Pflegegrade 1 bis 5: Tabelle und Übersicht 2025
Sie möchten sich über die unterschiedlichen Pflegegrade in Deutschland informieren? Hier finden Sie unsere große und übersichtliche Tabelle über die Pflegegrade 1 bis 5 mit vielen hilfreichen Informationen für Angehörige, Pflegebedürftige und Pflegepersonal.
Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das viele Familien irgendwann betrifft – oft plötzlich und unerwartet.
Dabei tauchen viele Fragen auf: Welche Unterstützung steht einem zu? Wie unterscheiden sich die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5? Und welche Leistungen sind damit verbunden?
Gerade für Angehörige, die sich um einen geliebten Menschen kümmern, kann es schwierig sein, sich im Dschungel der Regelungen zurechtzufinden.
Genau hier möchten wir Ihnen helfen. In diesem Beitrag finden Sie eine übersichtliche Pflegegrade-Tabelle von Grad 1 bis 5, die alle wichtigen Merkmale und Leistungen zusammenfasst.
Zusätzlich erhalten Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema Pflegegeld, Antragsstellung und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. So haben Sie alle wichtigen Fakten auf einen Blick!
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss: Je nach Pflegegrad erhalten Sie 2025 zwischen 131 Euro und 2.299 Euro Zuschuss von der Pflegekasse.
- Höhe: Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto höher die Geld- oder Sachleistungen.
- Einstufung: In welchen Pflegegrad ein Patient eingestuft wird, entscheidet der Medizinische Dienst bei Kassenversicherten oder der Medicproof bei Privatversicherten.
- Antrag: Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, muss ein Antrag bei der Pflegestelle gestellt werden. Anschließend kommt es zu einer Begutachtung
- Widerspruch: Haben Sie das Gefühl, dass Sie oder ein Angehöriger falsch eingestuft wurden, können Sie Widerspruch einlegen.
- Übersicht: Für den besseren Überblick haben wir Ihnen eine Pflegegrade 1 bis 5 Tabelle zusammengestellt, aus der Sie die wichtigsten Informationen entnehmen können.
Inhaltsverzeichnis
- Wichtige Begriffe rund um Pflegegeld und Pflegegrade in Deutschland
- Pflegegrade 1 bis 5: Tabelle
- Neue Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Wo kann ich Pflegegeld beantragen?
- Wie werden die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ermittelt?
- Wie oft wird ein Pflegegrad überprüft?
- Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
- Fazit
Wichtige Begriffe rund um Pflegegeld und Pflegegrade in Deutschland
Was ist Pflegegeld?
Menschen, die pflegebedürftig sind, haben in Deutschland Anspruch auf Pflegegeld. Es soll für Betroffene eine Unterstützung sein, wenn sie keinen Pflegedienst nutzen oder nicht in einem Pflegeheim untergebracht sind, sondern zu Hause gepflegt werden. Gesetzlich festgelegt ist das im § 37 SGB XI.
Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 ausgezahlt und steht zur freien Verfügung. Meistens wird das Pflegegeld von der pflegebedürftigen Person an den pflegenden Angehörigen weitergeleitet. Es kann aber auch in eine Einkaufshilfe, Reinigungskraft oder andere Helfer investiert werden, die im Alltag helfen.
Am meisten Pflegegeld erhalten Personen mit Pflegegrad 5, die zu Hause gepflegt werden.
Eine genaue Übersicht finden Sie in unserer Pflegegrade 1 bis 5 Tabelle.
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Seit der Pflegereform 2024 gibt es eine bedeutende Änderung für pflegende Angehörige, die gleichzeitig berufstätig sind.
Tritt ein akuter Pflegefall in der Familie ein, haben sie die Möglichkeit, bis zu zehn Tage von der Arbeit freizunehmen. In dieser Zeit können sie dringende Angelegenheiten regeln oder die Pflege organisieren. Genau für diesen Zeitraum können sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
Im Gegensatz zu früher kann diese finanzielle Unterstützung nun jedes Jahr in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr auf einmalig pro pflegebedürftige Person begrenzt.
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Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die eine Pflegekraft oder ein ambulanter Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbringt.
Dazu zählen Tätigkeiten wie die Körperpflege, Hilfe beim Essen und Trinken oder Unterstützung im Haushalt.
Die Kosten dafür werden von der Pflegeversicherung übernommen – bis zu einer bestimmten Grenze, die vom Pflegegrad abhängt. Für Pflegebedürftige ist das eine wertvolle Unterstützung, wenn Angehörige die Pflege nicht alleine bewältigen können.
Die Höhe der Pflegesachleistungen reicht von 689 Euro bei Pflegegrad 2 bis hin zu 2.095 Euro bei Pflegegrad 5.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind kleine Alltagshelfer, die den Pflegealltag erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
Das können Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen sein, aber auch technische Hilfsmittel wie Rollatoren, Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme.
