Pflegegrad 4: Das müssen Sie 2025 wissen!
Pflegegrad 4 bedeutet die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Doch welche Voraussetzungen sind nötig, um diesen Pflegegrad zu erhalten? Welche Leistungen stehen Betroffenen zu? In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Details zu Grad 4 und Ihren Ansprüchen.
Es gibt Momente im Leben, die uns emotional und körperlich an unsere Grenzen bringen.
Wenn ein geliebter Mensch fast vollständig auf Hilfe angewiesen ist, entstehen Sorgen, Ängste und oft ein Gefühl der Überforderung.
Diese Situation verlangt Kraft und Unterstützung – sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen.
Genau dafür gibt es den Pflegegrad 4. Er soll Ihnen dabei helfen, den Alltag besser zu bewältigen und Sie finanziell zu unterstützen.
Pflegegrad 4: Was steht einem zu? Welche Leistungen können Sie nutzen und wie organisieren Sie die Pflege am besten? Das erfahren Sie jetzt!
Das Wichtigste in Kürze
- Grade: Pflegegrad 4 steht für eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und ist die zweithöchste Stufe der Pflegegrade in Deutschland.
- Pflegegeld: Betroffene erhalten ab 2025 monatlich 847 Euro Pflegegeld oder können Pflegesachleistungen in Höhe von 1.933 Euro nutzen.
- Leistungen: Neben Pflegegeld und Sachleistungen gibt es Ansprüche auf den Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen.
- Voraussetzungen: Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof ermittelt den Unterstützungsbedarf in Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.
Inhaltsverzeichnis
- Pflegegrad 4: Definition
- Pflegegrad 4: Leistungen und Ansprüche
- Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?
- Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4?
- Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Überleitungspflege
- Achtung neu: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
- Sachleistungen bei Pflegegrad 4
- Teilstationäre und vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4
- Hilfsmittel bei Pflegegrad 4
- Digitale Pflegeanwendungen
- Zuschüsse für Anpassungen im Wohnraum
- Beratungen und Beratungsbesuche
- Pflegegrad 4 Kombinationsleistung: was ist möglich?
- Wie hoch ist der Pflegeaufwand bei Pflegegrad 4?
- Wie viel kostet eine 24-Stunden-Pflege zu Hause bei Pflegegrad 4?
- Pflegegrad 4: Fallbeispiele und Leistungen
- Ich möchte Pflegegrad 4 beantragen – wie gehe ich vor?
- Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4
- Können Personen mit Pflegegrad 4 alleine wohnen?
- Sind Pflegestufe 4 und Pflegegrad 4 dasselbe?
- Wie komme ich von Pflegegrad 3 in Pflegegrad 4?
- Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 4?
- Werden bei Pflegegrad 4 Heimkosten übernommen?
- Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 4?
- Pflegegrad 4: Voraussetzungen?
- Gibt es in Pflegegrad 4 Urlaubsgeld?
- Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beantragen?
- Gibt es bei Pflegegrad 4 eine Geldleistung für Angehörige?
- Wie viel kostet das Pflegeheim bei Demenz Pflegegrad 4?
- Wo kann ich in der Steuererklärung Pflegegrad 4 eintragen?
- Bekommt man bei Pflegegrad 4 einen Schwerbehindertenausweis?
- Fazit zum Pflegegrad 4
Pflegegrad 4: Definition
Menschen mit Pflegegrad 4 haben laut Sozialgesetzbuch eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und benötigen umfassende Unterstützung in fast allen Lebensbereichen.
Pflegegrad 4 ist einer von fünf Pflegegraden in Deutschland. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten oder durch Medicproof bei Privatversicherten.
Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das für alle Pflegegrade einheitlich verwendet wird.
Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Sie im Pflegegutachten von 100 möglichen Punkten 70 bis 90 Punkte erreichen. Diese Punktzahl spiegelt den hohen Pflegebedarf wider, der für Betroffene besteht.
Betroffene sind in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf intensive Unterstützung angewiesen und können viele Aufgaben ohne Hilfe nicht mehr bewältigen.
Zu den häufigsten Unterstützungsbereichen gehören:
- Körperpflege, wie Waschen, Anziehen, Rasieren oder Zahnpflege.
- Ernährung, einschließlich Unterstützung beim Essen und Trinken oder vollständige Nahrungsaufnahme durch Helfer.
- Toilettengang, wie Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, dem Wechseln von Inkontinenzprodukten oder der Intimhygiene.
- Haushaltsführung, etwa Einkaufen, Kochen, Putzen oder andere tägliche Aufgaben.
- Mobilität, etwa Transfers vom Bett in den Rollstuhl, Treppensteigen oder das Verlassen der Wohnung.
- Betreuung, wie Unterstützung bei Medikamenteneinnahme, Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen oder der Kommunikation.
