Pflegegrad 3: Leistungen & Voraussetzungen 2025

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 steht für eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Doch welche Kriterien müssen erfüllt sein, um diesen Pflegegrad zu erhalten? Welche Unterstützungen sind damit verbunden? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Grad 3 und Ihren Ansprüchen.

Das Leben stellt uns manchmal vor Situationen, die alles verändern – oft ohne Vorwarnung.

Wenn jemand im Alltag plötzlich auf intensive Unterstützung angewiesen ist, ist das eine Herausforderung. Für Betroffene und Angehörige entstehen Fragen, Sorgen und Entscheidungen, die nicht einfach sind.

Pflegegrad 3 bietet wichtige Hilfe, um diese Herausforderungen ein Stück weit zu erleichtern. Welche finanziellen Unterstützungen möglich sind und worauf Sie Anspruch haben, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grade: Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und ist die mittlere Stufe der Pflegegrade in Deutschland.
  • Pflegegeld: Betroffene erhalten monatlich 575 Euro Pflegegeld oder können Pflegesachleistungen in Höhe von 1.429 Euro in Anspruch nehmen.
  • Leistungen: Neben Pflegegeld gibt es Ansprüche auf den Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen.
  • Voraussetzungen: Ein Gutachten prüft den Unterstützungsbedarf in Mobilität, Selbstversorgung und weiteren Bereichen.

Inhaltsverzeichnis

Definition Pflegegrad 3: Was bedeutet das?

Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen umfangreiche Unterstützung in ihrem Alltag. Ihre Selbstständigkeit ist stark eingeschränkt.

Pflegegrad 3 ist einer von fünf Pflegegraden, die in Deutschland die Schwere der Pflegebedürftigkeit und den Umfang der notwendigen Unterstützung im Alltag bestimmen.

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei Privatversicherten. Die Grundlage bildet das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das für alle Pflegegrade einheitlich verwendet wird.

Pflegegrad 3 ist übrigens der zweithäufigste Pflegegrad in Deutschland. Um ihn zu erhalten, müssen im Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 Punkte von insgesamt 100 Punkten erreicht werden.

Je höher die Punktzahl, desto größer ist die Pflegebedürftigkeit.

Betroffene sind in vielen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen und bewältigen den Alltag oft nicht mehr eigenständig.

Zu den häufigsten Unterstützungsbereichen gehören:

  • Körperpflege, wie Waschen, Anziehen oder Hygiene.
  • Haushaltsführung, etwa Einkaufen, Kochen oder Putzen.
  • Mobilität, beispielsweise Transfers, Treppensteigen oder Verlassen der Wohnung.
  • Betreuung, wie Unterstützung bei Medikamenteneinnahme oder bei gesundheitlichen Einschränkungen.

Ob die Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte erfolgt, richtet sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen.

Es hängt auch davon ab, ob es Angehörige gibt, die neben ihrem Beruf Zeit haben und emotional damit umgehen können.

Pflegegrad 3: Abgrenzung zu Grad 2 und 4

Pflegegrad 3 bedeutet einen höheren Unterstützungsbedarf als Pflegegrad 2. Im Vergleich zu Grad 4 sind die Einschränkungen jedoch weniger gravierend. Betroffene benötigen in fast allen Lebensbereichen tägliche Unterstützung, oft mehrmals am Tag.

Die Unterschiede zeigen sich besonders in der Selbstständigkeit. Menschen mit Pflegegrad 2 schaffen einfache Aufgaben oft mit etwas Hilfe. Bei Pflegegrad 3 sind viele Tätigkeiten ohne Unterstützung gar nicht mehr möglich.

Ein Beispiel ist das Essen. Bei Pflegegrad 2 wird Hilfe bei der Zubereitung benötigt. Pflegegrad 3 bedeutet oft, dass Betroffene gefüttert werden müssen. Menschen mit Pflegegrad 4 sind häufig nicht mehr in der Lage, selbstständig zu essen – auch nicht mit Unterstützung.

Mit jedem höheren Pflegegrad steigen auch die Leistungen. Pflegegrad 3 bietet mehr finanzielle Unterstützung, Hilfsmittel und Betreuung als Grad 2, aber weniger als Grad 4.

