Pflegegrad 5: Das steht Ihnen 2025 zu!
Pflegegrad 5 beschreibt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Pflegeanforderungen“. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um diesen Pflegegrad zu erhalten? Welche Leistungen und Unterstützungen stehen Ihnen zu? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Grad 5 und Ihren Ansprüchen.
Das Leben bringt uns manchmal in Situationen, die uns emotional alles abverlangen.
Wenn ein geliebter Mensch rund um die Uhr Pflege braucht, stehen Angehörige vor enormen Herausforderungen. Ängste, Sorgen und die Frage, wie man alles bewältigen soll, bestimmen oft den Alltag.
Pflegegrad 5 soll in diesen schweren Zeiten unterstützen. Er bietet finanzielle Entlastung und wichtige Hilfen für Betroffene und ihre Familien.
Welche Ansprüche bestehen, welche Leistungen Ihnen helfen können und wie Sie die Pflege organisieren – das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Grade: Pflegegrad 5 steht für die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Pflegeanforderungen“ und ist die höchste Stufe der Pflegegrade in Deutschland.
- Pflegegeld: Betroffene erhalten ab 2025 monatlich 990 Euro Pflegegeld oder können Pflegesachleistungen in Höhe von 2.299Euro nutzen.
- Leistungen: Neben Pflegegeld und Sachleistungen gibt es Ansprüche auf den Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
- Voraussetzungen: Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof bewertet die Beeinträchtigungen in Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung und kognitiven Fähigkeiten.
Inhaltsverzeichnis
- Pflegegrad 5: Definition
- Pflegegrad 5: Leistungen und Ansprüche
- Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?
- Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5?
- Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Überleitungspflege
- Sachleistungen bei Pflegegrad 5
- Teilstationäre und stationäre Pflege bei Pflegegrad 5
- Hilfsmittel bei Pflegegrad 5
- Digitale Pflegeanwendungen
- Zuschüsse für Anpassungen im Wohnraum
- Beratungen und Beratungsbesuche
- Wie viel kostet 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5?
- Pflegegrad 5 Kombinationsleistung: was ist möglich?
- Pflegegrad 5: Fallbeispiele und Leistungen
- Ich möchte Pflegegrad 5 beantragen – wie gehe ich vor?
- Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 5
- Können Personen mit Pflegegrad 5 alleine wohnen?
- Sind Pflegestufe 5 und Pflegegrad 5 dasselbe?
- Wie komme ich von Pflegegrad 4 in Pflegegrad 5?
- Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 5?
- Wie steht es bei Pflegegrad 5 um die Mobilität?
- Werden bei Pflegegrad 5 die Heimkosten übernommen?
- Hat man bei Pflegegrad 5 Anspruch auf eine Putzhilfe?
- Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 5?
- Pflegegrad 5: Voraussetzungen?
- Wie kann man Pflegegrad 5 in der Steuererklärung geltend machen?
- Gibt es bei Grad 5 Urlaubsgeld?
- Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beantragen?
- Gibt es bei Pflegegrad 5 eine Geldleistung für Angehörige?
- Kommt der Arzt bei Pflegegrad 5 nach Hause, oder wie soll ich meinen Angehörigen zu einem Arzt bringen?
- Fazit zum Pflegegrad 5
Pflegegrad 5: Definition
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der fünf Pflegegrade in Deutschland. Dieser Pflegegrad wird im Sozialgesetzbuch als „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonders hohen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ definiert.
Betroffene benötigen in nahezu allen Lebensbereichen Unterstützung. Dazu zählen:
- Selbstversorgung: Hilfe beim Waschen, Anziehen und Essen.
- Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen, Gehen und Liegen.
- Kommunikation: Hilfe beim Verstehen und beim Austausch von Informationen.
- Alltagsgestaltung: Begleitung bei Freizeitaktivitäten und tägliche Betreuung.
Die Pflege wird oft von professionellen Pflegekräften oder Pflegediensten übernommen. Angehörige leisten häufig ebenfalls einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung.
Pflegegrad 5: Abgrenzung zu Grad 4
Der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5 liegt vor allem im Grad der Selbstständigkeit und der finanziellen Unterstützung.
