Pflegestufe 1 in Österreich: Alle Infos auf einen Blick
Pflegestufe 1 ist die niedrigste der sieben Pflegestufen in Österreich und richtet sich an Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Doch wie beantragen Sie die erste Pflegestufe, welche finanziellen Unterstützungen gibt es, und worauf sollten Sie als Betroffene oder Angehörige achten? Das erfahren Sie hier!
Niemand wünscht sich, im Alltag auf Unterstützung angewiesen zu sein. Doch gerade im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen kann es passieren, dass manche Tätigkeiten nicht mehr so einfach von der Hand gehen.
Haushalt, Körperpflege oder selbst kleine Aufgaben können schnell zu einer Herausforderung werden.
Das österreichische Pflegegeldsystem hilft Ihnen, den Alltag besser zu bewältigen, und unterstützt gleichzeitig pflegende Angehörige.
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, welche Voraussetzungen für Pflegestufe 1 gelten, welche Unterstützungsleistungen Ihnen zustehen und worauf Sie beim Stellen des Antrags achten müssen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Stufen: Pflegestufe 1 ist die erste von sieben Pflegestufen in Österreich. Sie wird Personen mit einem Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden monatlich gewährt.
- Ziel: Die Unterstützung soll es Ihnen ermöglichen, so lange wie möglich selbstständig zu bleiben und Ihren Alltag zu meistern.
- Pflegegeld: Ab 1.1.2025 beträgt das Pflegegeld in Stufe 1 monatlich 200,80 Euro.
- Voraussetzungen: Ein ärztliches Gutachten bestätigt den Pflegebedarf, der für die jeweilige Stufe notwendig ist.
Inhaltsverzeichnis
- Pflegestufe 1: Definition
- Pflegestufe 1: Ansprüche und Leistungen
- Was ist die Voraussetzung für Pflegestufe 1?
- Pflegestufe 1: Fallbeispiele
- Wie kann man Pflegestufe 1 beantragen?
- Häufig gestellte Fragen zu Pflegestufe 1
- Kann man mit Pflegestufe 1 alleine wohnen?
- Darf man mit Stufe 1 Auto fahren?
- Wer zahlt das Alten- oder Pflegeheim bei Pflegestufe 1?
- Wie kann die Pflegestufe 1 erhöht werden?
- Wer darf den Betroffenen pflegen?
- Was passiert, wenn der Antrag auf Pflegestufe 1 abgelehnt wird?
- Kann Pflegegeld ins Ausland mitgenommen werden?
- Kann man Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen gleichzeitig beantragen?
- Wie oft wird überprüft, ob Pflegestufe 1 noch notwendig ist?
- Wer entscheidet, ob Pflegestufe 1 ausreichend ist?
- Fazit zur Pflegestufe 1
Pflegestufe 1: Definition
In die erste Pflegestufe werden Personen eingeordnet, die einen Pflegebedarf von mindestens 65 bis 94 Stunden pro Monat haben. Ab 95 Stunden Pflegebedarf wird der Betroffene Pflegestufe 2 zugeordnet. Der tägliche Pflegeaufwand in Stufe 1 liegt durchschnittlich bei etwa zwei Stunden.
Typische Einschränkungen in dieser Stufe betreffen häufig alltägliche Aufgaben wie An- und Auskleiden, Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Mobilität innerhalb der Wohnung.
Betroffene benötigen Unterstützung bei diesen Tätigkeiten, behalten aber in vielen Bereichen ihres Lebens eine gewisse Eigenständigkeit.
Nach einer Begutachtung wird die Person einer Pflegestufe von 1 bis 7 zugewiesen. Dabei werden sowohl körperliche als auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.
Pflegestufe 1: Ansprüche und Leistungen
In Österreich haben Betroffene Anspruch auf Pflegegeld, das sich an ihrem Pflegebedarf orientiert. Um Leistungen für Stufe 1 zu beziehen, muss ein Gutachter einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestätigen.
Sobald das der Fall ist, steht Betroffenen Pflegegeld aus der Pflegestufe 1 zu. Es soll dabei helfen, den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wie viel Pflegegeld bekommt man in Stufe 1?
Ab dem 1. Jänner 2025 beträgt das Pflegegeld in Pflegestufe 1 monatlich 200,80 Euro. Der Betrag wird jedes Jahr mit 1. Jänner angepasst und monatlich auf das Konto der betroffenen Person ausgezahlt.