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Pflegegrad 3: Leistungen und Ansprüche

Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Dazu gehören finanzielle Hilfen, Sachleistungen und Betreuungsangebote, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten sollen.

Mit Pflegegrad 3 stehen Betroffenen erweiterte Leistungen zur Verfügung, da sie in vielen Bereichen auf intensive Unterstützung angewiesen sind.

Die verschiedenen Ansprüche decken sowohl häusliche als auch stationäre Pflege ab und bieten Entlastung in zahlreichen Lebensbereichen.

Wichtig: Personen mit Pflegegrad 3, die Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich einen Beratungseinsatz zu Hause durchführen lassen. Dabei werden Betroffen und Angehörige von Pflegepersonal beraten, um die Pflege zu optimieren und offene Fragen zu klären.

Aber was steht mir bei Pflegegrad 3 zu? Das sehen wir uns jetzt im Detail an.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?

Im Pflegegrad 3 erhalten Betroffene 2025 monatlich 575 Euro Pflegegeld, wenn die Pflege durch Angehörige oder privat organisierte Personen erfolgt.

Dieser Betrag wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und kann für ihre Bedürfnisse genutzt werden.

Alternativ stehen Pflegesachleistungen in Höhe von 1.429 Euro pro Monat zur Verfügung, wenn ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt. Zusätzlich können weitere Leistungen aus der Pflegekasse wie Zuschüsse für Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen beantragt werden.

Das Pflegegeld oder die Sachleistungen können je nach Situation flexibel genutzt werden, um den Alltag zu erleichtern.

Pflegegrad 3 Geldleistung und Sachleistung Tabelle

Leistung Unterstützung Zahlungsweise
Kostenlose Pflegeberatung ja
Pflegegeld 575 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 1.429 Euro monatlich
Verhinderungspflege bis zu 1.748 Euro pro Kalenderjahr
Kurzzeitpflege bis zu 1.932 Euro pro Kalenderjahr
Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich
Überleitungspflege 1.932 Euro max. 4 Wochen pro Kalenderjahr
Tages- oder Nachtpflege 1.363 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel 42 Euro monatlich
Hausnotruf als technisches Hilfsmittel 25,50 Euro monatlich
Zuschuss Wohnraumanpassung bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Gründung Wohngruppe oder Senioren-WG 2.613 Euro pro Bewohner einmalig
Beschäftigung einer Organisationskraft in der Wohngruppe/Senioren-WG 228 Euro monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) 53 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege in einem Heim 1.313 Euro monatlich

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3?

Pflegende Angehörige erhalten monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag. Sie können ihn für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote nutzen. Der Betrag unterstützt Angehörige und erleichtert den Alltag pflegebedürftiger Personen.

Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Sie können Rechnungen für diese Leistungen direkt bei der Pflegekasse einreichen.

Die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3

Wenn Sie Pflegegrad 3 haben, können Sie

Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf Unterstützung im Haushalt. Die Kosten dafür können über den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat abgerechnet werden.

Dieser Betrag wird zweckgebunden für anerkannte Leistungen eingesetzt, wie Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter.

Wenn die Kosten für die Haushaltshilfe den Entlastungsbeitrag übersteigen, können Pflegesachleistungen genutzt werden. Sie betragen pro Monat bis zu 1.429 Euro.

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Überleitungspflege

Menschen mit Pflegegrad 3 können verschiedene Leistungen nutzen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Hier ein Überblick:

Kurzzeitpflege:

Die Kurzzeitpflege hilft Betroffenen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen für kurze Zeit in einem Pflegeheim versorgt werden müssen.

Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 1.932 Euro pro Kalenderjahr. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen meistens selbst getragen werden. Der Anspruch gilt für maximal 8 Wochen im Jahr.

Verhinderungspflege:

Die Verhinderungspflege unterstützt, wenn pflegende Angehörige wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen ausfallen.

Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 1.748 Euro pro Jahr. Zusätzlich können 806 Euro aus ungenutzten Mitteln der Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt 2.491 Euro verfügbar sind.

Die Verhinderungspflege kann für bis zu 6 Wochen jährlich genutzt werden.