Finanziell:
- Pflegegeld bei Grad 4: 800 Euro (ab 2025).
- Pflegegeld bei Grad 5: 947 Euro (ab 2025).
- Pflegesachleistungen bei Grad 4: 1.859 Euro.
- Pflegesachleistungen bei Grad 5: 2.200 Euro.
Gesundheitlich: Personen mit Pflegegrad 4 können bestimmte Dinge oft noch selbstständig ausführen. Sie schaffen es möglicherweise, mit Unterstützung aufzustehen und kurze Wege zu gehen.
Personen mit Pflegegrad fünf sind vollständig auf Hilfe angewiesen, auch bei einfachsten Bewegungen, wie das Heben eines Arms oder das Drehen im Bett. Personen mit diesem Pflegegrad sind oft bettlägerig.
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Pflegegrad 5: Leistungen und Ansprüche
Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten umfassende Unterstützung von der Pflegekasse. Dazu gehören finanzielle Hilfen, Sachleistungen sowie Angebote zur Entlastung und Betreuung, die den Alltag erleichtern und Angehörige unterstützen sollen.
Pflegegrad fünf bietet die höchsten Leistungen aller Pflegegrade, da Betroffene in fast allen Lebensbereichen vollständig auf Hilfe angewiesen sind. Die Unterstützung umfasst sowohl häusliche als auch stationäre Pflege sowie Zuschüsse und zusätzliche Betreuungsangebote.
Welche Leistungen genau bei diesem Pflegegrad möglich sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 5?
Im Pflegegrad 5 erhalten Betroffene ab 2025 monatlich 947 Euro Pflegegeld, wenn Angehörige oder privat organisierte Personen die Pflege zu Hause übernehmen.
Dieser Betrag wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei für ihre Bedürfnisse eingesetzt werden.
Alternativ stehen Pflegesachleistungen in Höhe von 2.200 Euro monatlich zur Verfügung, wenn die Pflege von einem Pflegedienst übernommen wird. Diese Sachleistungen decken unter anderem Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität oder Alltagsbetreuung ab.
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder andere Maßnahmen, die den Alltag erleichtern können.
Das Pflegegeld und die Sachleistungen können flexibel kombiniert werden, um bestmöglich auf die jeweilige Situation abgestimmt zu sein.
Pflegegrad 5 Geldleistung und Sachleistung Tabelle
Leistung | Unterstützung | Zahlungsweise |
---|---|---|
Kostenlose Pflegeberatung | ja | – |
Pflegegeld | 990 Euro | monatlich |
Pflegesachleistungen | 2.299 Euro | monatlich |
Verhinderungspflege | bis zu 1.685 Euro | pro Kalenderjahr |
Kurzzeitpflege | bis zu 1.854 Euro | pro Kalenderjahr |
Entlastungsbetrag | 131 Euro | monatlich |
Überleitungspflege | bis zu 1.854 Euro | max. 4 Wochen pro Kalenderjahr |
Tages- oder Nachtpflege | 2.085 Euro | monatlich |
Pflegehilfsmittel | 42 Euro | monatlich |
Hausnotruf als technisches Hilfsmittel | 25,50 Euro | monatlich |
Zuschuss Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 Euro | pro Maßnahme |
Gründung Wohngruppe oder Senioren-WG | 2.613 Euro pro Bewohner | einmalig |
Beschäftigung einer Organisationskraft in der Wohngruppe/Senioren-WG | 224 Euro | monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 53 Euro | monatlich |
Vollstationäre Pflege in einem Heim | 2.096 Euro | monatlich |
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5?
Der Entlastungsbetrag beträgt ab 2025 131 Euro monatlich und ist unabhängig vom Pflegegrad. Er steht allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zu und soll dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten und den Alltag zu erleichtern.
Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht direkt ausgezahlt. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse, wenn Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Um den Entlastungsbetrag zu nutzen, reichen Sie die Rechnungen für qualifizierte Betreuungs- oder Entlastungsleistungen bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese Leistungen können etwa von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.