Es gibt aber auch ein pauschales Pflegegeld, das nicht nach dem zeitlichen Aufwand berechnet wird. Es steht pflegebedürftigen Personen zu, die hochgradig sehbehindert, blind oder taubblind sind.
Ebenso richtet es sich an Personen, die ab dem 14. Lebensjahr wegen Multipler Sklerose, infantiler Cerebralparese, genetischer Muskeldystrophie, Querschnittslähmung oder beidseitiger Beinamputation auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Das Pflegegeld kann flexibel für verschiedene Pflegeleistungen verwendet werden, sei es für professionelle Pflegekräfte, Hilfsmittel oder zur Unterstützung pflegender Angehöriger.
In Pflegestufe 1 haben Betroffene nicht nur Anspruch auf Pflegegeld, sondern können auch zusätzliche Unterstützungen nutzen, um die Pflege zu erleichtern und den Alltag besser zu bewältigen.
Überblick Pflegeleistungen bei Pflegestufe 1 in Österreich
Leistung | Unterstützung | Zahlungsweise |
---|---|---|
Pflegegeld | 200,80 Euro | monatlich |
Haushaltshilfe | Finanzierung über Pflegegeld | nach Bedarf |
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel | bis zu 6.000 Euro | pro Maßnahme |
Zuschüsse für Wohnraumanpassung | bis zu 6.000 Euro | pro Maßnahme |
Ersatzpflege | bis zu 1.200 Euro | pro Jahr (mind. 1 Woche, max. 4 Wochen) |
Beratungsleistungen | kostenfrei | nach Bedarf |
Vollstationäre Pflege (Zuschuss möglich) | abhängig von Einkommen und Vermögen |
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen
Wenn Sie oder ein Angehöriger auf pflegebedingte Hilfsmittel angewiesen sind, können Sie finanzielle Unterstützung für die Anschaffung beantragen.
Dazu gehören etwa Rollstühle, Pflegebetten oder technische Geräte, die den Alltag erleichtern und mehr Selbstständigkeit ermöglichen.
Auch barrierefreie Anpassungen im Wohnraum können gefördert werden. Dazu zählen etwa:
- der Umbau eines Badezimmers, etwa durch die Installation einer bodengleichen Dusche oder Haltegriffen,
- das Anbringen eines Treppenlifts oder
- das Verbreitern von Türen, damit ein Rollstuhl problemlos hindurchpasst.
Zusätzlich können auch Kommunikationshilfen gefördert werden, die Betroffenen den Alltag erleichtern.
Wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt, hängt vom Einkommen des Haushalts ab. Der Zuschuss kann jedoch bis zu 6.000 Euro betragen.
Förderung der Ersatzpflege
Sollte Ihre Hauptpflegeperson verhindert sein, besteht die Möglichkeit, eine Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen.
In Pflegestufe 1 können Sie eine Förderung von bis zu 1.200 Euro erhalten. Vorausgesetzt, die Ersatzpflege dauert mindestens eine Woche und maximal 4 Wochen pro Jahr.
Bei pflegebedürftigen Jugendlichen oder Demenzerkrankten kann die Förderung bereits ab vier Tagen gewährt werden und beträgt bis zu 1.500 Euro.
Unterstützung durch Bundesländer
Zusätzlich zu den bundesweiten Leistungen bieten die Bundesländer eigene Förderungen an. Diese können von zusätzlichem Pflegegeld bis hin zu Beratungsdiensten reichen.
Informationen dazu erhalten Sie direkt bei den Landesstellen, die für Pflege und Betreuung zuständig sind.
Steuerliche Vorteile
Pflegekosten, die im Zusammenhang mit Hilfsmitteln, Betreuung oder Anpassungen im Wohnraum entstehen, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Dazu zählen Ausgaben für Pflegebetten, Treppenlifte oder die Unterstützung durch eine Pflegekraft.
Informieren Sie sich bei einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt, um die genauen Voraussetzungen zu klären. So können Sie alle relevanten Kosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
Hat man in Pflegestufe 1 Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
In Pflegestufe 1 gibt es keinen festen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Allerdings können Sie das Pflegegeld dafür nutzen, eine private Haushaltshilfe zu bezahlen. Die Haushaltshilfe kann beim Einkaufen, Reinigen, Kochen und vielem mehr unterstützen.