Überleitungspflege:

Die Überleitungspflege bietet Unterstützung, wenn Betroffene nach einem Krankenhausaufenthalt mehr Pflege benötigen, als zu Hause möglich ist.

Dafür stehen bis zu 1.932 Euro für maximal 4 Wochen im Jahr zur Verfügung. Diese Leistung umfasst die Organisation von Pflegehilfsmitteln oder eine intensivere Betreuung, um den Übergang zu erleichtern.

Die genannten Leistungen lassen sich flexibel kombinieren, um die Betreuung an die jeweilige Situation anzupassen. Um finanzielle Unterstützung zu bekommen, müssen Sie die Rechnungen und Nachweise bei der Pflegekasse einreichen.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 treten neue Regelungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Kraft. Das Ziel ist, die Leistungen besser verständlich und flexibler nutzbar zu machen. Die Änderungen basieren auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Gesamtbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Pflegebedürftige können den Betrag flexibel für beide Pflegeformen einsetzen.
  • Zeitliche Höchstdauer: Beide Pflegeformen können jeweils bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden.
  • Wegfall der Vorpflegezeit: Ab Juli 2025 ist keine 6-monatige Vorpflegezeit mehr nötig, um Verhinderungspflege zu beantragen. Kurzfristige Anträge sind möglich.
  • Hälftige Weiterzahlung des Pflegegeldes: Während der Nutzung von Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld weiterhin für bis zu acht Wochen hälftig ausgezahlt.
  • Transparenzregelungen: Pflegebedürftige und Angehörige können jederzeit nachvollziehen, wie viel des Jahresbetrags bereits genutzt wurde.

Diese Änderungen erleichtern die Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und schaffen mehr Flexibilität im Pflegealltag.

Sachleistungen bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 stehen Sachleistungen in Höhe von 1.429 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Leistungen können genutzt werden, wenn ein Pflegedienst die Betreuung übernimmt. Dazu gehören:

  • Unterstützung bei der Körperpflege, wie Waschen, Anziehen und Hygiene.
  • Hilfe im Haushalt, wie Einkaufen, Putzen oder Kochen.
  • Betreuung bei Mobilität, wie Begleitung beim Verlassen der Wohnung.
  • Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme oder anderen gesundheitlichen Aufgaben.

Die Sachleistungen werden direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet. Sie können flexibel nach Bedarf eingesetzt werden, um den Alltag zu erleichtern.

Teilstationäre und stationäre Pflege bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können stationäre Pflege im Pflegeheim nutzen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn eine Pflege zuhause nicht mehr möglich ist.

Die Pflegekasse zahlt dafür 1.313 Euro pro Monat, die ausschließlich die Pflegekosten abdecken. Unterkunft, Verpflegung und zusätzliche Ausgaben müssen selbst getragen werden.

Die stationäre Pflege bietet Betreuung, Unterstützung bei der Körperpflege und Hilfe bei Alltagsaktivitäten.

Eine Alternative ist die teilstationäre Pflege, wie Tages- oder Nachtpflege. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 1.363 Euro monatlich, wenn Betroffene stundenweise oder über Nacht betreut werden.

Was besser zu Ihnen oder Ihren Angehörigen passt, darüber können Sie sich bei Ihrer Pflegekasse informieren.

Hilfsmittel bei Pflegegrad 3

Mit dem dritten Pflegegrad können Sie sich bei verschiedenen Hilfsmitteln von der Pflegekasse finanziell unterstützen lassen.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 Euro monatlich für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
  • Technische Hilfsmittel: Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme werden bereitgestellt oder zumindest teilweise übernommen.
  • Angepasste Hilfen: Aufstehhilfen und Haltegriffe erhöhen Mobilität und Sicherheit in der eigenen Wohnung.
Ein Antrag bei der Pflegekasse reicht oft aus, um Hilfsmittel zu erhalten. Technische Geräte erfordern meistens ein Rezept oder eine Empfehlung durch einen Arzt. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie aber unkompliziert über Vertragspartner der Pflegeversicherung bestellen.

Der Hausnotruf bei Pflegegrad 3

Sie können einen Hausnotruf nutzen, wenn Sie im Notfall schnell Hilfe brauchen. Dafür übernimmt die Pflegekasse im Monat 25,50 Euro als Zuschuss. Bei Pflegegrad 3 besteht der Hausnotruf aus einem Sender, den Betroffene am Körper tragen, und einer Basisstation.