Der Entlastungsbetrag kann für folgende Zwecke eingesetzt werden:
- Unterstützung im Haushalt, z. B. Reinigung oder Einkäufe
- Betreuung zu Hause, z. B. für Gespräche oder gemeinsame Aktivitäten
- Begleitung außer Haus, z. B. Arztbesuche oder Spaziergänge
- Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, z. B. Tagespflege
Die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5
Personen mit Pflegegrad 5 können Unterstützung im Haushalt erhalten, etwa bei Reinigungsarbeiten, Einkäufen oder der Wäschepflege.
Diese Hilfe erleichtert den Alltag, wenn Angehörige oder pflegende Personen die Aufgaben nicht mehr selbst übernehmen können.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden teilweise durch die Pflegekasse abgedeckt. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro kann für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden. Auch nicht genutzte Pflegesachleistungen können anteilig für eine Haushaltshilfe verwendet werden.
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Überleitungspflege
Wenn die häusliche Pflege ausfällt, helfen Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Überleitungspflege. Diese Leistungen entlasten Sie als Angehörige und sichern die Betreuung.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn Betroffene nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation vorübergehend in einem Pflegeheim wohnen.
Ab 2025 übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.854 Euro im Jahr für die Pflegekosten. Betroffene können diese Leistung für 8 Wochen im Jahr nutzen. Unterkunft und Verpflegung müssen aber selbst finanziert werden.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege unterstützt, wenn Angehörige kurzfristig ausfallen, etwa durch Krankheit oder Urlaub.
Ab 2025 stehen 1.685 Euro im Jahr zur Verfügung. Zusätzlich lassen sich 806 Euro aus ungenutzter Kurzzeitpflege übertragen, sodass insgesamt 2.491 Euro möglich sind. Diese Leistung kann flexibel eingesetzt werden.
Überleitungspflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt bietet die Überleitungspflege eine intensive Betreuung, bis die häusliche Pflege wieder organisiert ist.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.854 Euro im Jahr für maximal 4 Wochen. Damit lässt sich der Übergang vom Krankenhaus in den Alltag erleichtern.
Achtung neu: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
Ab Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Statt zwei getrennten Töpfen können Pflegebedürftige und Angehörige dann flexibler über die Leistungen verfügen.
Was ändert sich?
Bislang standen für Verhinderungspflege 1.685 Euro und für Kurzzeitpflege 1.854 Euro jährlich zur Verfügung. Ab Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro eingeführt.
Damit entfällt die bisherige Übertragung von Mitteln zwischen den beiden Leistungen.
Was bedeutet das konkret?
- Mehr Flexibilität: Pflegebedürftige und Angehörige können frei entscheiden, wie sie den Gesamtbetrag nutzen. Ob für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination – die Wahl liegt bei ihnen.
- Einfachere Planung: Die Trennung der Budgets entfällt, wodurch weniger Verwaltungsaufwand entsteht.
- Kein Verfall ungenutzter Mittel: Wer bisher Mittel der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege nicht vollständig nutzte, profitierte nur eingeschränkt. Der gemeinsame Betrag ermöglicht, das Budget vollständig auszuschöpfen.
Diese Änderung soll die Organisation von Pflege erleichtern und Angehörigen mehr Freiraum geben, um Auszeiten besser planen zu können.
Sachleistungen bei Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 bietet die höchsten Sachleistungen. Dadurch soll die professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste finanziell leichter möglich sein. Ab 2025 stehen dafür 2.299 Euro monatlich zur Verfügung.
Zu den Leistungen zählen etwa:
- Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Kämmen oder bei der täglichen Hygiene.
- Ankleiden und Umkleiden: Hilfe beim Anziehen und Wechseln der Kleidung.
- Haushaltshilfe: Unterstützung bei Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder der Reinigung.
- Mobilität: Hilfe beim Gehen, Heben in den Rollstuhl, Transfers oder beim Treppensteigen.
- Medizinische Versorgung: Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme oder beim Wechsel von Verbänden.
- Alltagsbetreuung: Begleitung und Betreuung bei Aktivitäten außer Haus.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse. Wenn Sie die Sachleistungen nutzen, wird das Pflegegeld anteilig reduziert.
Teilstationäre und stationäre Pflege bei Pflegegrad 5
Die teilstationäre und stationäre Pflege unterstützt, wenn die Versorgung zu Hause nicht ausreicht oder nur zeitweise möglich ist.