Manche Gemeinden oder soziale Einrichtungen bieten Unterstützung an, wenn Sie zusätzliche Hilfe im Haushalt brauchen. Fragen Sie am besten bei den regionalen Stellen oder bei Pflegeorganisationen nach, ob es Angebote in Ihrer Nähe gibt.
Auch Förderungen oder zusätzliche Zuschüsse könnten möglich sein, wenn der Pflegebedarf hoch ist. Sprechen Sie dazu mit einer Beratungsstelle oder dem Sozialministeriumservice.
Was ist die Voraussetzung für Pflegestufe 1?
Pflegestufe 1 erhalten Personen, die durch gesundheitliche Einschränkungen im Alltag Unterstützung benötigen. Dabei geht es vor allem um Tätigkeiten wie Körperpflege, Essen oder Haushaltsaufgaben, die Betroffene nicht mehr eigenständig erledigen können.
Ab wann bekommt man die Pflegestufe 1? Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Pflegebedarf mindestens 65 Stunden im Monat beträgt.
Um Ihnen ein besseres Verständnis zu geben, wie 65 Stunden Pflegebedarf (und mehr) entstehen können, haben wir typische Tätigkeiten und den Zeitaufwand dafür zusammengefasst:
Aufgabe | Aufwand pro Tag | Monatsstunden |
---|---|---|
Körperpflege | 2 x 25 Minuten | 25 Stunden |
Zubereitung von Mahlzeiten | 1 Stunde | 30 Stunden |
Einnehmen von Mahlzeiten | 1 Stunde | 30 Stunden |
Verrichtung der Notdurft | 4 x 15 Minuten | 30 Stunden |
Der tatsächliche Bedarf wird in einem Begutachtungsverfahren festgestellt, das von einem Gutachter des Sozialministeriumservice durchgeführt wird.
Neben körperlichen Einschränkungen werden dabei auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen, wie Gedächtnisprobleme oder Desorientierung, berücksichtigt.
Entscheidend ist, dass die Einschränkungen dauerhaft sind, das heißt mindestens sechs Monate anhalten. Kurzfristige Pflegebedürftigkeit, etwa nach einer Verletzung oder Krankheit, fällt nicht unter die Kriterien für Pflegestufe 1.
Die Begutachtung berücksichtigt auch, ob die betroffene Person in der Lage ist, mit geeigneten Hilfsmitteln eigenständig zu bleiben. Falls der Pflegebedarf steigt, können Betroffene in höhere Pflegestufen eingestuft werden.
Pflegestufe 1: Fallbeispiele
Um Ihnen ein konkretes Bild von Personen mit Pflegestufe 1 in Österreich zu geben, stellen wir zwei Beispiele vor:
Johann Moser und sein Sohn Peter
Johann Moser ist 78 Jahre alt und lebt alleine in seiner Wohnung in Klagenfurt. Aufgrund von Arthrose in den Hüften fällt es ihm schwer, längere Strecken zu gehen oder schwere Einkäufe zu tragen.
Außerdem hat er Schwierigkeiten, alltägliche Hausarbeiten wie Fensterputzen oder das Tragen der Müllsäcke zu erledigen.
Sein Sohn Peter besucht ihn regelmäßig, hilft ihm beim Einkaufen, unterstützt ihn beim Putzen und begleitet ihn zu wichtigen Arztterminen. Zusätzlich nutzt Peter das Pflegegeld, um eine Haushaltshilfe zu engagieren, die einmal pro Woche vorbeikommt und seinen Vater entlastet.
Leistungen, die Herr Moser erhält:
- Pflegegeld: 200,80 Euro monatlich
- Zuschuss für Pflegehilfsmittel: Bis zu 6.000 Euro (Für den Kauf eines Rollators und Haltegriffe im Badezimmer)
- Haushaltshilfe: Nutzung des Pflegegeldes für eine private Unterstützung im Haushalt
Hildegard Gruber und ihr Mann Franz
Hildegard Gruber ist 72 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann Franz in einem Einfamilienhaus. Aufgrund von beginnender Demenz hat sie Schwierigkeiten, sich an Termine zu erinnern, und benötigt Hilfe bei der Körperpflege sowie der Einnahme von Medikamenten.