Im Ernstfall drücken Sie den Knopf am Sender, um direkt mit der Notrufzentrale verbunden zu werden. Diese organisiert sofortige Hilfe, sei es durch Angehörige, Pflegedienste oder Rettungskräfte.

Der Hausnotruf erhöht die Sicherheit, besonders wenn Betroffene alleine leben oder sturzgefährdet sind.

Digitale Pflegeanwendungen

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder digitale Tools, die Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag unterstützen.

Sie fördern die Selbstständigkeit, erleichtern die Organisation der Pflege oder bieten Trainings zur Verbesserung der Mobilität und kognitiven Fähigkeiten. Die Anwendungen können Sie aber auch daran erinnern Medikamente zu nehmen oder Arzttermine nicht zu vergessen.

Für digitale Pflegeanwendungen übernimmt die Pflegekasse monatlich 53 Euro. Die Kosten können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Beispiele für DiPA sind Erinnerungs-Apps für Medikamente, Sturzpräventionstrainings oder Plattformen zur Kommunikation mit Pflegediensten.

Stellen Sie für eine finanzielle Unterstützung einfach einen Antrag bei der Pflegekasse.

Zuschüsse für Anpassungen im Wohnraum

Bei Pflegegrad 3 können Sie oder Ihre Angehörigen Zuschüsse für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung beantragen. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.

Ziel ist es, Ihre Mobilität zu verbessern, die Pflege zu erleichtern und dass Sie so lange wie möglich in Ihren eigenen vier Wänden leben können.

Sie können den Zuschuss nutzen für:

  • Einbau eines Treppenlifts
  • Umbau des Badezimmers, etwa eine ebenerdige Dusche
  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer oder Rollatoren
  • Haltegriffe und Stützsysteme, um Bewegungen sicherer zu machen

Reichen Sie den Antrag vor den Arbeiten bei der Pflegekasse ein. Fügen Sie einen Kostenvoranschlag und eine Begründung hinzu, warum die Maßnahme nötig ist. So sichern Sie sich die finanzielle Unterstützung.

Pflegegrad 3: Urlaubsgeld

Ein spezielles „Urlaubsgeld“ gibt es bei Pflegegrad 3 nicht. Sie können jedoch finanzielle Unterstützung nutzen, um während eines Urlaubs Entlastung zu erhalten. Die Pflegekasse bietet dafür Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die flexibel eingesetzt werden können.

  • Verhinderungspflege: Wenn Angehörige verreisen, stehen bis zu 1.748 Euro jährlich zur Verfügung. Diese Leistung deckt die Kosten für eine Ersatzpflege zu Hause oder in einer Einrichtung.
  • Kurzzeitpflege: Bei einer vorübergehenden Unterbringung in einem Heim zahlt die Pflegekasse bis zu 1.932 Euro pro Jahr.

Zusammen können Sie bis zu 3.539 Euro aus beiden Leistungen nutzen. Zusätzlich unterstützt der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, um Betreuung oder Haushaltshilfen zu finanzieren. Stellen Sie den Antrag vor dem Urlaub bei der Pflegekasse, um die Leistungen zu sichern.

Beratungen und Beratungsbesuche

Bei Pflegegrad 3 sind Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger verpflichtend. Sie finden halbjährlich statt und werden von einem anerkannten Pflegedienst oder einer Pflegefachkraft durchgeführt.

Der Besuch dient dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen und die Qualität zu sichern.

Während der Beratung erhalten pflegende Angehörige praktische Tipps für den Pflegealltag und können offene Fragen klären. Themen sind etwa der Einsatz von Hilfsmitteln, der Umgang mit Einschränkungen oder Möglichkeiten zur Entlastung.

Zusätzlich bietet die Pflegekasse kostenlose Schulungen und Kurse für Angehörige. Damit können Sie sich auf die Pflege vorbereiten oder Ihr Wissen vertiefen.

Wer Pflegegeld nutzt, aber den Beratungseinsatz nicht wahrnimmt, riskiert Kürzungen oder den Wegfall von Pflegegeld. Für Sachleistungen ist der Beratungseinsatz nicht erforderlich.