Für die „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ zahlt die Pflegekasse bis zu 40 Euro pro Monat – unabhängig vom Pflegegrad. Technische Hilfsmittel werden meist leihweise zur Verfügung gestellt oder nach Beantragung ganz oder teilweise finanziert.
Was fällt unter Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen sind speziell dafür gedacht, pflegende Angehörige zu unterstützen. Sie können genutzt werden, um eine stundenweise Betreuung durch einen ambulanten Dienst zu finanzieren oder um Alltagsbegleiter zu engagieren, die bei Erledigungen, beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen helfen.
Auch die Kosten für Angebote wie Betreuungsgruppen oder Tagespflegeeinrichtungen können über Entlastungsleistungen gedeckt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufen und Pflegegraden?
2017 wurden Pflegestufen in Deutschland durch Pflegegrade ersetzt. Es gibt jetzt viel mehr Individualität und Spielraum, was ein großer Vorteil für Pflegende und Pflegebedürftige ist.
Pflegestufen hatten den Nachteil, dass sie Personen mit psychischen Erkrankungen, Demenz, Alzheimer oder geistigen Einschränkungen häufig außen vor gelassen haben.
Die Pflegestufen waren in drei Stufen eingeteilt, während es heute Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 gibt.
In Österreich wird der Begriff Pflegestufe verwendet, wobei hier 7 Stufen unterschieden werden.

Je höher der Pflegegrad, desto höher die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse.
Pflegegrade 1 bis 5: Tabelle
In dieser Tabelle finden Sie Informationen über die Pflegegrade, ihre Merkmale, finanzielle Leistungen sowie die Anzahl der Punkte, die laut Pflegegutachten nötig sind, um den jeweiligen Pflegegrad zu erreichen.
Insgesamt können im Pflegegutachten 100 Punkte erreicht werden. Wobei 100 Punkte für eine vollständig eingeschränkte Selbstständigkeit und die höchste Pflegestufe, Pflegegrad 5, stehen.
Die Punktzahl im Gutachten zeigt, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und wie umfangreich der Unterstützungsbedarf ausfällt.
Pflegegrad | Merkmal | Entlastungsbetrag 2025 | Pflegegeld 2025 | Sachleistungen 2025 | nötige punkte im Pflegegutachten |
---|---|---|---|---|---|
1 | Leichte Einschränkungen im Alltag, etwa bei der Körperpflege oder beim Führen des Haushalts. | 131 € | – | – | 12,5 bis unter 27 |
2 | Betroffene haben eine eingeschränkte Alltagskompetenz. Sie benötigen regelmäßig Hilfe von außen. | 131 € | 347 € | 796 € | 27 bis unter 47,5 |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. | 131 € | 599 € | 1.497 € | 47,5 bis unter 70 |
4 | Schwerste Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit. | 131 € | 800 € | 1.859 € | 70 bis unter 90 |
5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an den/die pflegende Person. | 131 € | 990 € | 2.299 € | 90 bis 100 |
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 ist der niedrigste Grad. Menschen, die davon betroffen sind, haben eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Sie können ihren Alltag noch größtenteils selbst bewältigen, punktuell benötigen sie aber Hilfe.
Wenn Sie mehr über diesen Pflegegrad erfahren und sich intensiver einlesen möchten, haben wir diesem Thema einen ausführlichen Blogbeitrag gewidmet: Das müssen Sie über Pflegegrad 1 wissen: Leistungen & Ansprüche
Pflegegrad 2
Sobald bei einem Patienten eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird, erhält die betroffene Person den Pflegegrad 2.
Menschen mit Grad 2 benötigen schon etwas mehr Hilfe im Alltag, um sich versorgen zu können.
Erfahren Sie in unserem weiterführenden Artikel alles Wissenswerte über Pflegegrad 2.
Pflegegrad 3
Von Pflegegrad 3 spricht man, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Dann vergibt der Gutachter Pflegegrad 3.
Betroffene sind stark in ihrem Alltag eingeschränkt und brauchen jeden Tag Hilfe von außen. Sie weisen etwa Einschränkungen in der Mobilität oder Kognition auf.
Erfahren Sie, welche Ansprüche und Leitungen Ihnen bei diesem Pflegegrad zustehen: Pflegegrad 3 im Überblick.
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 beschreibt die vorletzte Stufe. Wer hier zugeordnet wird, hat die schwerste Beeinträchtigungen in seiner Selbstständigkeit. Die Fähigkeiten sind stark begrenzt und ohne Hilfe von außen ist das Leben für die Person nicht möglich.
Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Unterstützungsangebote bei diesem Pflegegrad: Alles rund um Pflegegrad 4.