Die teilstationäre Pflege umfasst die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung. Pflegebedürftige verbringen dort entweder den Tag oder die Nacht, während sie ansonsten zu Hause betreut werden. Diese Pflegeform entlastet Angehörige und fördert den Kontakt zu anderen Menschen.
Ab 2025 übernimmt die Pflegekasse bis zu 2.085 Euro pro Monat. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Betroffene selbst.
Stationäre Pflege bedeutet die Betreuung in einem Pflegeheim, wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Pflegebedürftige erhalten rund um die Uhr Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, medizinischen Aufgaben und sozialen Aktivitäten.
Ab 2025 zahlt die Pflegekasse dafür 2.096 Euro monatlich. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nicht übernommen und müssen privat finanziert werden.
Hilfsmittel bei Pflegegrad 5
Hilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und bieten wertvolle Unterstützung für die Pflege. Mit Pflegegrad 5 stehen Betroffenen und Angehörigen zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung. Wie etwa:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
- Technische Hilfsmittel: Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen oder Aufstehhilfen.
- Kommunikationshilfen: Geräte, die bei Sprach- oder Hörproblemen helfen.
- Mobilitätshilfen: Treppenlifte oder Rampen für barrierefreies Wohnen.
Wie weit werden Hilfsmittel gefördert?
- Die Pflegekasse finanziert Verbrauchsmaterialien mit bis zu 42 Euro monatlich.
- Sie bezuschusst technische Hilfsmittel. Dabei zahlen Sie oft einen Eigenanteil von 10 %, maximal jedoch 25 Euro.
- Für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, wie den Einbau eines Treppenlifts, erhalten Sie bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Der Hausnotruf bei Pflegegrad 5
Ein Hausnotrufsystem erhöht die Sicherheit im Alltag, vor allem bei einem hohen Risiko für Stürze oder anderen Notsituationen. Per Knopfdruck stellt das Gerät eine Verbindung zur Notrufzentrale her, die schnell Hilfe organisiert.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Installation und zahlt eine monatliche Pauschale von 25,50 Euro. Für Zusatzleistungen oder erweiterte Servicepakete müssen Sie selbst aufkommen.
Sie können den Hausnotruf bei der Pflegekasse beantragen. Anbieter von zertifizierten Systemen kümmern sich um die Einrichtung und sorgen für einen zuverlässigen Betrieb.
Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind technische Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern. Sie unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige ab Pflegegrad 1 durch innovative Technologien.
Zu den Anwendungen gehören:
- Erinnerungshilfen für die Medikamenteneinnahme
- Apps, die Mobilität fördern oder Gedächtnistraining anbieten
- Tools zur Organisation von Terminen und Pflegeaufgaben
Die Pflegekasse finanziert ab 2025 monatlich 53 Euro für zertifizierte digitale Pflegeanwendungen. Sie können diese direkt bei der Pflegekasse beantragen, wenn die App den vorgegebenen Standards entspricht.
Digitale Pflegeanwendungen erweitern die Möglichkeiten der Pflege und fördern ein selbstbestimmtes Leben. Gleichzeitig entlasten sie Angehörige bei der Betreuung und Organisation.
Zuschüsse für Anpassungen im Wohnraum
Anpassungen im Wohnraum helfen, das Zuhause sicherer und barrierefreier zu gestalten. Sie unterstützen Pflegebedürftige dabei, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu leben, und erleichtern die Arbeit von Angehörigen und Pflegediensten.
Klassische Maßnahmen sind:
- Einbau von Treppenliften oder Rampen
- Anpassung von Badezimmern, z. B. bodengleiche Duschen oder Haltegriffe
- Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer
- Entfernung von Stolperfallen, wie hohen Türschwellen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse fördert Anpassungen im Wohnraum ab 2025 mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann mehrmals genutzt werden, wenn sich der Pflegebedarf ändert.
Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der Pflegekasse. Dafür müssen Sie einen Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahme einholen und begründen, warum der Bedarf dafür nötig ist.
Nach Genehmigung erfolgt die Auszahlung direkt an den Antragsteller oder den Dienstleister.