Pflegegrad 3 Kombinationsleistung: was ist möglich?

Mit der Kombinationsleistung können Pflegebedürftige Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen. Das ist sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, aber zusätzlich ein Pflegedienst benötigt wird.

Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld anteilig, abhängig davon, wie viele Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Beispiel: Werden 50 % der Pflegesachleistungen genutzt, erhält die pflegebedürftige Person 50 % des Pflegegeldes. Unverbrauchte Sachleistungen verfallen am Monatsende und können nicht aufgespart werden.

Diese Kombination bietet Flexibilität und macht eine Anpassung der Pflege an die eigenen Bedürfnisse möglich. Angehörige werden entlastet, und die professionelle Betreuung sorgt dafür, dass alle Pflegeaufgaben abgedeckt sind.

Ein Antrag bei der Pflegekasse reicht, um die Kombinationsleistung zu nutzen.

Pflegegrad 3: Fallbeispiele und Leistungen

Ein Fallbeispiel für Pflegegrad 3 hilft dabei, besser zu verstehen, welche Leistungen Sie nutzen können. Außerdem sehen Sie, welche Herausforderungen an Betroffene und Angehörige gestellt werden.

Hier haben wir zwei Beispiele aus dem Alltag für Sie zusammengestellt:

Johann, 66 Jahre

Johann lebt mit seiner Frau Ingrid in einem kleinen Haus auf dem Land. Vor zwei Jahren erlitt er einen Schlaganfall, der seine Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt hat. Zusätzlich leidet er an einer beginnenden Parkinson-Erkrankung, die seine Mobilität weiter erschwert.

Im Alltag benötigt Johann umfangreiche Unterstützung, da er viele Tätigkeiten nicht mehr alleine ausführen kann. Ingrid kümmert sich liebevoll um ihn, stößt aber oft an ihre Grenzen.

Probleme im Alltag:

  • Johann kann sich nicht mehr ohne Hilfe waschen und anziehen.
  • Er braucht Unterstützung beim Essen, da seine Feinmotorik stark eingeschränkt ist.
  • Ohne Hilfe ist er nicht in der Lage, Treppen zu steigen oder das Haus zu verlassen.

Leistungen, die Johann bezieht:

  • Pflegegeld: 575 Euro monatlich, die Ingrid für die Pflege erhält.
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich, die Ingrid für eine stundenweise Betreuung nutzt.
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.748 Euro jährlich, wenn Ingrid eine Pause braucht.
  • Technische Hilfsmittel: Ein Pflegebett und ein Rollstuhl wurden von der Pflegekasse bezuschusst.
  • Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich für ein Notrufsystem, das Johann zusätzliche Sicherheit bietet, wenn Ingrid nicht zu Hause ist.
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.932 Euro jährlich, die Johann nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt hat.

Ute, 85 Jahre

Ute lebt seit Kurzem in einem Pflegeheim, nachdem sie nach mehreren Stürzen nicht mehr alleine zu Hause wohnen konnte.

Sie leidet an schwerer Arthrose und einer fortgeschrittenen Demenz, die ihre Selbstständigkeit stark einschränken. Ihre Tochter besucht sie regelmäßig und unterstützt sie emotional.

Probleme im Alltag:

  • Ute kann nicht mehr alleine laufen und ist auf einen Rollstuhl angewiesen.
  • Sie benötigt vollständige Unterstützung bei der Körperpflege und beim Essen.
  • Wegen ihrer Demenz erkennt sie häufig ihre Umgebung und Personen nicht mehr.

Leistungen, die Ute bezieht:

  • Stationäre Pflege: 1.313 Euro monatlich für die pflegerischen Leistungen im Pflegeheim.
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Hygieneprodukte, die im Pflegeheim bereitgestellt werden.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich, der zuvor für Betreuungsangebote in der Tagespflege genutzt wurde.
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.932 Euro jährlich, die vor dem Umzug ins Pflegeheim genutzt wurden.
  • Technische Hilfsmittel: Zuschuss für einen Rollstuhl, der ihr Mobilität im Heim ermöglicht.