Franz unterstützt seine Frau täglich bei der Morgenroutine, beim Zubereiten der Mahlzeiten und sorgt dafür, dass sie ihre Medikamente rechtzeitig einnimmt.
Um sich zu entlasten, bezahlt Franz mit dem Pflegegeld eine Betreuungskraft, die stundenweise bei der Pflege hilft und mit Hildegard spazieren geht.
Leistungen, die Frau Gruber erhält:
- Pflegegeld: 200,80 Euro monatlich
- Zuschuss für Wohnraumanpassungen: Bis zu 6.000 Euro (für die Installation einer bodengleichen Dusche)
- Pflegehilfsmittel: Nutzung des Pflegegeldes für notwendige Alltagsunterstützung
Diese Fallbeispiele zeigen, dass das Pflegegeld in Österreich flexibel verwendet werden kann, um den Alltag zu erleichtern und Betroffene sowie Angehörige zu unterstützen.
Wie kann man Pflegestufe 1 beantragen?
Der Antrag auf Pflegestufe 1 wird bei der zuständigen Pensionsversicherung oder dem Sozialministeriumservice gestellt. Der erste Schritt ist das Ausfüllen des Formulars, das online oder als PDF zum Download bereitsteht. Alle Formulare rund ums Pflegegeld und Anträge finden Sie auf der Online-Plattform oesterreich.gv.at
Alternativ kann der Antrag telefonisch angefordert oder direkt bei der zuständigen Stelle abgeholt und abgegeben werden.
Ablauf des Antragsprozesses:
- Antragsstellung: Reichen Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch ein. Es ist wichtig, vollständige Angaben zu machen, da fehlende Informationen den Prozess verzögern können.
- Prüfung des Antrags: Die Behörde prüft die Angaben und leitet den Vorgang an einen Gutachter weiter.
- Begutachtung: Ein Experte führt eine persönliche Begutachtung durch.
- Bescheid: Nach der Begutachtung wird der Pflegebedarf offiziell festgestellt, und Sie erhalten einen Bescheid über die zuerkannte Pflegestufe.
In der Regel dauert der gesamte Prozess vier bis sechs Wochen. Bei Rückfragen oder fehlenden Dokumenten kann es länger dauern.
Kanäle für die Antragstellung:
- Online: Viele Stellen bieten die Möglichkeit, den Antrag über ein Online-Formular einzureichen.
- Telefonisch: Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Pensionsversicherung oder dem Sozialministeriumservice.
- Persönlich: Alternativ können Sie den Antrag in einer regionalen Servicestelle abgeben.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Die Begutachtung findet meistens zu Hause statt. Dadurch kann der Gutachter die alltägliche Umgebung der pflegebedürftigen Person beurteilen. In Ausnahmefällen kann sie auch in einer Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus durchgeführt werden.
Die Begutachtung wird von einem speziell geschulten Arzt oder Pflegeexperten durchgeführt, der vom Sozialministeriumservice beauftragt wird.
Ablauf der Begutachtung:
- Der Gutachter stellt Fragen zum Gesundheitszustand und den Einschränkungen im Alltag.
- Es wird überprüft, welche Tätigkeiten Betroffene noch eigenständig ausführen können und wo sie Unterstützung benötigen.
- Der Gutachter nimmt körperliche, geistige und psychische Einschränkungen in die Beurteilung auf.
Während der Begutachtung für Pflegestufe 1 dürfen Angehörige anwesend sein und wichtige Informationen beisteuern.
Das ist besonders hilfreich, wenn die pflegebedürftige Person Schwierigkeiten hat, ihre Situation zu schildern.
Die Begutachtung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Der Gutachter dokumentiert die Ergebnisse, die anschließend als Grundlage für die Entscheidung über die Pflegestufe dienen.
Was kann ich machen, wenn Pflegestufe 1 abgelehnt wurde?