Pflegegrad 5
Der höchste Pflegegrad in Deutschland ist Grad 5. Hier liegt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. An die pflegerische Versorgung sind ganz besondere Anforderungen gegeben.
Einen ausführlichen Beitrag darüber können Sie hier finden: Pflegegrad 5 einfach und verständlich erklärt.
Neue Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Durch die Pflegereform haben nun alle Pflegebedürftigen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Einige gelten erst ab Pflegegrad 2 bis 5, andere auch für Grad 1.
Unabhängig vom Pflegegrad
- Pflegehilfsmittel in der Höhe von 40 Euro
- 131 Euro Entlastungsbetrag bei der häuslichen Pflege
- 4.180 Euro für den barrierefreien Umbau der Wohnung
- Hausnotruf
- Bei der Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe: Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro Person (höchstens jedoch 10.000 Euro pro Wohneinheit), sowie monatlich 215 Euro Wohngruppenzuschlag
Nur für Pflegegrad 2 bis 5
- Pflegegeld, wenn Pflegebedürftige von Angehörigen oder nahestehenden Personen zu Hause gepflegt werden
- Pflegesachleistungen, wenn eine ausgebildete Pflegekraft die Pflege in häuslicher Umgebung übernimmt
- Stationäre Pflege
Zusätzlich können Leistungen wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegende in Anspruch genommen werden.
Wo kann ich Pflegegeld beantragen?
Wenn Sie sich oder Ihre Angehörigen in unserer Pflegegrade 1 bis 5 Tabelle einem Grad, der höher als Pflegegrad 2 ist, zuordnen können, dann haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Pflegegeld steht jedem Menschen zu, dessen Selbstständigkeit körperlich oder kognitiv so beeinträchtigt ist, dass er im Alltag Hilfe braucht.
Man kann Pflegegeld nicht direkt beantragen. Aber Sie können bei der Pflegekasse einen Antrag stellen, dass der/Betroffene auf einen Pflegegrad untersucht wird.
Für den Gutachter muss ersichtlich sein, dass für die betroffene Person eine alleinige Lebensführung ohne Hilfe nicht oder nur sehr schwer möglich ist.
Damit einem Betroffenen Pflegegeld zusteht, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ist die Grundvoraussetzung
- Es muss sich um häusliche Pflege handeln
- Ein Angehöriger oder Ehrenamtlicher kümmert sich unentgeltlich um die Pflege
- Die Pflege muss in einer geeigneten Umgebung und auf geeignete Weise erfolgen
Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?
Grundsätzlich gilt: Da, wo Sie krankenversichert sind, sind Sie auch pflegeversichert. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenden Sie sich an die Krankenkasse.
Haben Sie eine Privatversicherung, sind Sie auch privat pflegeversichert. Nehmen Sie Kontakt mit der Versicherung auf.
Wie werden die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ermittelt?
Um zu ermitteln, in welchen Pflegegrad eine Person fällt, wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse durchgeführt. Wenn Sie eine Privatversicherung haben, wird diese das Unternehmen Medicproof mit einem Gutachten beauftragen.
Der Gutachter erfasst die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen und ordnet die Personen dann der Pflegegrade Tabelle 1 bis 5 zu.
Tabelle Ermittlung von Pflegegraden
Modul | Kategorie | Kriterien | Gewichtung |
---|---|---|---|
1 | Mobilität | Selbstständiger Positionswechsel im Bett Aufstehen aus dem Bett Ins Badezimmer gehen Fortbewegen innerhalb der Wohnung Treppensteigen Halten einer stabilen Sitzposition Aufstehen aus sitzender Position Umsetzen Positionswechsel sitzend |
10 % |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Örtliche und zeitliche Orientierung Erkennen von Personen aus dem Umfeld Gedächtnisleistung Treffen von Entscheidungen Verstehen von Sachverhalten Gefahren und Risiken erkennen Beteiligung an Gesprächen Ausführen von alltagsbezogenen Handlungen Mitteilen von elementaren Bedürfnissen |
7,5 % |
3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Motorische Verhaltensauffälligkeiten Selbstschädigendes Verhalten Verbal und physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verweigerung von Pflegemaßnahmen Nächtliche Unruhe Beschädigung von Gegenständen Vokale Auffälligkeiten |
7,5 % |
4 | Selbstversorgung | Selbstständige Körperpflege Kämmen und rasieren Pflege der Zähne und Prothese Duschen, Baden, Haare waschen Selbstständiges An- und Auskleiden Essen und trinken Benutzen einer Toilette Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz Falls vorhanden: Umgang mit Dauerkatheter |
40 % |
5 | Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen | Selbstständige Medikamenteneinnahme Injektionen Kälte- und Wärmeanwendungen Messen und deuten von Blutzucker Arzt- und Therapeutenbesuche Umgang mit Rollator, Krücken und Prothese Selbstständiger Verbandswechsel und Pflege von Wunden Durchführen von Therapiemaßnahmen zu Hause |
20 % |
6 | Alltagsleben und soziale Kontakte | Tagesablauf gestalten Ablauf des Tages ändern Ruhen und Erholen Schlafen Selbstständige Freizeitbeschäftigung Planung der Zukunft Interaktionen mit Personen im nahen Umfeld und mit fremden Personen Pflege von Kontakten |
15 % |
Nach der Überprüfung
Wenn der Gutachter die kognitiven und körperlichen Einschränkungen geprüft hat, übermittelt er die Informationen an die Pflegekasse. Um einen Anspruch geltend zu machen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Einen formlosen Brief erstellen, in dem hervorgeht, dass Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen möchten.