Diese Fallbeispiele zeigen, wie vielseitig die Leistungen bei Pflegegrad 3 sind und wie sie Betroffene sowie Angehörige entlasten können. Informieren Sie sich bei der Pflegekasse, welche Unterstützung für Sie möglich ist.

Ich möchte Pflegegrad 3 beantragen – wie gehe ich vor?

Sie können Pflegegrad 3 nicht direkt beantragen, aber Sie können einen Gutachter zu sich nach Hause bestellen, um die pflegebedürftige Person ein paar Tests zu unterziehen. Das ist der Ablauf:

  1. Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse:
    Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung und stellen Sie einen formlosen Antrag auf einen Pflegegrad. Sie können das telefonisch, schriftlich, über die Website der Pflegekasse oder persönlich tun. Geben Sie dabei die Daten der pflegebedürftigen Person an und erklären Sie kurz den Pflegebedarf.
  2. Erhalt der Antragsunterlagen:
    Die Pflegekasse sendet Ihnen Unterlagen zu, die Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Alternativ erhalten Sie eine Bestätigung über Ihren telefonischen Antrag.
  3. Gutachten durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof:
    Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten). Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Begutachtung dauert meist ein bis zwei Stunden.
  4. Vorbereitung auf die Begutachtung:
    Bereiten Sie sich gründlich auf den Termin vor:
    • Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über mindestens eine Woche, welche Unterstützung täglich benötigt wird.
    • Ärztliche Unterlagen bereitstellen: Sammeln Sie Diagnosen, Befunde oder Krankenhausberichte.
    • Gespräch mit Angehörigen: Klären Sie im Vorfeld, wer beim Termin anwesend sein sollte, um den Pflegebedarf genau zu beschreiben.
  1. Bescheid der Pflegekasse abwarten:
    Nach diesem Termin stellen der Medizinische Dienst oder Medicproof ein Gutachten aus und übermittelen es an die Pflegekasse. Sie erhalten daraufhin schriftlich einen Bescheid, ob Pflegegrad 3 bewilligt wurde.

Nach diesen Kriterien stellt der Gutachter Pflegegrad 3 fest

Modul Was wird bewertet? Gewichtung (%)
Mobilität Wie gut kann sich die Person eigenständig bewegen und ihre Position wechseln? 10 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Kann die Person Situationen einschätzen, Entscheidungen fällen und sich mitteilen? 7,5 %
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Gibt es auffällige Verhaltensweisen oder psychische Probleme, die regelmäßige Betreuung erfordern? 7,5 %
Selbstversorgung Wie selbstständig kann die Person grundlegende Aufgaben wie Körperpflege und Essen bewältigen? 40 %
Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen Benötigt die Person Hilfe bei Behandlungen, Verbänden oder anderen medizinischen Aufgaben? 20 %
Alltagsgestaltung und soziale Kontakte Wie gut gelingt es, den Alltag zu planen und Kontakte zu pflegen? 15 %

Pflegegrad 3 wurde abgelehnt – was nun?

Wenn Pflegegrad 3 abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Widerspruch einreichen: Legen Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse ein.
  2. Gutachten überprüfen lassen: Fordern Sie das Gutachten an und prüfen Sie, ob die Einstufung nachvollziehbar ist.
  3. Unterlagen ergänzen: Reichen Sie neue ärztliche Befunde oder ein detailliertes Pflegetagebuch ein.
  4. Zweiten Gutachter anfordern: Die Pflegekasse lässt den Fall erneut prüfen, meist durch einen anderen Gutachter.

Falls der Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Lassen Sie sich in diesem Fall rechtlich beraten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 3

Können Personen mit Pflegegrad 3 alleine wohnen?

Ja, Personen mit Pflegegrad 3 können alleine wohnen, wenn sie genügend Unterstützung erhalten. Angehörige, Pflegedienste sowie Hilfsmittel wie ein Hausnotruf oder barrierefreier Wohnraum erhöhen die Sicherheit.

Sind Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3 dasselbe?

Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3 sind nicht dasselbe. Die Pflegestufen wurden 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 3 entspricht etwa der früheren Pflegestufe 2, berücksichtigt jedoch auch kognitive Einschränkungen wie Demenz.

Wie komme ich von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 3?

