Ablauf, Kosten, Musterverträge & Förderungen

Alles, was Sie zur 24-Stunden-Betreuung von Humanocare24 wissen müssen.

Ablauf

Wir möchten Ihnen den Start Ihrer 24-Stunden-Betreuung durch unser einfaches Konzept erleichtern.

Oft sind die zu betreuenden Personen nicht überzeugt und gehen gar nicht davon aus, dass sie Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigen. Durch unsere langjährige Erfahrung schaffen wir Vertrauen und helfen so allen Beteiligten, dass einer harmonischen Betreuung zu Hause nichts mehr im Wege steht!

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Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen zu uns oder unserer Betreuung? Wir stehen Ihnen sehr gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung! Kontaktieren Sie entweder direkt unsere regionalen Ansprechpartner in Ihrer Region oder nutzen Sie hier schnell und einfach unseren Rückrufservice für Ihre Anfrage!

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Bedarfsanalyse

Unsere lokalen Ansprechpartner kommen gerne zu Ihnen und machen sich vor Ort ein Bild über den benötigten Betreuungs­bedarf und über weitere wichtige Faktoren. Nutzen Sie unseren Profi vor Ort für all Ihre Fragen!

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Angebot erhalten

Aufgrund des erhobenen Betreuungsbedarfs machen wir Ihnen gerne ein Angebot! Selbstverständlich können Sie auch gerne vorab unseren Service für ein Richtoffert nutzen!

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Betreuungs­beginn

Innerhalb von 5 bis 7 Werktagen vermitteln wir Ihnen eine passende/n Personen­betreuer/in! Sie/Er wird Ihnen persönlich vorgestellt und wir unterstützen Sie bei sämtlichen Formalitäten.

Kosten

Für ein maßgeschneidertes Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Ansprechpartner, diese stehen Ihnen sehr gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung!

  • Tagessatz
    ab € 88,--
  • Fahrtkosten
    ab € 110,--
  • lfd. Betreuungsgebühren/Turnus
    ab € 260,--
  • einmalige Vermittlungsgebühr
    € 440,--
  • inkludiert den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeitrag des Personenbetreuers
  • inkludiert die gesetzlich vorgeschriebene Grundumlage der WKO
  • inkludiert eine Berufshaftpflichtversicherung für die Betreuungskraft

Der Tagessatz wird nach den individuellen Bedürfnissen des Klienten, dem tatsächlichen Betreuungsaufwand, der Anzahl der zu betreuenden Personen, der Turnuslänge, sowie den notwendigen Anforderungen an die Betreuungskraft berechnet.

Unsere Leistungen – Ihre Vorteile

  • Auswahl der selbstständigen PersonenbetreuerInnen nach strengen Qualitätskontrollen
  • Hohe Qualitätsansprüche an unsere Dienstleistungen
  • Persönlichen Ansprechpartner
  • Regelmäßige Schulungen unserer MitarbeiterInnen
  • Keine zusätzlichen Kosten / ein Gesamtpreis

Musterverträge

Um maximale Transparenz zu gewährleisten, stehen Ihnen hier unsere Musterverträge zur Verfügung.

Muster-Betreuungsvertrag

Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der betreuungsbedürftigen Person bzw. deren Angehörigen und der selbstständigen Betreuungskraft. Er enthält Informationen zu den vereinbarten Leistungen, Einsatzzeiten, Vergütung sowie zu den Rechten und Pflichten beider Parteien.

Muster-Vermittlungsvertrag

Dieser Vertrag beschreibt die Vermittlungsleistung von Humanocare24. Er bietet einen Überblick über den Ablauf der Vermittlung, die vertraglichen Rahmenbedingungen sowie die anfallenden Kosten und Leistungen des Unternehmens.

Jetzt Angebot anfordern

Für ein maßgeschneidertes Angebot kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort oder nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Förderungen

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach inländischen Rechts­vorschriften ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Netto­einkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat sie – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf eine Förderung.

Die Einkommens­grenze von 2.500 Euro erhöht sich für jede unterhalts­berechtigte Angehörige/jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro, für jede behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige/jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um 600 Euro. Nicht zum Einkommen zählen u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familien­beihilfeKinder­betreuungsgeld und Wohn­beihilfe. Das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person bleibt dabei unberücksichtigt.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss nachgewiesen werden, dass die Betreuungskraft

  • über eine theoretische Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen jener einer Heimhelferin/eines Heimhelfers entspricht, oder
  • seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt hat (im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes oder gemäß § 159 Gewerbeordnung) oder
  • bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. einer Ärztin/eines Arztes ausübt (Befugnis gemäß § 3b oder § 15 Abs 6 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder gemäß § 50b des Ärztegesetzes).

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 4352/49199 oder informieren Sie sich im Web auf oesterreich.gv.at.

Quelle: Förderung der 24-Stunden-Betreuung (oesterreich.gv.at)

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen und Förderansuchen und errechnen mit Ihnen im Beratungsgespräch gerne die zu erwartenden Förderungen und Eigenleistungen!

Sie haben noch Fragen?

Nutzen Sie doch unseren Rückrufservice!