Beratungen und Beratungsbesuche
Beratungsbesuche helfen Pflegebedürftigen und Angehörigen, den Pflegealltag besser zu bewältigen. Sie sind verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird.
Bei Pflegegrad 2 und 3 finden sie halbjährlich statt, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Eine Pflegefachkraft kommt nach Hause und gibt praktische Ratschläge, die direkt umgesetzt werden können. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Pflegeberatungen unterstützen bei Fragen zu Leistungen, Hilfsmitteln oder Wohnraumanpassungen. Sie können telefonisch, online oder vor Ort erfolgen und helfen, die Pflege besser zu organisieren.
Beratungen und Besuche bieten Sicherheit und Entlastung, sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Angehörigen. Sie können bei der Pflegekasse beantragt werden, die auch Auskunft über passende Anbieter gibt.
Wie viel kostet 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 5?
Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege unterscheiden sich je nach Region, Qualifikation der Pflegekraft und individuellen Anforderungen. In Deutschland liegen sie durchschnittlich zwischen 2.600 und 3.200 Euro pro Monat.
Bei Pflegegrad 5 stehen ab 2025 folgende Leistungen zur Verfügung:
- Pflegegeld: 990 Euro monatlich.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich.
Zusammen ergibt das einen Betrag von 1.121 Euro monatlich, der für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege genutzt werden kann.
Zusätzlich können Sie Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeleistungen kombinieren, um weitere finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für beide Leistungen eingeführt, der flexibel genutzt werden kann.
Trotz dieser Zuschüsse bleibt oft ein Eigenanteil, den Sie privat tragen müssen. Es ist daher ratsam, die genauen Kosten und möglichen Unterstützungsleistungen zu ermitteln und bei der Pflegekasse nachzufragen.
Unser Service:
Die Organisation einer 24-Stunden-Pflege kann viele Fragen und Herausforderungen mit sich bringen. Humanocare24 unterstützt Sie dabei, eine passende Lösung für Ihre Situation zu finden:
- Individuelle Beratung: Wir besprechen Ihren Bedarf und erstellen ein passendes Betreuungskonzept. Außerdem informieren wir Sie über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
- Pflegevermittlung: Wir finden für Sie eine qualifizierte Pflegekraft, die zu Ihrer Situation passt.
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Pflegegrad 5 Kombinationsleistung: was ist möglich?
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen und Angehörigen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu nutzen.
Das ist ein großer Vorteil für alle, die sowohl auf professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst als auch auf die Unterstützung von Angehörigen setzen.
Pflegebedürftige können einen Teil der Pflegesachleistungen (z. B. Hilfe durch einen Pflegedienst) in Anspruch nehmen. Der ungenutzte Anteil wird dann als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Der prozentuale Anteil richtet sich danach, wie viel des Sachleistungsbudgets tatsächlich genutzt wurde.
Beispiel: Wird nur 60 % der Pflegesachleistungen ausgeschöpft, erhalten Pflegebedürftige 40 % des Pflegegelds zusätzlich.
Welche Vorteile bietet die Kombinationsleistung?
- Flexibilität: Pflege kann individuell an den Bedarf angepasst werden.
- Unterstützung für Angehörige: Durch die anteilige Auszahlung des Pflegegelds erhalten Angehörige finanzielle Entlastung.
- Maximale Nutzung der Leistungen: Unverbrauchte Sachleistungen gehen nicht verloren, sondern fließen in das Pflegegeld ein.
Pflegegrad 5: Fallbeispiele und Leistungen
Ein Fallbeispiel für Pflegegrad 5 kann Ihnen helfen, die Herausforderungen und möglichen Unterstützungen besser zu verstehen.
Hier haben wir zwei Beispiele für Sie zusammengestellt:
Rudolf, 72 Jahre
Rudolf lebt in einem Pflegeheim, seit er vor einem Jahr einen schweren Schlaganfall erlitt. Der Schlaganfall hat nicht nur seine Mobilität vollständig eingeschränkt, sondern auch seine Fähigkeit zu sprechen und sich auszudrücken stark beeinträchtigt.
Er ist bettlägerig und benötigt rund um die Uhr Unterstützung bei allen Tätigkeiten.
