden.
  • Es ist sinnvoll, beim Antrag auf Pflegegeld ärztliche Unterlagen oder andere Nachweise bereitzuhalten, um den Prozess zu erleichtern.

Häufig gestellte Fragen zur zweiten Pflegestufe

Kann man mit Pflegestufe 2 alleine wohnen?

Ja, viele Personen mit Pflegestufe 2 können weiterhin alleine wohnen. Voraussetzung ist, dass sie bei wichtigen Aufgaben Unterstützung durch Angehörige, einen mobilen Pflegedienst oder andere Hilfsangebote erhalten. Sie können das Pflegegeld nutzen, um diese Unterstützung zu finanzieren.

Kann man mit Pflegestufe 2 Auto fahren?

Ein generelles Verbot, mit Pflegestufe 2 Auto zu fahren, gibt es nicht. Ob das Fahren sicher ist, hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab. Bei starken Einschränkungen, wie Mobilitätsproblemen oder geistigen Beeinträchtigungen, sollten Sie die Fahrtauglichkeit ärztlich überprüfen lassen.

Hat man in Pflegestufe 2 Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Nein, nicht direkt. Sie können das Pflegegeld nutzen, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Alternativ können Sie mobile Haushaltshilfen oder Pflegedienste für die Unterstützung im Haushalt beauftragen. In einigen Fällen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten durch Bundesländer.

Wie kommt man von Pflegestufe 1 in Stufe 2?

Ein Wechsel erfolgt durch eine erneute Begutachtung. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Gutachter prüft, ob der Pflegebedarf für Pflegestufe 2 (mehr als 95 Stunden monatlich) erfüllt ist.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es in Pflegestufe 2?

Neben dem Pflegegeld gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen und Entlastungsangebote wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Beratungsstellen und Organisationen helfen bei der Beantragung.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn man ins Krankenhaus muss?

Das Pflegegeld wird ab dem zweiten Tag eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts ausgesetzt, wenn die Kosten von einem anderen Träger übernommen werden. Nach der Entlassung bekommen Sie das Pflegegeld wieder ausgezahlt.

Gibt es steuerliche Vorteile bei Pflegestufe 2?

Ja, Kosten für Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassungen können Sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen auch Ausgaben für eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft. Informieren Sie sich am besten bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt.

Wer hilft bei der Antragstellung oder Organisation der Pflege?

Organisationen wie Caritas, Rotes Kreuz oder Pflege-Servicestellen unterstützen bei der Antragstellung, bieten Beratung und helfen bei der Organisation von Pflegeleistungen und Entlastungsangeboten.

Fazit zu Pflegestufe 2

Das Pflegegeld und die finanziellen Förderungen in der Pflegestufe 2 sind eine wertvolle Unterstützung für Menschen, die mehr als 95 Stunden Pflege im Monat brauchen.

Das Pflegegeld und die zusätzlichen Leistungen wie Zuschüsse für Hilfsmittel oder Entlastungsangebote machen es oft möglich, ein Stück Selbstständigkeit zu behalten. Mit der richtigen Kombination aus familiärer Hilfe und professioneller Unterstützung können Sie die Pflege leichter organisieren.

Wenn der Pflegebedarf steigt, lohnt es sich, die Leistungen der Pflegestufe 2 genau anzusehen. Beratungsstellen helfen dabei, den Antrag zu stellen und die richtigen Angebote zu finden.

Falls Sie unsicher sind, ob Pflegestufe 2 die richtige Einstufung für Ihre Situation ist oder Sie Unterstützung bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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