Wenn Ihr Antrag auf Pflegestufe 1 abgelehnt wurde, haben Sie das Recht, gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben. Hier sind die nächsten Schritte:
- Bescheid prüfen:
Lesen Sie den Ablehnungsbescheid sorgfältig durch. Oft wird darin erklärt, warum die Pflegestufe nicht zuerkannt wurde. Häufige Gründe sind ein nicht ausreichend hoher Pflegebedarf oder fehlende Nachweise über die Einschränkungen. - Einspruch einlegen:
Sie können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich Einspruch erheben. In Ihrem Schreiben sollten Sie genau darlegen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und welche Punkte Sie für falsch halten. - Zusätzliche Nachweise beibringen:
Falls ärztliche Atteste, Pflegeprotokolle oder andere Dokumente fehlen, reichen Sie diese nach. Solche Unterlagen können helfen, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu belegen. - Beratung nutzen:
Lassen Sie sich von einer Pflegeberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützen. Sie können Ihnen helfen, Ihren Anspruch durchzusetzen und den Widerspruch korrekt zu formulieren. - Neuantrag stellen:
Falls sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert, können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen. In diesem Fall wird der Pflegebedarf erneut überprüft. - Kontakt mit dem Gutachter:
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Begutachtung unvollständig war, können Sie dies im Einspruch anführen und um eine erneute Prüfung bitten.
Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte gut dokumentieren und Kopien aller Unterlagen aufbewahren. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, kann eine Beratung beim Sozialministeriumservice oder einer lokalen Pflegeberatungsstelle hilfreich sein.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegestufe 1
Kann man mit Pflegestufe 1 alleine wohnen?
Ja, Betroffene in Pflegestufe 1 können alleine wohnen, da sie nur leichte Unterstützung im Alltag benötigen. Viele nutzen Pflegegeld, um Angehörige oder eine Haushaltshilfe einzubinden, die bei bestimmten Aufgaben helfen.
Darf man mit Stufe 1 Auto fahren?
In den meisten Fällen dürfen Personen mit Pflegestufe 1 weiterhin Auto fahren, solange sie körperlich und geistig in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Zweifel bestimmt ein Arzt darüber.
Wer zahlt das Alten- oder Pflegeheim bei Pflegestufe 1?
Das Pflegegeld kann für die Kosten eines Alten- oder Pflegeheims verwendet werden. Da es in Pflegestufe 1 aber nicht ausreicht, müssen private Mittel und falls vorhanden zusätzliche Förderungen in Anspruch genommen werden. In Härtefällen können Sozialhilfeträger unterstützen.
Wie kann die Pflegestufe 1 erhöht werden?
Wenn der Pflegebedarf steigt, können Sie eine Neubegutachtung beantragen. Ein Arzt oder Pflegeexperte prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine höhere Pflegestufe erfüllt sind und führt ein neues Gutachten durch.
Wer darf den Betroffenen pflegen?
Pflege kann von Angehörigen, Freunden oder professionellen Pflegekräften übernommen werden. Es gibt keine Vorgabe, wer die Pflege leisten muss oder darf. Sie können das Pflegegeld nutzen, um die Pflege individuell zu organisieren.
Was passiert, wenn der Antrag auf Pflegestufe 1 abgelehnt wird?
Sie können innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben und zusätzliche Nachweise einreichen, wie Arztberichte oder Pflegeprotokolle. Alternativ können Sie bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands einen neuen Antrag stellen.
Kann Pflegegeld ins Ausland mitgenommen werden?
Pflegegeld kann in bestimmten Fällen auch ins Ausland überwiesen werden, wenn sich die pflegebedürftige Person in einem EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz aufhält. Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie beim Sozialministeriumservice.
Kann man Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen gleichzeitig beantragen?
Ja, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen können unabhängig voneinander beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie oft wird überprüft, ob Pflegestufe 1 noch notwendig ist?
Die Überprüfung erfolgt in unregelmäßigen Abständen, je nach individueller Situation. Bei Kindern oder fortschreitenden Erkrankungen kann sie häufiger angesetzt werden.
Wer entscheidet, ob Pflegestufe 1 ausreichend ist?
Die Entscheidung basiert auf dem Gutachten eines Arztes oder Pflegeexperten, der die gesundheitliche Situation und den Pflegebedarf vor Ort bewertet.
Fazit zur Pflegestufe 1
In der ersten und niedrigsten Pflegestufe erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung, um leichte Einschränkungen im Alltag zu bewältigen.
Das Pflegegeld kann flexibel genutzt werden, sei es für Hilfsmittel, eine Haushaltshilfe oder die Entlastung pflegender Angehöriger. Darüber hinaus gibt es Förderungen und steuerliche Vorteile, die den Alltag erleichtern können.
Falls Sie unsicher sind, ob Pflegestufe 1 die richtige Einstufung für Ihre Situation ist oder Sie Unterstützung bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
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