Probleme im Alltag:
- Rudolf kann nicht ohne Hilfe gedreht oder umgelagert werden, um Druckstellen zu vermeiden.
- Er benötigt Hilfe bei der Ernährung über eine Magensonde, da er nicht mehr selbstständig essen kann.
- Körperpflege, Mobilisierung und medizinische Versorgung müssen von Pflegepersonal übernommen werden.
Leistungen, die Rudolf bezieht:
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro monatlich, für die Betreuung im Pflegeheim.
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich, für Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.
- Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich, als Teil des Sicherheitssystems im Heim.
- Zuschuss Wohnraumanpassung: 4.180 Euro für die Anpassung des Badezimmers, bevor er ins Heim zog.
Erika, 86 Jahre
Erika lebt seit drei Jahren bei ihrer Tochter Karin, die sie pflegt. Erika leidet an fortgeschrittener Demenz, die sich im letzten Jahr stark verschlechtert hat. Karin hat vor einem Jahr Pflegegrad 5 beantragt und bewilligt bekommen.
Erika erkennt ihre Tochter oft nicht mehr und ist in allen Bereichen des Alltags auf Hilfe angewiesen. Trotz ihrer schweren Einschränkungen legt Karin großen Wert darauf, ihrer Mutter ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.
Damit das möglich ist, hat Karin eine 24-Stunden-Pflegekraft organisiert, die Erika rund um die Uhr versorgt.
Probleme im Alltag:
- Erika benötigt ständige Beaufsichtigung, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
- Sie kann weder alleine essen noch trinken und benötigt intensive Unterstützung.
- Ihre Tochter muss sie bei jedem Schritt begleiten, da Erika keine Orientierung mehr hat.
Leistungen, die Erika bezieht:
- Pflegegeld: 990 Euro monatlich, die Karin für ihre Pflegearbeit erhält.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich, für zusätzliche Unterstützung durch eine Haushaltshilfe.
- Verhinderungspflege: Bis zu 3.539 Euro jährlich, die Karin nutzt, um sich Pausen zu gönnen.
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich, etwa für Inkontinenzmaterial.
- Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich, wenn die 24-Stunden-Pflegekraft eine Auszeit benötigt.
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro monatlich, um die 24-Stunden-Pflege zu finanzieren.
Diese Beispiele zeigen, wie Pflegegrad 5 den Alltag finanziell erleichtert und Pflegebedürftigen sowie Angehörigen die notwendige Unterstützung bietet. Lassen Sie sich von der Pflegekasse beraten, um alle Leistungen optimal zu nutzen.
Ich möchte Pflegegrad 5 beantragen – wie gehe ich vor?
Pflegegrad 5 kann nicht direkt beantragt werden. Stattdessen wird der Grad der Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten) festgestellt.
Der Antrag auf Pflegeleistungen ist die Grundlage für diese Begutachtung.
Um Pflegegrad 5 zu beantragen, reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Diesen Antrag können Angehörige entweder telefonisch, schriftlich oder online über die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse stellen.
So läuft der Prozess ab:
- Antrag stellen: Reichen Sie einen schriftlichen oder formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse ein. Geben Sie dabei die grundlegenden Daten der pflegebedürftigen Person an.
- Terminvereinbarung: Nach Antragstellung vereinbart die Pflegekasse einen Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof.
- Begutachtung vor Ort: Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Dabei bewertet er Bereiche wie Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten.
- Gutachten und Entscheidung: Der Gutachter erstellt einen Bericht, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Pflegegrad festlegt.
- Mitteilung des Pflegegrades: Die Pflegekasse informiert Sie schriftlich über den bewilligten Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen.
Nach der Bewilligung können Sie die Leistungen direkt nutzen. Bei Unklarheiten oder einer Ablehnung des Antrags haben Sie das Recht auf Widerspruch.
Nach diesen Kriterien stellt der Gutachter Pflegegrad 5 fest
Für Pflegegrad 5 ist eine Punktzahl von 90 bis 100 Punkten im Gutachten erforderlich.