Die Unterstützung kann durch Angehörige, stundenweise professionelle Pflegekräfte oder 24-Stunden-Betreuung zu Hause erfolgen. Abhängig von persönlichen Bedürfnissen und den verfügbaren Ressourcen. Ziel ist es, den Alltag von Betroffenen und ihren Angehörigen zu erleichtern.
Pflegegrad 4: Abgrenzung zu Grad 3 und 5
Pflegegrad 4 bedeutet einen deutlich höheren Unterstützungsbedarf als Pflegegrad 3. Betroffene sind in den meisten Bereichen ihres Alltags vollständig auf Hilfe angewiesen, da ihre Selbstständigkeit stark eingeschränkt ist.
Im Vergleich zu Pflegegrad 5 sind die Einschränkungen bei Grad 4 jedoch weniger extrem. Personen mit Pflegegrad 5 benötigen oft durchgehend intensive Betreuung und können viele grundlegende Tätigkeiten gar nicht mehr ausführen.
Ein Beispiel:
Personen mit Pflegegrad 3 können häufig noch selbstständig essen, wenn das Essen vorbereitet wurde. Bei Pflegegrad 4 hingegen ist oft vollständige Unterstützung nötig, da Betroffene das Besteck nicht mehr vollständig allein halten oder führen können. In vielen Fällen müssen sie gefüttert werden.
Die Leistungen steigen mit jedem höheren Pflegegrad. Pflegegrad 4 bietet mehr finanzielle und sachliche Unterstützung als Grad 3, jedoch weniger als Grad 5.
Diese Abgrenzung hilft, den Pflegebedarf einzuschätzen und passende Maßnahmen zu treffen.
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Pflegegrad 4: Leistungen und Ansprüche
Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf umfassende Unterstützung durch die Pflegekasse. Dazu zählen finanzielle Leistungen, Sachleistungen sowie Betreuungs- und Entlastungsangebote für Betroffene und Angehörige.
Mit Pflegegrad 4 stehen Betroffenen erweiterte Leistungen zur Verfügung. Sie benötigen in nahezu allen Lebensbereichen intensive Unterstützung. Diese Leistungen umfassen häusliche und stationäre Pflege sowie Zuschüsse bei Pflegegrad 4.
Welche konkreten Leistungen bei Pflegegrad 4 möglich sind, sehen wir uns im Detail an.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?
Im Pflegegrad 4 erhalten Betroffene ab 2025 monatlich 800 Euro Pflegegeld, wenn Angehörige oder privat organisierte Personen die Pflege zu Hause übernehmen.
Dieser Betrag wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann je nach Bedarf eingesetzt werden.
Alternativ stehen Pflegesachleistungen in Höhe von 1.859 Euro pro Monat zur Verfügung, wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt.
Zusätzlich gibt es Zuschüsse bei Pflegegrad 4 für Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen und weitere Leistungen, die den Alltag erleichtern können.
Das Pflegegeld oder die Sachleistungen können flexibel kombiniert und an die jeweilige Situation angepasst werden.
Pflegegrad 4 Geldleistung und Sachleistung Tabelle
Leistung | Unterstützung | Zahlungsweise |
---|---|---|
Kostenlose Pflegeberatung | ja | – |
Pflegegeld | 800 Euro | monatlich |
Pflegesachleistungen | 1.859 Euro | monatlich |
Verhinderungspflege | bis zu 1.748 Euro | pro Kalenderjahr |
Kurzzeitpflege | bis zu 1.854 Euro | pro Kalenderjahr |
Entlastungsbetrag | 131 Euro | monatlich |
Überleitungspflege | 1.845 Euro | max. 4 Wochen pro Kalenderjahr |
Tages- oder Nachtpflege | 1.748 Euro | monatlich |
Pflegehilfsmittel | 42 Euro | monatlich |
Hausnotruf als technisches Hilfsmittel | 25,50 Euro | monatlich |
Zuschuss Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 Euro | pro Maßnahme |
Gründung Wohngruppe oder Senioren-WG | 2.613 Euro pro Bewohner | einmalig |
Beschäftigung einer Organisationskraft in der Wohngruppe/Senioren-WG | 228 Euro | monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 53 Euro | monatlich |
Vollstationäre Pflege in einem Heim | 1.932 Euro | monatlich |
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4?
Der Entlastungsbetrag beträgt bei Pflegegrad 4 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt für alle fünf Pflegegrade in Deutschland und ist unabhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit gleich hoch.
Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Betroffene können den Entlastungsbetrag etwa für folgende Leistungen nutzen:
- Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, die bei der Betreuung oder Begleitung unterstützen.
- Haushaltshilfen, die bei Reinigungsarbeiten, Kochen oder Einkäufen helfen.
- Betreuungsangebote, die pflegende Angehörige entlasten und Betreuungslücken schließen.