- Oder Sie nutzen einen Musterbrief bzw. Musterantrag dafür.
Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, sollten Sie unseren Beitrag lesen, in dem wir erklären, wie Sie Pflegegeld richtig beantragen und den Prozess verkürzen können.
Pflegegrade bei besonderen Krankheiten
Die Einstufung in Pflegegrade richtet sich aber nicht nur nach dem allgemeinen Hilfebedarf, sondern auch an Anforderungen, die durch Erkrankungen entstehen.
Je nach Art und Ausprägung der Erkrankung kann sich der Pflegebedarf deshalb stark von der klassischen Pflegegrade 1 bis 5 Tabelle unterscheiden.
Zu diesen Krankheiten zählen unter anderem
- Fibromyalgie
- ALS
- Multiple Sklerose
- Schlaganfall
- COPD
- Osteoporose
- Diabetes
- Dysphagie
- MRSA
- Lungenfibrose
- Epilepsie
- Arthritis
- Dekubitus
- Parkinson
- Demenz
- Arthrose
- Angststörungen
- Depressionen
- Inkontinenz
- Gicht
- Stoma
- Kinderdemenz
- Mukoviszidose
- Chorea Huntington
- FOP
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Pflegekasse.
Wie oft wird ein Pflegegrad überprüft?
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegrad 1 bis 5 zugeordnet werden, bleibt die Stufe vorerst mal gleich. Pflegegrade werden nicht automatisch oder in bestimmten Abständen überprüft. Die Pflegekasse kann eine Überprüfung aber veranlassen:
- Bei Verdacht auf Veränderung des Pflegebedarfs:
Die Kasse kann eine Begutachtung anstoßen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass sich der Zustand des Pflegebedürftigen verändert hat. - Auf Antrag von Angehörigen oder des Pflegebedürftigen:
Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person merklich verschlechtert, können Angehörige oder Betroffene selbst einen Antrag auf Höherstufung stellen. In diesem Fall begutachtet der Medizinische Dienst oder Medicproof die betroffene Person erneut.
Was kann man machen, wenn man in den falschen Pflegegrad eingestuft wird?
Es kann vorkommen, dass die Einstufung in einen Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht – sei es durch unvollständige Unterlagen oder eine fehlerhafte Begutachtung. Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse unzufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Praktische Tipps für den Widerspruch für Pflegegrade 1 bis 5:
- Überprüfen Sie das Gutachten sorgfältig: Welche Punkte wurden nicht oder nur unzureichend berücksichtigt?
- Dokumentieren Sie den Pflegebedarf genau, zum Beispiel durch ein Pflegeprotokoll oder aktuelle ärztliche Berichte.
- Formulieren Sie den Widerspruch klar und sachlich, und legen Sie alle relevanten Nachweise bei.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Pflegegeld ist ideal, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen übernommen wird. Das Geld wird monatlich ausgezahlt und kann flexibel verwendet werden.
Sachleistungen sind ideal, wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird. Darunter fallen Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim Anziehen und im Haushalt.
Die Pflegeversicherung rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab.
In vielen Fällen lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn ein Angehöriger einen Teil der Pflege übernimmt und den Rest an den Pflegedienst abgibt, können beide Leistungen anteilig genutzt werden.
Das Pflegegeld wird dann reduziert und dafür werden die Kosten für die Pflegesachleistungen berücksichtigt.
Fazit
Pflegegrade dienen dazu, den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen festzulegen und bestimmen, welche finanziellen und praktischen Leistungen ihnen zustehen. Mit unserer übersichtlichen Tabelle für die Pflegegrade 1 bis 5 erhalten Sie einen praktischen Überblick über die wichtigsten Leistungen und Merkmale.
Um Pflegegeld zu beantragen, wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse oder Privatversicherung. Nach der Antragstellung wird ein Gutachter hinzugezogen, der die Einstufung des Pflegegrades übernimmt – eine entscheidende Grundlage für die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse.
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