Um von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 3 zu wechseln, beantragen Sie eine Höherstufung bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst oder Medicproof überprüfen in einer erneuten Begutachtung, ob der Pflegebedarf zugenommen hat. Führen Sie ein Pflegetagebuch und reichen Sie aktuelle ärztliche Befunde ein, um den Antrag zu unterstützen.

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie:

  • Pflegegeld: 575 Euro monatlich, wenn Angehörige oder privat organisierte Personen pflegen.
  • Pflegesachleistungen: 1.429 Euro monatlich, wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- oder Entlastungsleistungen.

Wer trägt die Umzugskosten bei Pflegegrad 3?

Die Pflegekasse übernimmt keine direkten Umzugskosten bei Pflegegrad 3. Sie kann jedoch einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassungen zahlen, wenn der Umzug in eine barrierefreie Wohnung erfolgt. Zusätzliche Kosten müssen privat finanziert werden.

Werden bei Pflegegrad 3 die Heimkosten übernommen?

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 3 einen Zuschuss von 1.313 Euro pro Monat für Heimkosten. Dieser Betrag deckt ausschließlich die Pflegekosten im Heim. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen Betroffene selbst zahlen.

Je nach Heim und Region können diese zusätzlichen Kosten stark variieren. Wenn Sie die zusätzlichen Kosten nicht aufbringen können, können Sie Sozialhilfe beantragen.

Hat man bei Pflegegrad 3 Anspruch auf eine Putzhilfe?

Ja, mit Pflegegrad 3 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für eine Putzhilfe nutzen. Die Leistung muss über einen anerkannten Anbieter abgerechnet werden. Zusätzliche Kosten können über Pflegesachleistungen gedeckt werden, wenn ein Pflegedienst tätig ist.

Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird ab 47,5 bis unter 70 Punkten im Gutachten des medizinischen Dienstes vergeben.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen?

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 sind eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ein Pflegebedarf in mehreren Lebensbereichen. Dazu zählen Mobilität, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheiten und Alltagsgestaltung.

Hat man Anspruch auf Zahnersatz?

Pflegegrad 3 allein begründet keinen speziellen Anspruch auf Zahnersatz. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch den doppelten Festzuschuss, wenn Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird. Das gilt für alle Pflegegrade, vorausgesetzt, es liegt ein Härtefall vor.

Bedeutet Pflegegrad 3 eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung?⁣

Pflegegrad 3 bedeutet nicht zwangsläufig eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung. Viele Betroffene haben jedoch erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung und benötigen Unterstützung. Der Grad der Einschränkung hängt von der individuellen Situation ab.

Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beantragen?⁣

Ja, Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beantragen. Diese Kombination nennt sich Kombinationsleistung. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld anteilig, abhängig davon, wie viele Sachleistungen genutzt werden.

Darf man mit Pflegegrad 3 Auto fahren?⁣

Ja, mit Pflegegrad 3 dürfen Sie Auto fahren, solange Ihr Arzt keine Einschränkungen feststellt. Voraussetzung ist, dass Sie gesundheitlich und körperlich in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Gibt es bei Pflegegrad 3 eine Geldleistung für Angehörige?

Ja, bei Pflegegrad 3 erhalten Angehörige, die die Pflege übernehmen, 575 Euro Pflegegeld pro Monat. Dieses Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es an die Angehörigen weitergeben kann.

Womit bezahlt man bei diesem Pflegegrad dringend nötige Fahrten zum Arzt?

Fahrten zum Arzt bei Pflegegrad 3 können über die Krankenkasse abgerechnet werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Dies gilt für dringend erforderliche Fahrten, etwa bei eingeschränkter Mobilität. Die Pflegekasse übernimmt hierfür keine Kosten.

Fazit zum Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 sichert Menschen mit schweren Einschränkungen wichtige Hilfe für ihren Alltag. Mit Pflegegeld, Sachleistungen und zusätzlichen Zuschüssen können Betroffene individuell betreut und Angehörige entlastet werden. Diese Leistungen verbessern die Lebensqualität und erleichtern den Pflegealltag.

Die Einstufung erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof, bei der der Pflegebedarf geprüft wird. Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen zustehen, um die Pflege zu optimieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Pflege benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.

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