Die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 können Betroffene Unterstützung im Haushalt in Anspruch nehmen. Diese Hilfe wird oft über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich finanziert.
Die Haushaltshilfe kann bei verschiedenen Aufgaben unterstützen, darunter:
- Reinigung der Wohnung, um die Lebensumgebung sauber und hygienisch zu halten.
- Wäsche waschen, bügeln oder aufräumen.
- Hilfe beim Einkaufen und der Zubereitung von Mahlzeiten.
Wenn die Kosten der Haushaltshilfe den Entlastungsbetrag übersteigen, können zusätzliche Leistungen über die Pflegesachleistungen abgedeckt werden. Bei Pflegegrad 4 stehen 1.859 Euro monatlich zur Verfügung, die direkt mit einem anerkannten Pflegedienst abgerechnet werden.
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Überleitungspflege
Menschen mit Pflegegrad 4 können verschiedene Pflegeformen nutzen, wenn die häusliche Betreuung vorübergehend nicht möglich ist.
Dazu gehören Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Überleitungspflege, die für Entlastung in besonderen Situationen sorgen.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege wird in Anspruch genommen, wenn Betroffene nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation vorübergehend in einem Pflegeheim betreut werden müssen.
Die Kosten für Kurzzeitpflege bei Pflegestufe 4 werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1.854 Euro pro Jahr übernommen.
Jährlich können Betroffene dieses Angebot maximal 8 Wochen nutzen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen privat getragen werden – übernommen werden nur die Kosten für die Pflege.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege greift, wenn pflegende Angehörige zeitweise ausfallen, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub.
Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 1.748 Euro pro Jahr. Zusätzlich können 806 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege übertragen werden. So stehen insgesamt 2.491 Euro zur Verfügung.
Überleitungspflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann Überleitungspflege sinnvoll sein. Vor allem dann, wenn Betroffene vorübergehend eine intensivere Betreuung benötigen.
Dafür übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.854 Euro für maximal 4 Wochen jährlich.
Achtung neu: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingeführt, unabhängig vom Pflegegrad.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können diesen Betrag flexibel auf beide Pflegeformen verteilen.
Wichtige Änderungen ab Juli 2025:
- Flexibler Jahresbetrag: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Betrag von 3.539 Euro.
- Maximale Nutzungsdauer: Beide Pflegeformen können jeweils bis zu acht Wochen jährlich genutzt werden.
- Wegfall der Vorpflegezeit: Die bisherige Voraussetzung, dass eine Person mindestens sechs Monate gepflegt wurde, entfällt. Dadurch können Leistungen schneller beantragt werden.
- Weiterzahlung des Pflegegeldes: Während der Nutzung wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen hälftig weitergezahlt.
- Transparenz: Pflegebedürftige und Angehörige erhalten genaue Informationen darüber, wie viel des Jahresbetrags noch verfügbar ist.
Diese Änderungen machen die Leistungen flexibler und verbessern die Planung und Nutzung der Pflegeangebote.
Sie bieten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und ihren Angehörigen mehr Möglichkeiten, kurzfristige Herausforderungen zu bewältigen.
Sachleistungen bei Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen, die professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste finanzieren. Ab 2025 stehen Ihnen dafür 1.859 Euro monatlich zur Verfügung.
Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Hilfe bei der Körperpflege, wie Waschen, Kämmen oder Hygiene.
- Unterstützung beim Anziehen und Wechseln von Kleidung.
- Hilfe im Haushalt, wie Einkaufen, Kochen oder Reinigung.
- Betreuung bei der Mobilität, wie Transfers, Begleitung oder Treppensteigen.
- Medizinische Unterstützung, etwa bei der Medikamenteneinnahme oder Verbandswechsel.
Wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wird der Anspruch auf Pflegegeld anteilig reduziert. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
Teilstationäre und vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4
Wenn Sie Pflegegrad vier haben, können Sie teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen.
Diese Pflegeformen kommen Ihnen zu Gute, wenn eine Betreuung zu Hause nicht mehr ausreichend ist oder Angehörige an ihre Grenzen stoßen.
Teilstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege umfasst Tages- oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung. Betroffene verbringen dabei einen Teil des Tages oder der Nacht in der Einrichtung und kehren anschließend nach Hause zurück.
Diese Pflegeform eignet sich für Menschen, die tagsüber oder nachts intensive Betreuung benötigen, aber in ihrer gewohnten Umgebung leben möchten.
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 1.748 Euro, die ausschließlich für Pflegeleistungen genutzt werden können. Kosten für Verpflegung und Unterkunft müssen selbst getragen werden.
Vollstationäre Pflege
Bei der vollstationären Pflege leben Betroffene dauerhaft in einem Pflegeheim, da der Pflegebedarf zu Hause nicht mehr gedeckt werden kann.