Hier sind die Kriterien, nach denen der Pflegegrad ermittelt wird:
Nach diesen Kriterien wird Pflegegrad 5 festgestellt
Kategorie | Was wird untersucht? | Gewichtung (%) |
---|---|---|
Beweglichkeit | Wie gut kann sich die Person bewegen oder ihre Körperhaltung verändern? | 10 % |
Kognitive Fähigkeiten und Kommunikation | Inwieweit kann die Person Situationen erfassen, Entscheidungen treffen und sich verständigen? | 7,5 % |
Verhaltensweisen und emotionale Belastungen | Gibt es Auffälligkeiten im Verhalten oder psychische Belastungen, die regelmäßige Unterstützung erfordern? | 7,5 % |
Alltägliche Selbstversorgung | Benötigt die Person Hilfe bei grundlegenden Aufgaben wie Essen, Körperpflege oder Anziehen? | 40 % |
Behandlungspflege | Ist Hilfe bei medizinischen Maßnahmen wie der Einnahme von Medikamenten oder Verbandswechsel notwendig? | 20 % |
Gestaltung des Tages und soziale Kontakte | Kann die Person ihren Alltag strukturieren oder an sozialen Aktivitäten teilnehmen? | 15 % |
Pflegegrad 5 wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Eine Ablehnung von Pflegegrad 5 kann belastend sein, aber Sie haben die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wichtig ist, die Begründung der Pflegekasse sorgfältig zu prüfen und dann Maßnahmen einzuleiten.
Schritte bei einer Ablehnung:
- Bescheid prüfen: Lesen Sie den Ablehnungsbescheid genau durch und achten Sie auf die Begründung. Oft fehlen bestimmte Informationen oder die Einschätzung des Gutachters erscheint unvollständig.
- Widerspruch einlegen: Reichen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse ein. In Ihrem Schreiben sollten Sie die Gründe für Ihren Widerspruch deutlich darlegen.
- Unterlagen sammeln: Legen Sie ärztliche Befunde, Therapiepläne oder andere Dokumente vor, die den Pflegebedarf belegen. Sie können die Beurteilung unterstützen und Ihre Argumente untermauern.
- Gutachten prüfen lassen: Sie können das Gutachten anfordern und von einer unabhängigen Stelle oder einem Pflegeberater überprüfen lassen. Häufig ergeben sich hier Ansatzpunkte für den Widerspruch.
- Neuen Termin beantragen: Sie können eine erneute Begutachtung beantragen. Beim zweiten Termin ist es sinnvoll, dass Angehörige und/oder Pflegepersonen anwesend sind, um die Situation ausführlich zu schildern.
- Pflegeberatung nutzen: Lassen Sie sich von Pflegeberatern oder Anwälten für Sozialrecht unterstützen. Sie können Ihnen helfen, den Widerspruch professionell zu formulieren und Ihre Rechte durchzusetzen.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Die Pflegekasse prüft Ihren Widerspruch und kann den Bescheid korrigieren oder eine erneute Begutachtung veranlassen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt Ihnen der Weg einer Klage vor dem Sozialgericht offen.
Auch wenn die Ablehnung zunächst entmutigend ist, ist ein sorgfältig begründeter Widerspruch in sehr vielen Fällen erfolgreich.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 5
Können Personen mit Pflegegrad 5 alleine wohnen?
In der Regel ist das Leben allein bei Pflegegrad 5 nicht möglich. Die umfassenden Beeinträchtigungen erfordern eine ständige Betreuung durch Angehörige, Pflegekräfte oder eine stationäre Einrichtung.
Sind Pflegestufe 5 und Pflegegrad 5 dasselbe?
Nein, Pflegestufe 5 und Pflegegrad 5 sind unterschiedliche Systeme. Die Pflegestufen wurden 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 5 entspricht der höchsten Stufe und berücksichtigt körperliche sowie kognitive Einschränkungen.
Wie komme ich von Pflegegrad 4 in Pflegegrad 5?
Ein Wechsel ist möglich, wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verschlechtert. Stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse. Ein Gutachter prüft den aktuellen Pflegebedarf und entscheidet über die neue Einstufung.
Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 5?
Ab 2025 erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 folgende Leistungen:
- Pflegegeld: 990 Euro monatlich bei häuslicher Pflege.
- Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299 Euro monatlich für Pflegedienste.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich.
- Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro monatlich als Zuschuss für ein Pflegeheim.
Wie steht es bei Pflegegrad 5 um die Mobilität?
Personen mit Pflegegrad 5 sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und benötigen umfassende Unterstützung bei Bewegungen wie Aufstehen, Gehen oder Positionswechseln. Oft sind sie auf Hilfsmittel wie Rollstühle angewiesen oder können das Bett gar nicht verlassen. Sie benötigen Hilfe von Pflegekräften oder Angehörigen.
Werden bei Pflegegrad 5 die Heimkosten übernommen?
Die Pflegeversicherung zahlt ab 2025 bei Pflegegrad 5 einen Zuschuss von 2.096 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege. Da die tatsächlichen Heimkosten oft höher liegen, tragen Betroffene oder Angehörige die verbleibenden Kosten selbst. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden.
Hat man bei Pflegegrad 5 Anspruch auf eine Putzhilfe?
Ja, der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Putzhilfe verwendet werden. Zusätzlich können bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen für solche Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 wird zugewiesen, wenn im Begutachtungsverfahren eine Punktzahl zwischen 90 und 100 erreicht wird.
Pflegegrad 5: Voraussetzungen?
Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Dies wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes festgestellt, das verschiedene Lebensbereiche bewertet.
Wie kann man Pflegegrad 5 in der Steuererklärung geltend machen?
Pflegebedürftige können ihre Pflegekosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu zählen Ausgaben für Pflegehilfsmittel, ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflege. Pflegende Angehörige dürfen den Pflege-Pauschbetrag nutzen, der bei Pflegegrad 5 jährlich 1.800 Euro beträgt.
Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, sollten Sie alle Belege sammeln und die Ausgaben genau dokumentieren. Lassen Sie sich von einem Steuerberater unterstützen, um alle Abzugsmöglichkeiten vollständig auszuschöpfen.
Gibt es bei Grad 5 Urlaubsgeld?
Nein, die Pflegeversicherung sieht kein spezielles Urlaubsgeld für Pflegebedürftige vor. Allerdings können Leistungen wie die Verhinderungspflege genutzt werden, um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beantragen?
Ja, Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Diese Kombinationsleistung ermöglicht es, einen Teil der Pflegesachleistungen (z. B. durch einen Pflegedienst) zu nutzen und den ungenutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld auszahlen zu lassen. Der genaue Betrag hängt vom Verhältnis der genutzten Sachleistungen ab.
Gibt es bei Pflegegrad 5 eine Geldleistung für Angehörige?
Ja, Angehörige, die Pflege übernehmen, erhalten das monatliche Pflegegeld. Ab 2025 beträgt es bei Pflegegrad 5 990 Euro. Dieses Geld dient als Anerkennung für die Pflege und kann frei verwendet werden, etwa zur Deckung von Ausgaben im Pflegealltag.
Kommt der Arzt bei Pflegegrad 5 nach Hause, oder wie soll ich meinen Angehörigen zu einem Arzt bringen?
Ärzte bieten Hausbesuche an, wenn der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen einen Besuch in der Praxis nicht erlaubt. Hausbesuche müssen direkt mit dem Arzt vereinbart werden. Alternativ können Krankentransporte organisiert werden, die vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden. Fragen Sie die Krankenkasse oder den behandelnden Arzt, wie ein Transport am besten organisiert wird.
Fazit zum Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 bietet die umfangreichste Unterstützung für Menschen mit der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Kombination aus finanziellen Leistungen, Sachleistungen und spezifischen Förderungen entlastet sowohl Betroffene als auch ihre Angehörigen erheblich.
Trotz der hohen Zuschüsse bleiben individuelle Herausforderungen bestehen, insbesondere bei der Organisation der Pflege und der Deckung von zusätzlichen Kosten. Es ist wichtig, alle verfügbaren Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen auszuschöpfen.
Pflegegrad 5 erfordert nicht nur eine umfassende Betreuung, sondern auch eine enge Zusammenarbeit zwischen Angehörigen, Pflegediensten und der Pflegekasse. Informieren Sie sich genau, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, um den Alltag für alle Beteiligten bestmöglich zu gestalten.
Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie umfassend!