Die Pflegekasse übernimmt dabei die reinen Pflegekosten, die je nach Einrichtung variieren. Für Betroffene mit Pflegegrad 4 beträgt der Zuschuss zur vollstationären Pflege 1.932 Euro monatlich.
Hilfsmittel bei Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die Sicherheit erhöhen. Die Pflegekasse unterstützt bei diesen Hilfsmitteln finanziell.
Zu den häufigsten Hilfsmitteln gehören:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen (bis zu 42 Euro monatlich).
- Technische Hilfsmittel, etwa Pflegebetten, Rollstühle oder Aufstehhilfen. Sie werden oft leihweise bereitgestellt.
- Angepasste Hilfen, wie Haltegriffe, rutschfeste Matten oder Treppenlifte, um die Mobilität zu verbessern.
Für einige Hilfsmittel, wie Pflegebetten oder Rollstühle, benötigen Sie ein ärztliches Rezept. Andere, wie Verbrauchsmaterialien, können Sie direkt über die Vertragspartner der Pflegekasse beziehen.
Die Kostenübernahme erfolgt meistens vollständig oder mit einem geringen Eigenanteil.
Der Hausnotruf bei Pflegegrad 4
Ein Hausnotruf bietet Menschen Sicherheit, die allein leben oder sturzgefährdet sind. Mit Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse monatlich 25,50 Euro der Kosten für einen Hausnotruf.
Der Hausnotruf besteht aus einem tragbaren Sender, der rund um die Uhr mit einer Notrufzentrale verbunden ist.
Im Notfall genügt ein Knopfdruck, um Hilfe zu rufen. Die Zentrale organisiert Unterstützung, sei es durch Angehörige, Pflegedienste oder Rettungskräfte.
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach anerkannten Anbietern.
Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag durch Apps oder digitale Tools. Sie fördern die Selbstständigkeit, verbessern die Organisation der Pflege und bieten praktische Hilfen.
Zu den häufigsten Einsatzmöglichkeiten zählen:
- Erinnerungen an die Einnahme von Medikamenten oder Arzttermine.
- Sturzprävention durch Trainingsprogramme für Mobilität und Gleichgewicht.
- Kommunikationstools, um mit Pflegediensten oder Angehörigen in Kontakt zu bleiben.
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 50 Euro für digitale Pflegeanwendungen. Um diese Leistungen zu nutzen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Zuschüsse für Anpassungen im Wohnraum
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können ihre Wohnung barrierefrei umbauen lassen und dafür Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme erhalten.
Die Pflegekasse unterstützt bei solchen Anpassungen, damit der Alltag sicherer wird und die Pflege einfacher gelingt.
Viele Betroffene nutzen den Zuschuss für Maßnahmen wie:
- Einbau einer ebenerdigen Dusche, um Stürze im Bad zu vermeiden.
- Verbreiterung von Türen, damit Rollstühle oder Gehhilfen problemlos durchpassen.
- Montage von Haltegriffen, die das Aufstehen und Bewegen erleichtern.
- Einbau eines Treppenlifts, um Etagen ohne Hilfe erreichen zu können.
Reichen Sie den Antrag rechtzeitig bei der Pflegekasse ein und legen Sie einen Kostenvoranschlag sowie eine Begründung vor. Arbeiten dürfen erst nach der Genehmigung beginnen, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Beratungen und Beratungsbesuche
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Dieser wird von einem anerkannten Pflegedienst oder einer Pflegefachkraft durchgeführt und dient dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen.
Während des Beratungstermins erhalten Angehörige und Pflegebedürftige praktische Tipps, um die Pflege im Alltag besser zu gestalten.
Themen können sein:
- Der richtige Einsatz von Hilfsmitteln.
- Erleichterungen bei körperlicher Pflege.
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Zusätzlich bietet die Pflegekasse freiwillige Schulungen und Pflegekurse für Angehörige an. Diese Angebote helfen, sich auf die Pflege vorzubereiten oder das vorhandene Wissen zu erweitern.
Pflegegrad 4 Kombinationsleistung: was ist möglich?
Mit der Kombinationsleistung lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel miteinander verbinden. Das ist sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, aber zusätzlich ein Pflegedienst benötigt wird.
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld anteilig, abhängig davon, wie viele Sachleistungen genutzt werden. Wird etwa die Hälfte der Sachleistungen in Anspruch genommen, erhalten Pflegebedürftige auch die Hälfte des Pflegegelds.
Beispiel für die Kombinationsleistung:
- Pflegesachleistungen: 929,50 Euro (50 % von 1.859 Euro).
- Pflegegeld: 400 Euro (50 % von 800 Euro).
Diese Regelung gibt Angehörigen und Pflegebedürftigen mehr Spielraum bei der Pflegeplanung.
Wie hoch ist der Pflegeaufwand bei Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegeaufwand ist entsprechend hoch. Betroffene benötigen in nahezu allen Bereichen des Alltags Unterstützung, oft rund um die Uhr.
Typische Unterstützungsbereiche:
- Hilfe bei der Körperpflege, wie Waschen, Kämmen, Toilettengang und Zahnpflege.
- Unterstützung beim Essen, häufig bis hin zum Füttern.
- Hilfen bei der Mobilität, etwa Transfers oder Treppensteigen.
- Betreuung im Haushalt, wie Kochen, Putzen und Einkaufen.
Der hohe Pflegeaufwand erfordert oft die Kombination aus professioneller Pflege, Unterstützung durch Angehörige und technischen Hilfsmitteln.
Welche Unterstützung gibt es für häusliche Pflege bei Grad 4?
Die Pflegekasse bietet bei häuslicher Pflege umfangreiche finanzielle und praktische Hilfen. Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld, Sachleistungen oder einer Kombination aus beidem wählen.
Zur Verfügung stehen:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Zuschüsse für Hilfsmittel, wie Pflegebetten, Haltegriffe oder Rollstühle.
Die Pflegekasse unterstützt auch durch Schulungen und Beratungseinsätze für pflegende Angehörige. Wer möchte, kann eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegefachleistungen wählen, um die Betreuung flexibler zu gestalten.
Wie viel kostet eine 24-Stunden-Pflege zu Hause bei Pflegegrad 4?
Wenn Sie als Angehöriger die Last der Pflege nicht mehr alleine tragen können, die pflegebedürftige Person aber weiterhin zu Hause leben möchte und soll, können Sie 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen.
Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 4 hängen von vielen Faktoren ab. Durchschnittlich liegen sie zwischen 2.500 und 3.800 Euro pro Monat.
Finanzielle Unterstützung:
- Pflegegeld: Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie monatlich 800 Euro.
- Entlastungsbetrag: Zusätzlich stehen Ihnen 131 Euro monatlich für entlastende Angebote zur Verfügung.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Jährlich können bis zu 3.539 Euro für diese Leistungen genutzt werden.
Diese Zuschüsse können die Gesamtkosten der 24-Stunden-Pflege reduzieren.
Unser Service:
Die Organisation einer 24-Stunden-Pflege kann emotional und finanziell herausfordernd sein. Wir bei Humanocare24 sind spezialisiert darauf, Sie in allen Bereichen zu unterstützen:
- Beratung: Wir analysieren gemeinsam Ihren Bedarf und erstellen ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept. Außerdem klären wir alle finanziellen Möglichkeiten.
- Vermittlung: Wir helfen Ihnen, eine qualifizierte Pflegekraft zu finden, die Ihren Anforderungen entspricht.
- Finanzielle Fragen: Wir beraten Sie zu Zuschüssen, Anträgen und möglichen Einsparungen.
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Pflegegrad 4: Fallbeispiele und Leistungen
Fallbeispiele für Pflegegrad 4 zeigen, welche Herausforderungen der Alltag mit sich bringt und wie die verfügbaren Leistungen Betroffene und Angehörige unterstützen können.
Hier haben wir zwei Beispiele für Sie zusammengestellt:
Georg, 72 Jahre
Georg lebt mit seiner Frau Maria in einer Wohnung mit Fahrstuhl. Vor drei Jahren erlitt er einen schweren Herzinfarkt, der seine Mobilität stark eingeschränkt hat.
Zusätzlich leidet er an fortschreitender Muskelschwäche, die viele alltägliche Aufgaben unmöglich macht.
Maria kümmert sich täglich um Georg, doch die hohe Belastung überfordert sie zunehmend.
Probleme im Alltag:
- Georg ist nicht in der Lage, ohne Unterstützung aus dem Bett aufzustehen.
- Er benötigt Hilfe beim Essen, da er nicht mehr selbstständig greifen kann.
- Ohne Unterstützung und Rollstuhl kann er die Wohnung nicht verlassen.
Leistungen, die Georg bezieht:
- Pflegegeld: 800 Euro monatlich, die Maria für ihre Pflegearbeit erhält.
- Pflegesachleistungen: 1.859 Euro monatlich, für Unterstützung durch einen Pflegedienst.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich, den Maria für eine Haushaltshilfe nutzt.
- Verhinderungspflege: Bis zu 2.491 Euro jährlich, wenn Maria Erholungspausen benötigt.
- Technische Hilfsmittel: Ein Pflegebett und ein elektrischer Rollstuhl wurden bezuschusst.
- Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich, für schnelle Hilfe im Notfall.
- Kurzzeitpflege: 1.932 Euro jährlich, nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt.
Gertrude, 83 Jahre
Gertrude lebt seit einem Jahr in einer betreuten Wohngruppe für Senioren. Nach einem schweren Sturz und einer Hüftoperation hat sie sich nie vollständig erholt.
Zusätzlich leidet sie an Bluthochdruck und Diabetes, die regelmäßige medizinische Betreuung erfordern.
Die Wohngruppe bietet ihr die Möglichkeit, in einer Gemeinschaft zu leben und dennoch individuell betreut zu werden. Eine Pflegekraft unterstützt sie bei den täglichen Aufgaben.
Probleme im Alltag:
- Gertrude kann ohne Hilfe keine Treppen steigen oder lange Strecken laufen.
- Sie benötigt Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten und der Blutzuckerkontrolle.
- Die Zubereitung von Mahlzeiten ist allein nicht mehr möglich.
Leistungen, die Gertrude bezieht:
- Pflegesachleistungen: 1.859 Euro monatlich, die für die Betreuung in der Wohngruppe genutzt werden.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich, für zusätzliche Betreuungsangebote innerhalb der Wohngruppe.
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich, zum Beispiel für Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.
- Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich, für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung.
- Zuschuss für Wohnraumanpassung: 4.180 Euro, für den Einbau eines Treppenlifts vor ihrem Umzug.
Diese Beispiele zeigen, wie umfangreich und unterschiedlich die Unterstützung bei Pflegegrad 4 sein kann. Die Leistungen helfen, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und Angehörige zu entlasten.
Kontaktieren Sie die Pflegekasse, um mehr über mögliche Unterstützung zu erfahren.
Ich möchte Pflegegrad 4 beantragen – wie gehe ich vor?
Damit Sie von den finanziellen Zuschüssen profitieren können, müssen Sie zuerst einen Antrag stellen. Nach der Genehmigung können Sie Leistungen beziehen. Aber ab wann bekommt man Pflegegrad 4?
Sie können diesen Pflegegrad nicht direkt beantragen. Stattdessen wird der Pflegegrad durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof zugewiesen. Der Gutachter prüft den Pflegebedarf und meldet ihn an die Pflegekasse. Um diesen Prozess zu starten, folgen Sie diesen Schritten:
- Antrag stellen:
Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Sie können den Antrag formlos per Telefon, E-Mail, über die Website oder schriftlich stellen. - Begutachtung durch den Medizinischen Dienst:
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten). Ein Gutachter besucht Sie zu Hause, um den Pflegebedarf zu ermitteln. - Ab wann bekommt man Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird gewährt, wenn im Gutachten zwischen 70 und unter 90 Punkte erreicht werden. Diese Punktzahl zeigt den hohen Unterstützungsbedarf, den Betroffene in allen Lebensbereichen haben. - Bescheid der Pflegekasse:
Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über die Einstufung. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Zuweisung des Pflegegrads. - Leistungen nutzen:
Nach der Genehmigung des Pflegegrads können Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder andere Unterstützungen in Anspruch nehmen.
Nach diesen Kriterien stellt der Gutachter Pflegegrad 4 fest
Kategorie | Was wird geprüft? | Gewichtung (%) |
---|---|---|
Mobilität | In welchem Maße kann sich die Person eigenständig fortbewegen oder ihre Position verändern? | 10 % |
Denken und Kommunikation | Wie gut kann die Person Situationen verstehen, Entscheidungen treffen und mit anderen kommunizieren? | 7,5 % |
Psychische Probleme und Verhalten | Bestehen psychische Belastungen oder Verhaltensauffälligkeiten, die regelmäßige Betreuung erfordern? | 7,5 % |
Selbstständigkeit im Alltag | Kann die Person grundlegende Tätigkeiten wie Körperpflege, Anziehen oder Essen allein bewältigen? Wo sind die Grenzen? | 40 % |
Medizinische und therapeutische Anforderungen | Ist Unterstützung bei Behandlungen, Medikamenten oder Verbandswechseln notwendig? | 20 % |
Alltagsgestaltung und soziale Teilhabe | Wie gut kann die Person ihren Tag strukturieren und soziale Kontakte pflegen? | 15 % |
Pflegegrad 4 wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Wenn die Pflegekasse den Antrag auf Pflegegrad 4 ablehnt, können Sie Widerspruch einlegen. So können Sie den Pflegebedarf erneut prüfen lassen und ein neues Gutachten anfordern.
So gehen Sie vor:
- Widerspruch einreichen
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Beschreiben Sie kurz, warum Sie die Entscheidung für falsch halten. - Gutachten anfordern und überprüfen
Fordern Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof an. Prüfen Sie, ob alle Einschränkungen korrekt erfasst wurden. - Weitere Unterlagen einreichen
Ergänzen Sie den Widerspruch mit neuen ärztlichen Unterlagen, einem detaillierten Pflegetagebuch oder zusätzlichen Nachweisen. - Erneute Begutachtung beantragen
Bitten Sie um eine neue Begutachtung durch einen anderen Gutachter. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Informationen zur Pflegebedürftigkeit bereitgestellt werden. - Klage einreichen (falls nötig)
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Fachanwalt oder einer Beratungsstelle unterstützen.
Eine sorgfältige Vorbereitung, wie das Führen eines Pflegetagebuchs oder das Einholen von ärztlichen Diagnosen, erhöht die Erfolgschancen im Widerspruchsverfahren. Zögern Sie nicht, sich bei Pflegeberatungsstellen Hilfe zu holen.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4
Können Personen mit Pflegegrad 4 alleine wohnen?
Ja, Personen mit Pflegegrad 4 können allein wohnen, wenn sie ausreichend Unterstützung erhalten. Wichtig sind regelmäßige Betreuung durch Angehörige, Pflegedienste oder eine 24-Stunden-Pflege.
Hilfsmittel wie ein Hausnotruf, Haltegriffe oder Pflegebetten erhöhen die Sicherheit. Auch der Entlastungsbetrag kann für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter genutzt werden.
Sind Pflegestufe 4 und Pflegegrad 4 dasselbe?
Nein, Pflegestufe 4 und Pflegegrad 4 sind nicht dasselbe. Die Pflegestufen wurden 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 4 entspricht in etwa der früheren Pflegestufe 3, berücksichtigt jedoch zusätzlich kognitive Einschränkungen wie Demenz.
Wie komme ich von Pflegegrad 3 in Pflegegrad 4?
Um von Pflegegrad 3 in Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, müssen Sie eine Höherstufung beantragen. Wenden Sie sich dafür an die Pflegekasse, die eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlasst.
Tipps für die Höherstufung:
- Führen Sie ein Pflegetagebuch, um den gestiegenen Pflegebedarf zu dokumentieren.
- Reichen Sie aktuelle ärztliche Unterlagen und Diagnosen ein.
- Beschreiben Sie im Gutachtertermin detailliert, welche zusätzlichen Unterstützungen notwendig geworden sind.
Die Pflegekasse prüft daraufhin, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 erfüllt sind.
Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen folgende finanzielle Leistungen zur Verfügung:
- Pflegegeld: 800 Euro monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt.
- Pflegesachleistungen: 1.859 Euro monatlich, wenn ein Pflegedienst die Betreuung übernimmt.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 Euro jährlich für Entlastungsleistungen.
Diese Leistungen können flexibel kombiniert werden.
Werden bei Pflegegrad 4 Heimkosten übernommen?
Die Heimkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die Pflegekasse zahlt ab 2025 1.932 Euro monatlich für die Pflegeleistungen.
Die weiteren Kosten, die selbst getragen werden müssen, sind:
- Unterkunft und Verpflegung, also Wohnen und Essen im Heim.
- Investitionskosten, etwa für Instandhaltung oder Umbauten der Einrichtung.
- Zusatzleistungen wie ein Einzelzimmer oder zusätzliche Betreuung.
Die Eigenanteile unterscheiden sich je nach Heim und Region. Es lohnt sich, die Kosten verschiedener Heime zu vergleichen und mögliche finanzielle Hilfen zu prüfen. Wenn die Eigenanteile zu hoch sind, können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragen.
Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird ab einer Punktzahl von 70 bis unter 90 Punkten im Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof vergeben. Die Punktzahl zeigt, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welchen Unterstützungsbedarf die Person hat.
Pflegegrad 4: Voraussetzungen?
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Die Voraussetzungen umfassen:
- Punktzahl: 70 bis unter 90 Punkte im Pflegegutachten.
- Bereiche des Alltags: Einschränkungen in Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung oder kognitiven Fähigkeiten.
- Pflegebedarf: Regelmäßige und umfangreiche Unterstützung bei grundlegenden Tätigkeiten wie Körperpflege, Essen oder Mobilisation.
Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof.
Gibt es in Pflegegrad 4 Urlaubsgeld?
Ein spezielles „Urlaubsgeld“ gibt es bei Pflegegrad 4 nicht. Dennoch können bestehende Leistungen genutzt werden, um während eines Urlaubs Unterstützung zu organisieren. Besonders hilfreich sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die flexibel eingesetzt werden können.
Mit der Verhinderungspflege stehen jährlich bis zu 1.748 Euro zur Verfügung, wenn Angehörige vorübergehend verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege übertragen werden. Das ergibt insgesamt 2.491 Euro für Ersatzpflege zu Hause oder in einer Einrichtung.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende Betreuung in einem Pflegeheim, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Notsituationen. Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 1.854 Euro im Jahr, nutzbar für maximal 8 Wochen.
Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote eingesetzt werden. Diese Unterstützung hilft, den Pflegealltag während eines Urlaubs zu organisieren.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beantragen?
Ja, das ist möglich. Diese Kombination nennt sich Kombinationsleistung. Dabei werden die Pflegesachleistungen anteilig genutzt, und das Pflegegeld wird entsprechend reduziert.
Beispiel:
- Wenn Sie 50 % der Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes.
Die Kombinationsleistung bietet Flexibilität, um die Pflege individuell auf die Bedürfnisse abzustimmen. Ein Antrag bei der Pflegekasse genügt, um diese Option zu nutzen.
Gibt es bei Pflegegrad 4 eine Geldleistung für Angehörige?
Bei Pflegegrad 4 erhalten Angehörige, die die Pflege übernehmen, 800 Euro Pflegegeld pro Monat. Dieses Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es an die Angehörigen weitergeben kann. Es dient als finanzielle Anerkennung für die erbrachte Pflege zu Hause.
Wie viel kostet das Pflegeheim bei Demenz Pflegegrad 4?
Die monatlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz bei Demenz und Pflegegrad 4 setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Pflegekosten: Diese variieren je nach Einrichtung und Bundesland. Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegegrad 4 einen festen Zuschuss von 1.775 Euro pro Monat für die pflegebedingten Aufwendungen.
- Unterkunft und Verpflegung: Diese sogenannten „Hotelkosten“ sind von den Bewohnern selbst zu tragen und können je nach Heim und Region unterschiedlich hoch sein.
- Investitionskosten: Hierbei handelt es sich um Kosten für Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtung, die ebenfalls vom Bewohner zu zahlen sind.
- Ausbildungskosten: Einige Heime erheben zusätzlich einen Beitrag zur Ausbildung von Pflegekräften.
Beispielrechnung:
Angenommen, die Gesamtkosten betragen 3.500 Euro pro Monat. Nach Abzug des Zuschusses der Pflegeversicherung von 1.775 Euro verbleibt ein Eigenanteil von 1.725 Euro, den der Bewohner selbst tragen muss.
Hinweis: Die tatsächlichen Kosten können je nach Bundesland und Einrichtung variieren. Vergleichen Sie die Preise verschiedener Heime und informieren Sie sich bei der Pflegekasse über mögliche zusätzliche Leistungen oder Zuschüsse.
Wo kann ich in der Steuererklärung Pflegegrad 4 eintragen?
Pflegekosten bei Pflegegrad 4 können in der Steuererklärung unter diesen Punkten berücksichtigt werden:
- Außergewöhnliche Belastungen:
- Pflegekosten wie Ausgaben für einen Pflegedienst, Pflegeheim oder Hilfsmittel können hier geltend gemacht werden.
- Voraussetzung: Die Kosten übersteigen die sogenannte zumutbare Belastung.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen:
- Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen, die zu Hause erbracht werden (z. B. durch ambulante Dienste), können mit 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, abgesetzt werden.
- Behindertenpauschbetrag:
- Pflegebedürftige können einen Pauschbetrag geltend machen, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
- Der Betrag hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 4 beträgt der Pauschbetrag 1.800 Euro jährlich.
- Pflegegeld und Zuschüsse:
- Pflegegeld selbst ist steuerfrei und muss nicht angegeben werden.
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Pflegehilfsmittel wirken sich nicht negativ auf die Steuer aus.
Tipp: Sammeln Sie Belege für alle Pflegekosten und reichen Sie diese bei der Steuererklärung mit ein. Nutzen Sie bei Unsicherheiten die Unterstützung eines Steuerberaters oder einer Lohnsteuerhilfe.
Bekommt man bei Pflegegrad 4 einen Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht automatisch mit Pflegegrad 4 verbunden, da beide Systeme unabhängig voneinander bewertet werden.
So beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis:
- Stellen Sie einen Antrag beim Versorgungsamt Ihres Bundeslands.
- Die Vergabe hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Ein GdB von mindestens 50 ist erforderlich, um als schwerbehindert zu gelten.
Zusammenhang mit Pflegegrad 4:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben oft einen hohen GdB, da sie in vielen Lebensbereichen stark eingeschränkt sind.
- Besonders bei zusätzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Demenz oder schweren körperlichen Erkrankungen steigt die Wahrscheinlichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.
Ein Schwerbehindertenausweis bietet Vorteile wie Steuererleichterungen, vergünstigte Fahrkarten oder Parkausweise.
Fazit zum Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 bietet Menschen mit schwersten Einschränkungen umfassende Unterstützung, um den Alltag zu meistern. Pflegegeld, Sachleistungen und Zuschüsse ermöglichen eine individuelle Betreuung und entlasten Angehörige. Diese Leistungen helfen, den Pflegealltag zu organisieren und die Versorgung sicherzustellen.
Die Einstufung basiert auf einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof, die den Pflegebedarf genau prüft. Nutzen Sie die verfügbaren Leistungen und Angebote, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.
Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Organisation der Pflege? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.